Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2016 des
EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB), wie er der Erstschrift der Niederschrift als
Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Vor Beginn
eines jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen
aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).
Sie können
nicht – wie der gemeindliche Haushaltsplan – für zwei Jahre aufgestellt werden,
weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 Abs. 3 GO NRW
zulässt.
Daraus folgt,
dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden
müssen.
Der als Anlage
beigefügte Wirtschaftsplan des EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) enthält alle
notwendigen Aufwendungen und Erträge sowie Ein- und Auszahlungen für
Investitionen für das Jahr 2016 sowie einen Ausblick auf die Jahre 2017-2019.
Gemäß § 5 Abs.
4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Die
Betriebsleitung EBB Dr.-Ing.
Peters Betriebsleiter
u. Erster Beigeordneter |
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Stv.
Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
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