hier: 22. Änderung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die 22. Änderung zur Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergkamen) so, wie sie der
Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Die
Gebührenkalkulation wurde durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels
(Betriebswirtin) und Herr Heinemann (Disponent) – aufgestellt.
1. Überprüfung
des Allgemeininteresses
(öffentlicher Anteil an
den Kosten der Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege
und
Plätze)
Nach
der im Jahr 1997 erfolgten Abschaffung eines festen Prozentsatzes (25 %) an den
Kosten der Straßenreinigung wurde die Ermittlung des öffentlichen Anteils in das
Ermessen des Satzungsgebers gestellt. Bei der Stadt Bergkamen wurde seit diesem
Zeitpunkt der öffentliche Anteil als Anteil der Straßenflächen der
überörtlichen Straßen an den gesamt zu reinigenden Straßenflächen ermittelt.
Diese Art der Ermittlung wurde in Urteilen des OVG Münster bestätigt.
Im Zuge der Ermittlung der Wertansätze für die Straßen, Wege und Plätze in der
Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen wurden die Fahrbahnflächen gemäß Straßen-
und Wegegesetz NRW vermessen.
Im Jahr 2015 erfolgte eine neue Bewertung des anzuwendenden öffentlichen
Anteils an den Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes;
dieser wird nunmehr mit 13,01 % festgestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, diesen Anteil als Gebühren mindernd in der
Kalkulation zu berücksichtigen.
2. Änderung
des Straßenverzeichnisses
Das aktuelle
Straßenverzeichnis ist als Anlage 3 dieser Vorlage beigefügt.
3. Gebührenkalkulation
3.1 Kalkulationszeitraum
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW kann der Gebührenkalkulation ein Zeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den
Kalkulationszeitraum auf ein Jahr festzulegen.
3.2 Gewinn
und Verlustvortrag gemäß KAG NRW
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2015 sieht einen Verlust für die Straßenreinigung von rd. 8.524 € und für den Winterdienst einen Gewinn von rd. 116.132 € vor. Der Verlustvortrag der Straßenreinigung wird im vollen Umfang, der Gewinnvortrag aus dem Winterdienst zu 50 Prozent berücksichtigt.
3.3 Wesentliche
Einflussfaktoren bei der Kostenentwicklung
Wesentliche Einflussfaktoren sind:
Gestiegene Personalkosten aufgrund des Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst
aus dem Jahr 2014,
Kostensteigerungen in der Fahrzeugunterhaltung und Geräteunterhaltung für den
Winterdienst,
erhöhte Kosten für die Straßenkehrichtentsorgung,
die Neufestsetzung des öffentlichen Anteils
an der Straßenreinigung,
bei der Bemessung der angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals
erfolgte eine Neubewertung aufgrund der Festsetzung des Bemessungszeitraumes
für den zugrunde zu legenden Durchschnittswert der Dauer der Nutzung der
Anlagegüter (neu 5 Prozent statt bisher 6,5 Prozent).
3.4 Ergebnis
Bedingt durch die dargelegten Faktoren
steigen die durch Gebühren zu deckenden Kosten für die Straßenreinigung im
Vergleich zum Vorjahr um rd. 5.437 €,
im Bereich des Winterdienstes ist eine Verringerung der durch Gebühren zu
deckenden Kosten in Höhe von rd. 53.587
€ zu verzeichnen.
3.4.1 Gebühren
für die Straßenreinigung
Die nachfolgende Gebührenkalkulation führt zu
einem Gebührensatz von 1,8381 € je Meter (gerundet = 1,84 €). Im Vorjahr (2015)
lag dieser bei 1,82 €.
3.4.2 Gebühren
für den Winterdienst
Aufgrund
der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:
Straße |
2016 |
2015 |
Priorität 1 |
1,32 € |
1,76 € |
Priorität 2 |
1,32 € |
1,76 € |
Priorität 3 |
0,99 € |
1,32 € |
3.4.3 Gesamtgebühren Straßenreinigung/Winterdienst
Die Gebührenpflichtigen werden sowohl zu Straßenreinigungs- als auch zu
Winterdienstgebühren herangezogen.
Über beide Gebührenarten ergeben sich je Veranlagungsmeter folgende
Veränderungen:
Straße |
2016 |
2015 |
Priorität 1 |
3,16 € |
3,58 € |
Priorität 2 |
3,16 € |
3,58 € |
Priorität 3 |
2,83 € |
3,14 € |
4.
Gebührenbedarfsermittlung
4.1 Personalkosten
4.1.1 Personalkosten
Einsatzleitung 12.903 €
Die Einsatzplanung von
Personal und Fahrzeugen wird von Personen (anteilig) des
Baubetriebshofes
wahrgenommen.
4.1.2 Kosten des Büroarbeitsplatzes 1.940 €
Es
kommen die Pauschalansätze lt. KGSt-Bericht 4/2011 zur Anwendung.
4.1.3 Personalkosten 143.233 €
Für die beiden Kehrmaschinen sind zwei
Mitarbeiter vom EBB tätig. Des Weiteren sind Personalkostenanteile der
manuellen Stadtreinigung enthalten.
4.1.4 Kosten des Arbeitsplatzes 14.323 €
Nach KGSt können für Nicht-Büroarbeitsplätze
10 % der Personalkosten für die Abgeltung von z. B. Dienstkleidung, Kosten für
Sozialräume etc. berücksichtigt werden.
4.2 Kalkulatorische Abschreibungen
4.2.1 Maschinen/Zusatzgeräte Straßenreinigung 54.147 €
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
Eingeplant ist ein Gerät zur Wildkrautbeseitigung sowie ein Laubsauggerät als
Wechselaufbau für den Einsatz in der Straßenreinigung.
4.2.2 Maschinen/Zusatzgeräte Winterdienst 35.885 €
Auch hier werden die Wiederbeschaffungszeitwerte zugrunde gelegt.
4.3 Kalkulatorische Zinsen 29.059 €
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen
Kapitals nach Anschaffungswerten unter Neubewertung aufgrund der Festsetzung
des Bemessungszeitraumes mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 5 %.
4.4 Sonstige Kosten
4.4.1 Unterhaltung Maschinen 88.197 €
Es werden fixe Kosten berücksichtigt wie
TÜV-Gebühren und Versicherungen. Weiterhin finden Kraftstoffverbrauch und ein
Voll-Service-Vertrag hier ihren Niederschlag.
4.4.2 Unterhaltung WD-Abrollkipper 9.943 €
Für den Einsatz von
Feuchtsalz wird der Abrollkipper zu 40 % im Winterdienst eingesetzt.
4.4.3 Unterhaltung Zusatzgeräte 8.000 €
Hier handelt es sich um Durchschnittswerte
der letzten fünf Jahre.
4.4.4 Kosten des Winterdienstes 70.850 €
Für die Einsatzplanung werden Angaben des
Wetterdienstes benötigt. Des Weiteren wird ein Kommunalschlepper mit
Winterdienstausrüstung im Zeitraum November bis März des Folgejahres
angemietet.
Ebenfalls wird der Ankauf von Streumitteln berücksichtigt.
4.4.5 Verwertung von Straßenkehricht 28.000,00 €
Für den Transport und die Verwertung /
Entsorgung von Straßenkehricht sind die vg. Kosten vorkalkuliert.
4.4.6 Sonstige Dienstleistungen 1.500 €
Die Reinigung des Busbahnhofes (ZOB) am Rathaus wurde
aufgrund des notwendigen Einsatzes von Spezialmaschinen an eine Privatfirma
vergeben.
4.5 Leitungs-/Verwaltungskosten EBB 63.765 €
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter,
Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Zahlung) sind Personalkosten sowie
Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof (Mietereinbauten) an.
Die Verteilung der Gesamtsumme erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
Die Verteilung der Gesamtverwaltungskosten richtet sich nach den zu vertretenden
Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes.
4.6 Kostenerstattung von Produkt 1 8.644 €
Erlös aus dem Einsatz des in 2015
beschafften Geräteträgers zu 20 % im Bereich Abfall.
4.7 Aufteilung der Kosten der Straßenreinigung
Die hier ausgewiesenen Gesamtkosten der
Straßenreinigung beinhalten auch Kosten, die für die Reinigung von nicht
gewidmeten Flächen entstehen.
Über die Straßenreinigungsgebühren dürfen aber nur die Kosten finanziert
werden, die für die Reinigung der gewidmeten Straßen, Wege und Plätze
entstehen.
Die Aufteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Kehrmaschinen für die
unterschiedlichen Bereiche.
4.8 Leistungen des Baubetriebshofes 113.600 €
Die Reinigung der Fußgängerzone und anderer
Bereiche sind überwiegend manuell vorzunehmen. Das notwendige Personal (ca. 530
Std.) sowie die benötigte Ausrüstung wird vom Baubetriebshof in Anspruch
genommen.
Für die Winterwartung werden ebenfalls weiterhin das Personal (ca. 2.200 Std.)
des Baubetriebshofes sowie die notwendigen Fahrzeuge in Anspruch genommen.
4.9 Öffentlicher Anteil
Die Kosten der öffentlichen Straßenreinigung
und des Winterdienstes belaufen sich ohne die Kosten der Verwaltung auf
- Straßenreinigung 267.874 €
- Winterdienst 242.644 €
Diese Kosten dürfen jedoch nicht komplett auf die Grundstückseigentümer
umgelegt werden, da die Allgemeinheit einen Teil der Kosten zu tragen hat, wie
z. B. die Beseitigung der Verschmutzung durch den Durchgangsverkehr.
Daher wird bei der Stadt Bergkamen der öffentliche Anteil anhand der zu
reinigenden Straßenflächen für überörtliche Straßen an den gesamt zu
reinigenden Flächen gemessen; der Anteil beträgt 13,01 %.
- Straßenreinigung 233.019 €
- Winterdienst 211.072 €
Den dann durch Gebühren zu deckenden Kosten sind die Kosten der Verwaltung
hinzuzurechnen.
4.10
Kosten
der Verwaltung
4.10.1 Kosten der Verwaltung - Personal - 28.674 €
Der
EntsorgungsBetriebBergkamen nimmt Personalleistungen der Verwaltung in
Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen und Versenden der
Gebührenbescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.
4.10.2
Kosten
der Verwaltung - sächlich - 4.650 €
Mit diesem Betrag sind Aufwendungen zu
begleichen, die in den Fachämtern (s. o.) für die Beschäftigung mit der
Straßenreinigung und dem Winterdienst entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
Die Umlage der Verwaltungskosten erfolgt je zur Hälfte auf die Straßenreinigung
und den Winterdienst, da die Anzahl der Veranlagungen identisch ist.
4.11
Gewinn-
bzw. Verlustvortrag 2014
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden
die Gewinne aus 2014 im Bereich Winterdienst zur Hälfte und die Verluste aus
2014 im Bereich der Straßenreinigung vollständig in der Kalkulation
berücksichtigt.
Es ergeben sich somit durch Gebühren zu
deckende Kosten für
- die Straßenreinigung 258.205 €
- den Winterdienst 169.669 €
5.
Kalkulation
5.1
Kalkulation
der Straßenreinigungsgebühren
Insgesamt sind 140.478 Meter zu veranlagen.
Bei Division der Kosten (258.205 €) durch die Veranlagungsmeter ergibt sich ein
Gebührensatz von 1,8381 €.
Der Gebührensatz sollte auf 1,84 € gerundet und festgesetzt werden.
5.2
Kalkulation
der Winterdienstgebühren
Um den unterschiedlichen Vorteil der
erhaltenen Leistung darstellen zu können, bedient man sich der
Äquivalenzziffernrechnung.
Die Winterdienstleistungen der Prioritäten 1 und 2 erfolgen in gleichem Umfang
und werden mit der Äquivalenzziffer 1 bewertet.
Die Winterdienstleistung der Priorität 3 umfasst einen geringeren Umfang und
wird mit der Ziffer 0,75 berücksichtigt. Damit ist sichergestellt, dass
Anlieger der Straßen mit der Priorität 3 auch einen Anteil an den so genannten
Vorhaltekosten (Abschreibungen, Zinsen, etc.), die unabhängig von einem
tatsächlichen Winterdienst anfallen, mittragen.
5.3
Nach
Anwendung der Äquivalenzziffernrechnung ergibt sich ein gewichteter
Gebührensatz von 1,3239 €.
Für die unterschiedlichen Prioritäten sollten die Gebührensätze wie folgt
festgesetzt werden:
Priorität 1 1,32 €
Priorität 2 1,32 €
Priorität 3 0,99 €
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Die
Betriebsleitung EBB Dr.-Ing.
Peters Betriebsleiter
u. Erster Beigeordneter |
|
Stv.
Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
|