Betreff
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2016/2017 (einschl. der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) und ihrer Anlagen an den Rat
Vorlage
11/0444
Aktenzeichen
hae-sz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung 2016/2017 (einschl. der  Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) nebst Anlagen entgegenzunehmen und zur Vorberatung gemäß § 59 Abs. 2 GO NRW an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. In der Ratssitzung am 10.12.2015 soll über den Erlass der Haushaltssatzung 2016/2017 (einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) beraten und beschlossen werden.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

 

Der am 28.10.2015 vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung 2016/2017 (einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) wird nebst Anlagen gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat mit der Bitte zugeleitet,

 

a)      ihn an den Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung gemäß § 59 GO NRW zu verweisen,

b)      in der Ratssitzung am 10.12.2015 über den Erlass der Haushaltssatzung 2016/2017 (einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) gemäß § 80 Abs. 4 GO NRW zu beschließen.

 

Gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein, d. h., die Erträge müssen mindestens genauso hoch sein wie die Aufwendungen. Die vorgenannte Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.

 

Die Ausgleichsrücklage der Stadt Bergkamen in Höhe von 20,3 Mio. € wurde bereits im Haushaltsjahr 2009 vollständig aufgezehrt.

 

Aufgrund der weiterhin notwendigen Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage in den Folgejahren bedingt durch die zu erwartenden Jahresfehlbedarfe wurde das Haushaltssicherungskonzept im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014/2015 fortgeschrieben. Zieljahr zum Haushaltsausgleich ist demnach das Jahr 2016. 

 

Die Aufstellung des Ergebnisplanes 2016 und 2017 führt ebenfalls zu Defiziten, die es erforderlich machen, das bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014/2015 aufgestellte und von der Kommunalaufsicht genehmigte Haushaltssicherungskonzept gemäß § 76 Abs. 1 GO NRW fortzuschreiben. Die Fehlbedarfe belaufen sich ohne Umsetzung von HSK-Maßnahmen auf:

 

Haushaltsjahr 2016

         - 4.820 T€

Haushaltsjahr 2017

         - 4.384 T€

 

Auch in den Jahren 2018 bis 2020 ist es erforderlich, die Allgemeine Rücklage in Anspruch zu nehmen.

 

Gemäß Ausführungserlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 07.03.2013 zur Haushaltskonsolidierung bleibt ein bereits genehmigter Konsolidierungszeitraum für die vorzulegende Fortschreibung des HSK verbindlich. Ein Herausschieben des Endzeitpunktes ist nicht zulässig.

 

Das auf der Finanzplanung aufgesetzte Haushaltssicherungskonzept beinhaltet 9 Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 25,7 Mio. €. Zusammengefasst ergeben sich jahresbezogen nachfolgende Überschüsse:

 

 

2016

T€

2017

T€

2018

T€

2019

T€

2020

T€

Ergebnisplanung Haushalt 2016/2017

- 4.820

- 4.384

- 4.189

- 2.728

- 1.399

+ HSK-Maßnahmen

 

+ 5.036

+ 5.042

+ 5.111

+ 5.200

+ 5.292

Überschüsse

 

+ 216

+ 658

+ 922

+ 2.472

+ 3.893

 

Aus der obigen Tabelle ist ersichtlich, dass nach Umsetzung sämtlicher Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes ab dem Jahr 2016 die Erträge die Aufwendungen übersteigen und somit kein Eigenkapitalverzehr mehr stattfindet.

 

Außerdem sieht der Teilfinanzplan Investitionen im Planungszeitraum von 36,7 Mio. € vor. Den hierfür erforderlichen Kreditaufnahmen in Höhe von 8,6 Mio. € stehen planmäßige Tilgungen von 10,3 Mio. € gegenüber, sodass eine Reduzierung der Verschuldung im Finanzplanungszeitraum 2016 - 2020 von 1,7 Mio. € erfolgt. Die Umsetzung der HSK-Maßnahmen der Jahre 2016/2017 ist buchungsstellenscharf in den Entwurf 2016/2017 eingearbeitet und somit auch in der Haushaltssatzung enthalten.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung (einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) nebst Anlagen liegt ab dem 19.11.2015 im Rathaus der Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen, aus. Alle Einwohner und Abgabepflichtigen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Auslegungsfrist Einwendungen bei der vorgenannten Stelle zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen hat.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

Mitunterzeichnung:

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Haeske