Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Zusammenfassung
des Abschlussberichtes der GPA NRW zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hat 2014 das Sachgebiet Tageseinrichtungen für Kinder einer überörtlichen Prüfung unterzogen. U. a. wurde untersucht, wie das Jugendamt die Tagesbetreuung für Kinder organisiert und steuert, wobei der Ressourceneinsatz und nicht so sehr die Qualität der Aufgabenerledigung im Vordergrund stand. Ziel der Prüfung war, Handlungsoptionen aufzuzeigen, die zu Ergebnisverbesserungen führen könnten.
Zusammenfassendes
Ergebnis:
Zusammenfassend stellt die GPA NRW in ihrem
Abschlussbericht fest:
·
Die Stadt Bergkamen verfügt
über eine gute Steuerung der Kindergartenbedarfsplanung.
·
Der Fehlbetrag in der
Tagesbetreuung für Kinder liegt nur knapp unter dem Mittelwert. Ein Grund
hierfür ist die deutlich unterdurchschnittliche Versorgungsquote in der
Betreuung der unter dreijährigen Kinder.
·
Die restriktive Vergabe der
45-Stunden-Plätze hat dazu geführt, dass nur rund 23 Prozent der Kinder in
Kindertagesstätten ein Betreuungsplatz mit dem größtmöglichen Umfang zur
Verfügung gestellt wurde. Die Stadt Bergkamen bildet damit im Vergleich der
bislang betrachteten Kommunen eine der niedrigsten Quoten bei der Belegung der
45-Stunden–Plätze ab.
·
Der zurückhaltende Umgang mit
der Vergabe der kostenintensiven 45-Stunden-Plätze führt dazu, dass der
Fehlbetrag in der Tagesbetreuung für Kinder den Mittelwert knapp
unterschreitet. Auch die gute Zusammenarbeit mit dem privaten Verein „Familiäre
Kinder-Tagesbetreuung e.V.“ wirkt sich in positiver Hinsicht auf den Fehlbetrag
aus.
·
Die Stadt Bergkamen stellt
deutlich weniger kommunale Betreuungsplätze zur Verfügung als der Durchschnitt
der bislang betrachteten Kommunen. Hierdurch wird der Fehlbetrag bei der
Tagesbetreuung für Kinder begünstigend beeinflusst.
·
Die Zuschüsse an die freien
Träger werden jährlich überprüft. Sie liegen deutlich unter dem Durchschnitt
der Vergleichskommunen. Die Zuschüsse sollten aufgrund der schlechten
Haushaltssituation der Stadt Bergkamen zukünftig weiter gesenkt werden.
·
Die Elternbeitragsquote der
Stadt Bergkamen liegt deutlich unter dem Mittelwert. Eine
Erhöhung dieser Quote ist
möglich durch die jährliche Beitragsanpassung, die Anhebung der oberen
Einkommensgrenze sowie der Ausweitung der höheren Beitragstabelle auf alle
Kinder unter drei Jahren. Der Wert der gesetzlichen Fiktion von 19 Prozent ist
unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedingungen in der Stadt Bergkamen
nicht zu erreichen.
KIWI-Bewertung
Die GPA NRW bewertet das Handlungsfeld Tagesbetreuung für
Kinder der Stadt
Bergkamen mit dem Index 4 (5 =
Bestwertung).
Einzelanregungen der
GPA
Die GPA hat in ihrem
Abschlussbericht eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, denen das Jugendamt
allerdings nicht in jedem Fall folgen möchte:
Anregung GPA: Das
Führen der Anmeldelisten erfolgt in den einzelnen Einrichtungen und ist somit
dezentral organisiert. Die Möglichkeit, die Kinder direkt in der Einrichtung
anzumelden, wird u. a. aus Gründen der Servicefreundlichkeit für die Eltern
angeboten. Eltern melden jedoch Ihre Kinder häufig bei mehreren Einrichtungen
an. Hier ist eine enge Abstimmung zwischen den Trägern der Einrichtung und dem
Jugendamt erforderlich. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die Anmeldungen dem
Jugendamt der Stadt Bergkamen übergeben. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung
der Platzvergabe.
Empfehlung der GPA: Die
Anmeldung für Kindertageseinrichtungen sollte möglichst internetbasiert zentral
im Jugendamt erfolgen.
Das StA 51 möchte dieser Anregung nicht folgen, da sich die jetzige Aufnahmepraxis aus Sicht der Träger und Einrichtungen bewährt hat und in den letzten Jahren nur noch wenige Mehrfachanmeldungen zu beobachten waren. Aus Sicht des Jugendamts scheint deshalb eine zentrale Platzvergabe zumindest für kleinere Kommunen keine wesentlichen Vorteile zu bieten.
Anregung GPA: Die Stadt Bergkamen erreicht eine deutlich
unterdurchschnittliche Elternbeitragsquote. Im Folgenden betrachtet die GPA NRW
verschiedene Aspekte zur Erhöhung der Elternbeitragsquote. Handlungsmöglichkeiten
bietet zunächst die jährliche Anpassung der Elternbeitragstabelle. Die aktuell
gültige Tabelle stammt aus dem Jahr 2011.
Empfehlung GPA: Die
Stadt Bergkamen sollte Elternbeiträge jährlich an die stetig steigenden Kosten
anpassen.
Das StA 51 sieht die geringe Elternbeitragsquote als Folge des hohen Anteils von Nichtzahlern. Über 30 % aller Eltern fällt unter die untere Einkommensgrenze. Trotzdem gehören die Elternbeiträge, die in Bergkamen für den Besuch einer Kindertageseinrichtung erhoben werden, bereits heute zu den höchsten im Kreis Unna und sind möglicherweise ein Grund dafür, dass die Nachfrage nach Plätzen über und unter drei Jahren in Bergkamen deutlich geringer ausfällt, als in den Nachbarkommunen.
Eine weitere Beitragserhöhung wäre
aus Sicht des Jugendamts aus sozialen Gründen nicht gerechtfertigt und
politisch nur schwer zu vermitteln. Eine jährliche Beitragsanpassung wäre mit
einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden und in NRW bisher nicht üblich.
Anregung GPA: Auch die Ausgestaltung der Elternbeitragstabellen bietet
gute Handlungsmöglichkeiten. Die Elternbeitragssatzung weist zwei
Elternbeitragstabellen aus. Eine Tabelle gilt für Kinder unter zwei Jahren, die
zweite Tabelle gilt für Kinder ab zwei Jahren. Die Tabelle für Kinder unter
zwei Jahre weist aufgrund des höheren Betreuungsbedarfs auch höhere Beiträge
aus.
Empfehlung GPA: Die
Tabelle mit den höheren Beiträgen sollte für alle unter dreijährigen Kinder
gelten. Außerdem sollte die
obere Einkommensgrenze auf bis zu mindestens 100.000 Euro angehoben
werden. Die zu zahlenden Beiträge können damit im Einzelfall deutlich über 500
Euro betragen.
Position StA 51: Intention der zweigeteilten Beitragstabelle ist, lediglich
für die Betreuung in der pflege- und
kostenintensiven Gruppenform II einen höheren Beitrag zu erheben.
Diese Gruppenform gibt es zurzeit in Bergkamen nicht, so dass die Kinder unter
drei Jahren im Regelfall mit Kindern über drei Jahren betreut werden. In einer
solchen Betreuungssituation einen unterschiedlich hohen Beitragssatz zu
erheben, wäre für Eltern nicht nachzuvollziehen.
Sofern der Anregung der GPA
gefolgt wird, sollte sich die Beitragsstaffelung für Kinder U3 näher als bisher
an der Staffelung für Kinder Ü3 orientieren, um soziale Härten zu vermeiden.
Der Empfehlung, die obere Einkommensgrenze anzuheben, sollte gefolgt werden.
Anregung GPA: Grundlage für die Zuschussgewährung sind die mit den
freien Trägern jährlich zu schließenden Verträge. Dabei gewährt die Stadt
Bergkamen den kirchlichen Trägern einen Zuschuss in Höhe von drei Prozent der
Betriebskosten. Es verbleibt ein Trägeranteil in Höhe von neun Prozent. Die AWO
erhält hingegen einen Zuschuss in Höhe der gesamten abrechenbaren
Betriebskosten. Der Trägeranteil in Höhe von neun Prozent der Betriebskosten
entfällt vollständig.
Empfehlung GPA: Als
Anreiz für wirtschaftliches Handeln sollte bei jedem Träger ein Trägeranteil
erhalten bleiben.
Position StA 51: Im Zusammenhang mit der Erstellung des Haushaltssicherungskonzepts wurde dies bereits versucht. Nachdem die AWO signalisiert hat, dass sie unter geänderten Bedingungen nicht bereit wäre, als Träger von Tageseinrichtungen in Bergkamen zur Verfügung zu stehen, wurde von dieser Überlegung wieder Abstand genommen. Momentan gibt es erste Anzeichen, dass die kirchlichen Träger mittelfristig nicht mehr in der Lage sein werden, ihren Trägeranteil in der bisherigen Höhe aufzubringen.
Empfehlung GPA: In der Betreuung der Kinder über drei Jahren erreicht die Stadt Bergkamen im Kindergartenjahr 2011/2012 eine Versorgungsquote von 101 Prozent. Ein Grund hierfür ist nach Aussage des Jugendamtes, dass in der Stadt Bergkamen nach sorgfältiger Prüfung des Bedarfs auch Kinder aus Nachbarkommunen aufgenommen werden.
Mit dem vorhandenen Angebot an Plätzen in der Kindertagesbetreuung kann nach Angabe des Jugendamtes die Nachfrage vollständig abgedeckt werden. Klagen sind nach Angabe der Stadt nicht anhängig.
Position StA 51: Mit dem bisherigen Platzangebot für Kinder über drei Jahren erreichte die Stadt Bergkamen bei einem namentlichen Abgleich der Kinder tatsächlich lediglich eine Versorgungsquote zwischen 90% und 95%. Rund 100 Kinder über drei Jahren nehmen in Bergkamen keinen Betreuungsplatz in Anspruch. Diesen 100 Kindern stehen in den letzten Jahren rund 30 „externe“ Kinder gegenüber.
Durch den Wegfall des Betreuungsgeldes und die zunehmende Zahl von Flüchtlingskindern wird das Jugendamt spätestens zum Kindergartenjahr 2016/2017 nicht mehr in der Lage sein, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz mit dem Vorhandenen Platzangebot zu erfüllen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Harder |
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