Betreff
Widmung der Erschließungsanlage "Unter den Telgen" gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW 1995 S. 1028, 1996, S. 81, 141, 216, 355, 2007, S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GV NRW S. 294), in Kraft getreten am 28.05.2014
Vorlage
11/0467
Aktenzeichen
gr-vie
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Erschließungsanlage „Unter den Telgen“ mit der katasteramtlichen Flurstücksbezeichnung Gemarkung Weddinghofen, Flur 7, Flurstücke Nr. 941, 977, 978 und 994, dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Ziff. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW), gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 1995 S. 1025, 1996, S. 81, 141, 216, 355, 2007, S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GV NRW S.294), in Kraft getreten am 28.05.2014, zu widmen. Die dem öffentlichen Verkehr zu widmende Straßenfläche ist auf dem als Anlage beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt. Die Straße „Unter den Telgen“ wird als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Die Widmungsverfügung ist gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW öffentlich bekanntzumachen.

Sachdarstellung:

 

Die Erschließungsanlage „Unter den Telgen“ ist ausgebaut und endgültig fertiggestellt worden. Die Stadt Bergkamen hat die entsprechende Straßenfläche durch Grundstückskaufvertrag von der Fa. Beta Eigenheim- und Grundstücksverwertungs GmbH, Hafenweg 4, 59192 Bergkamen, erworben. Nachdem die Vermessung der Straßengrundstücke und katasteramtliche Fortschreibung der Flurstücke erfolgt sind, kann die Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 erfolgen.

 

Die Straße „Unter den Telgen“ weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Weddinghofen, Flur 7, Flurstücke Nr. 941, 977, 978 und 994 aus. Die vorbezeichnete Erschließungsanlage ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt. Der Katasterplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Straße „Unter den Telgen“ für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße/Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW/gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetz NRW zu widmen und die Straße als Anliegerstraße zu klassifizieren, da die Straße überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Stankowski

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grote-Gach