Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Zuzug von Flüchtlingen aus
dem Ausland erfolgt bundesweit auch aktuell weiter in unverminderter Höhe.
Soweit das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der Zeit vom
01.01.-31.10.2015 mit 362.153 Asylerst- und Folgeanträgen eine Steigerung von
144,2 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (135.634 Anträge)
verzeichnet, spiegelt die tatsächlichen Flüchtlingszahlen nur teilweise wieder.
Die tatsächliche Zahl der Flüchtlinge – insbesondere seit Mitte des Jahres -
liegt deutlich höher, da noch nicht für alle Flüchtlinge, die eingereist und
verteilt wurden, formelle Asylanträge entgegengenommen worden sind.
Der Bund hat mit seiner letzten
Prognose für das Jahr 2015 mehr als 850.000 Flüchtlinge erwartet, die nach
Deutschland einreisen. Mit Blick auf die tatsächliche Entwicklung der letzten
Monate ist damit zu rechnen, dass selbst diese Zahl noch überschritten werden
wird.
Die bundesweite Entwicklung ist
auch in den Zuweisungen von Flüchtlingen zur Stadt Bergkamen zu erkennen:
Anlage 1: Diagramm
– Zuweisungen in Personen Stadt Bergkamen 2008 - 2015
Um die sprunghafte Entwicklung
seit Mitte des Jahres 2015 zu verdeutlichen, werden die Zuweisungen in 2015
ergänzend monatlich abgebildet:
Anlage 2: Diagramm
– Zuweisungen in Personen Stadt Bergkamen 2015 monatlich
Hier ist erkennbar, dass die
Zuweisungen bis zur Mitte des Jahres im Vergleich zu den Vorjahren bereits
umfangreich waren, ab August aber sprunghaft angestiegen sind.
Daneben erfolgte auch weiterhin
in vergleichsweise geringem Umfang die erneute Aufnahme von
Asylfolgeantragstellern, die bereits in der Vergangenheit der Stadt Bergkamen
zugewiesen wurden und nach zwischenzeitlichem Aufenthalt im Heimatland erneut
in die BRD eingereist sind.
Die Unterbringung der
aufgenommenen Flüchtlinge erfolgt auch weiterhin primär in den beiden
Schwerpunktunterkünften Erich-Ollenhauer-Str. 37/39 und Fritz-Husemann-Str.
20a-24. In diesen Objekten sind mittlerweile fast ausschließlich männliche
Alleinreisende untergebracht. Daneben wurden für die Unterbringung von Familien
sukzessive 61 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet angemietet, davon allein 52 in
diesem Jahr. Mit dem sprunghaften Anstieg seit Anfang August ergab sich
bekanntlich zusätzlich die Notwendigkeit, die Turnhalle „Am Stadion“,
Lessingstr. 7 vorübergehend als Notunterkunft für die Unterbringung der
zugewiesenen Flüchtlinge zu nutzen. Zeitweilig musste daneben auch auf
Unterbringungsplätze in Pensionen bzw. Ferienwohnungen zurückgegriffen worden,
um alle zugewiesenen Personen mit Wohnraum versorgen zu können.
Mit Inbetriebnahme der
Notunterkunft des Landes Häupenweg 19 (Parkplatz Wellenbad) erfolgte eine
Anrechnung der dortigen Aufnahmekapazität auf die Zuweisungsquote der Stadt
Bergkamen. In der Folge wurden seit dem 12.10.2015 nur noch in Einzelfällen
Flüchtlinge zur Familienzusammenführung nach Bergkamen zugewiesen. Daraus ergab
sich aktuell, dass die Turnhalle Lessingstr. wieder der ursprünglichen Nutzung
zugeführt werden konnte.
Trotz einer einkalkulierten moderaten
Steigerung ist die Anzahl der Zuweisungen asylbegehrender Personen nach
Bergkamen insbesondere seit 2013 deutlich höher als in der Vergangenheit
absehbar war. Dieser Personenkreis erhält bis zum Abschluss des Asylverfahrens
und der anschließenden Klärung des weiteren Aufenthalts Leistungen nach dem
AsylbLG. Die zuvor
beschriebene Entwicklung findet sich daher im Ergebnis auch in der Zahl der
Leistungsempfänger nach dem AsylbLG der vergangenen zwei Jahren wieder:
Anlage 3: Diagramm
– Anzahl der Personen im Leistungsbezug AsylbLG 10/2013 bis
11/2015
In vergangenen Zeiträumen konnte
zumindest ein Teil der Zuweisungen noch durch Abgänge im Fallbestand
aufgefangen werden. Aufgrund der aktuellen Antragszahlen übersteigen die
Zugänge die Kapazitäten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in der
Bearbeitung der Asylanträge deutlich, so dass auch mittelfristig mit einem
weiterhin hohen Bestand an Personen im Leistungsbezug zu rechnen ist.
Die
geplanten Aufwendungen für die Unterbringung (493.500 €) und Versorgung
(2.472.000 €) der zugewiesenen Flüchtlinge werden in der Summe zum
Jahresabschluss prognostisch ohne Deckungskreise ca. 2.965.000 € betragen.
Dem
gegenüber stehen Erträge der pauschalen Landeszuweisung (1.132.996 €) sowie der
Entlastungsmittel Bund I aus dem Bund-Länder-Gipfel vom 27.11.2014 (141.559 €),
der Entlastungsmittelbund II aus dem Bund-Länder-Gipfel vom 18.06.2015 (283.119
€) und der aktuell beschlossenen Entlastungsmittel Bund III (566.238 €), so
dass durch den Bund und das Land insgesamt Mittel in Höhe von 2.123.912 €
bereitgestellt werden.
Die
notwendigen Mehraufwendungen in 2015 werden damit bis auf einen Betrag von ca.
66.500 € aufgefangen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
|
Amtsleiterin Höchst |
Sachbearbeiter Möllmann |
|