Betreff
Aktuelle Situation der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen in Bergkamen
Vorlage
11/0475
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Der Zuzug von Flüchtlingen aus dem Ausland erfolgt bundesweit auch aktuell weiter in unverminderter Höhe. Soweit das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der Zeit vom 01.01.-31.10.2015 mit 362.153 Asylerst- und Folgeanträgen eine Steigerung von 144,2 % gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (135.634 Anträge) verzeichnet, spiegelt die tatsächlichen Flüchtlingszahlen nur teilweise wieder. Die tatsächliche Zahl der Flüchtlinge – insbesondere seit Mitte des Jahres - liegt deutlich höher, da noch nicht für alle Flüchtlinge, die eingereist und verteilt wurden, formelle Asylanträge entgegengenommen worden sind. 

 

Der Bund hat mit seiner letzten Prognose für das Jahr 2015 mehr als 850.000 Flüchtlinge erwartet, die nach Deutschland einreisen. Mit Blick auf die tatsächliche Entwicklung der letzten Monate ist damit zu rechnen, dass selbst diese Zahl noch überschritten werden wird.

 

Die bundesweite Entwicklung ist auch in den Zuweisungen von Flüchtlingen zur Stadt Bergkamen zu erkennen:

 

Anlage 1:                    Diagramm – Zuweisungen in Personen Stadt Bergkamen 2008 - 2015

 

Um die sprunghafte Entwicklung seit Mitte des Jahres 2015 zu verdeutlichen, werden die Zuweisungen in 2015 ergänzend monatlich abgebildet:

 

Anlage 2:                    Diagramm – Zuweisungen in Personen Stadt Bergkamen 2015 monatlich

 

Hier ist erkennbar, dass die Zuweisungen bis zur Mitte des Jahres im Vergleich zu den Vorjahren bereits umfangreich waren, ab August aber sprunghaft angestiegen sind.

 

Daneben erfolgte auch weiterhin in vergleichsweise geringem Umfang die erneute Aufnahme von Asylfolgeantragstellern, die bereits in der Vergangenheit der Stadt Bergkamen zugewiesen wurden und nach zwischenzeitlichem Aufenthalt im Heimatland erneut in die BRD eingereist sind.

 

Die Unterbringung der aufgenommenen Flüchtlinge erfolgt auch weiterhin primär in den beiden Schwerpunktunterkünften Erich-Ollenhauer-Str. 37/39 und Fritz-Husemann-Str. 20a-24. In diesen Objekten sind mittlerweile fast ausschließlich männliche Alleinreisende untergebracht. Daneben wurden für die Unterbringung von Familien sukzessive 61 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet angemietet, davon allein 52 in diesem Jahr. Mit dem sprunghaften Anstieg seit Anfang August ergab sich bekanntlich zusätzlich die Notwendigkeit, die Turnhalle „Am Stadion“, Lessingstr. 7 vorübergehend als Notunterkunft für die Unterbringung der zugewiesenen Flüchtlinge zu nutzen. Zeitweilig musste daneben auch auf Unterbringungsplätze in Pensionen bzw. Ferienwohnungen zurückgegriffen worden, um alle zugewiesenen Personen mit Wohnraum versorgen zu können.

 

Mit Inbetriebnahme der Notunterkunft des Landes Häupenweg 19 (Parkplatz Wellenbad) erfolgte eine Anrechnung der dortigen Aufnahmekapazität auf die Zuweisungsquote der Stadt Bergkamen. In der Folge wurden seit dem 12.10.2015 nur noch in Einzelfällen Flüchtlinge zur Familienzusammenführung nach Bergkamen zugewiesen. Daraus ergab sich aktuell, dass die Turnhalle Lessingstr. wieder der ursprünglichen Nutzung zugeführt werden konnte.

 

Trotz einer einkalkulierten moderaten Steigerung ist die Anzahl der Zuweisungen asylbegehrender Personen nach Bergkamen insbesondere seit 2013 deutlich höher als in der Vergangenheit absehbar war. Dieser Personenkreis erhält bis zum Abschluss des Asylverfahrens und der anschließenden Klärung des weiteren Aufenthalts Leistungen nach dem AsylbLG. Die zuvor beschriebene Entwicklung findet sich daher im Ergebnis auch in der Zahl der Leistungsempfänger nach dem AsylbLG der vergangenen zwei Jahren wieder:

 

Anlage 3:                    Diagramm – Anzahl der Personen im Leistungsbezug AsylbLG 10/2013 bis

                   11/2015

 

In vergangenen Zeiträumen konnte zumindest ein Teil der Zuweisungen noch durch Abgänge im Fallbestand aufgefangen werden. Aufgrund der aktuellen Antragszahlen übersteigen die Zugänge die Kapazitäten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in der Bearbeitung der Asylanträge deutlich, so dass auch mittelfristig mit einem weiterhin hohen Bestand an Personen im Leistungsbezug zu rechnen ist.

 

Die geplanten Aufwendungen für die Unterbringung (493.500 €) und Versorgung (2.472.000 €) der zugewiesenen Flüchtlinge werden in der Summe zum Jahresabschluss prognostisch ohne Deckungskreise ca. 2.965.000 € betragen.

 

Dem gegenüber stehen Erträge der pauschalen Landeszuweisung (1.132.996 €) sowie der Entlastungsmittel Bund I aus dem Bund-Länder-Gipfel vom 27.11.2014 (141.559 €), der Entlastungsmittelbund II aus dem Bund-Länder-Gipfel vom 18.06.2015 (283.119 €) und der aktuell beschlossenen Entlastungsmittel Bund III (566.238 €), so dass durch den Bund und das Land insgesamt Mittel in Höhe von 2.123.912 € bereitgestellt werden.

 

Die notwendigen Mehraufwendungen in 2015 werden damit bis auf einen Betrag von ca. 66.500 € aufgefangen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Möllmann