Betreff
Tageseinrichtungen für Kinder - Untersuchungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt
Vorlage
11/0437
Aktenzeichen
ha-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Zusammenfassung des Abschlussberichtes der GPA NRW zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hat 2014 das Sachgebiet Tageseinrichtungen für Kinder einer überörtlichen Prüfung unterzogen. U. a. wurde untersucht, wie das Jugendamt die Tagesbetreuung für Kinder organisiert und steuert, wobei der Ressourceneinsatz und nicht so sehr die Qualität der Aufgabenerledigung im Vordergrund stand. Ziel der Prüfung war, Handlungsoptionen aufzuzeigen, die zu Ergebnisverbesserungen führen könnten.

 

Zusammenfassendes Ergebnis:

 

Zusammenfassend stellt die GPA NRW in ihrem Abschlussbericht fest:

 

·         Die Stadt Bergkamen verfügt über eine gute Steuerung der Kindergartenbedarfsplanung.

·         Der Fehlbetrag in der Tagesbetreuung für Kinder liegt nur knapp unter dem Mittelwert. Ein Grund hierfür ist die deutlich unterdurchschnittliche Versorgungsquote in der Betreuung der unter dreijährigen Kinder.

·         Die restriktive Vergabe der 45-Stunden-Plätze hat dazu geführt, dass nur rund 23 Prozent der Kinder in Kindertagesstätten ein Betreuungsplatz mit dem größtmöglichen Umfang zur Verfügung gestellt wurde. Die Stadt Bergkamen bildet damit im Vergleich der bislang betrachteten Kommunen eine der niedrigsten Quoten bei der Belegung der 45-Stunden–Plätze ab.

·         Der zurückhaltende Umgang mit der Vergabe der kostenintensiven 45-Stunden-Plätze führt dazu, dass der Fehlbetrag in der Tagesbetreuung für Kinder den Mittelwert knapp unterschreitet. Auch die gute Zusammenarbeit mit dem privaten Verein „Familiäre Kinder-Tagesbetreuung e.V.“ wirkt sich in positiver Hinsicht auf den Fehlbetrag aus.

·         Die Stadt Bergkamen stellt deutlich weniger kommunale Betreuungsplätze zur Verfügung als der Durchschnitt der bislang betrachteten Kommunen. Hierdurch wird der Fehlbetrag bei der Tagesbetreuung für Kinder begünstigend beeinflusst.

·         Die Zuschüsse an die freien Träger werden jährlich überprüft. Sie liegen deutlich unter dem Durchschnitt der Vergleichskommunen. Die Zuschüsse sollten aufgrund der schlechten Haushaltssituation der Stadt Bergkamen zukünftig weiter gesenkt werden.

·         Die Elternbeitragsquote der Stadt Bergkamen liegt deutlich unter dem Mittelwert. Eine

Erhöhung dieser Quote ist möglich durch die jährliche Beitragsanpassung, die Anhebung der oberen Einkommensgrenze sowie der Ausweitung der höheren Beitragstabelle auf alle Kinder unter drei Jahren. Der Wert der gesetzlichen Fiktion von 19 Prozent ist unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedingungen in der Stadt Bergkamen nicht zu erreichen.

 

KIWI-Bewertung

 

Die GPA NRW bewertet das Handlungsfeld Tagesbetreuung für Kinder der Stadt

Bergkamen mit dem Index 4 (5 = Bestwertung).

 

Einzelanregungen der GPA

 

Die GPA hat in ihrem Abschlussbericht eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, denen das Jugendamt allerdings nicht in jedem Fall folgen möchte:

 

Anregung GPA: Das Führen der Anmeldelisten erfolgt in den einzelnen Einrichtungen und ist somit dezentral organisiert. Die Möglichkeit, die Kinder direkt in der Einrichtung anzumelden, wird u. a. aus Gründen der Servicefreundlichkeit für die Eltern angeboten. Eltern melden jedoch Ihre Kinder häufig bei mehreren Einrichtungen an. Hier ist eine enge Abstimmung zwischen den Trägern der Einrichtung und dem Jugendamt erforderlich. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die Anmeldungen dem Jugendamt der Stadt Bergkamen übergeben. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung der Platzvergabe.

 

Empfehlung der GPA: Die Anmeldung für Kindertageseinrichtungen sollte möglichst internetbasiert zentral im Jugendamt erfolgen.

 

Das StA 51 möchte dieser Anregung nicht folgen, da sich die jetzige Aufnahmepraxis aus Sicht der Träger und Einrichtungen bewährt hat und in den letzten Jahren nur noch wenige  Mehrfachanmeldungen zu beobachten waren. Aus Sicht des Jugendamts scheint deshalb eine zentrale Platzvergabe zumindest für kleinere Kommunen keine wesentlichen Vorteile zu bieten.

 

Anregung GPA: Die Stadt Bergkamen erreicht eine deutlich unterdurchschnittliche Elternbeitragsquote. Im Folgenden betrachtet die GPA NRW verschiedene Aspekte zur Erhöhung der Elternbeitragsquote. Handlungsmöglichkeiten bietet zunächst die jährliche Anpassung der Elternbeitragstabelle. Die aktuell gültige Tabelle stammt aus dem Jahr 2011.

 

Empfehlung GPA: Die Stadt Bergkamen sollte Elternbeiträge jährlich an die stetig steigenden Kosten anpassen.

 

Das StA 51 sieht die geringe Elternbeitragsquote als Folge des hohen Anteils von Nichtzahlern. Über 30 % aller Eltern fällt unter die untere Einkommensgrenze. Trotzdem gehören die Elternbeiträge, die in Bergkamen für den Besuch einer Kindertageseinrichtung erhoben werden, bereits heute zu den höchsten im Kreis Unna und sind möglicherweise ein Grund dafür, dass die Nachfrage nach Plätzen über und unter drei Jahren in Bergkamen deutlich geringer ausfällt, als in den Nachbarkommunen.

 

Eine weitere Beitragserhöhung wäre aus Sicht des Jugendamts aus sozialen Gründen nicht gerechtfertigt und politisch nur schwer zu vermitteln. Eine jährliche Beitragsanpassung wäre mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden und in NRW bisher nicht üblich.

 

Anregung GPA: Auch die Ausgestaltung der Elternbeitragstabellen bietet gute Handlungsmöglichkeiten. Die Elternbeitragssatzung weist zwei Elternbeitragstabellen aus. Eine Tabelle gilt für Kinder unter zwei Jahren, die zweite Tabelle gilt für Kinder ab zwei Jahren. Die Tabelle für Kinder unter zwei Jahre weist aufgrund des höheren Betreuungsbedarfs auch höhere Beiträge aus.

 

Empfehlung GPA: Die Tabelle mit den höheren Beiträgen sollte für alle unter dreijährigen Kinder gelten. Außerdem sollte die obere Einkommensgrenze auf bis zu mindestens 100.000 Euro angehoben werden. Die zu zahlenden Beiträge können damit im Einzelfall deutlich über 500 Euro betragen.

 

Position StA 51: Intention der zweigeteilten Beitragstabelle ist, lediglich für die Betreuung in der pflege- und  kostenintensiven Gruppenform II einen höheren Beitrag zu erheben. Diese Gruppenform gibt es zurzeit in Bergkamen nicht, so dass die Kinder unter drei Jahren im Regelfall mit Kindern über drei Jahren betreut werden. In einer solchen Betreuungssituation einen unterschiedlich hohen Beitragssatz zu erheben, wäre für Eltern nicht nachzuvollziehen.

 

Sofern der Anregung der GPA gefolgt wird, sollte sich die Beitragsstaffelung für Kinder U3 näher als bisher an der Staffelung für Kinder Ü3 orientieren, um soziale Härten zu vermeiden. Der Empfehlung, die obere Einkommensgrenze anzuheben, sollte gefolgt werden.

 

Anregung GPA: Grundlage für die Zuschussgewährung sind die mit den freien Trägern jährlich zu schließenden Verträge. Dabei gewährt die Stadt Bergkamen den kirchlichen Trägern einen Zuschuss in Höhe von drei Prozent der Betriebskosten. Es verbleibt ein Trägeranteil in Höhe von neun Prozent. Die AWO erhält hingegen einen Zuschuss in Höhe der gesamten abrechenbaren Betriebskosten. Der Trägeranteil in Höhe von neun Prozent der Betriebskosten entfällt vollständig.

 

Empfehlung GPA: Als Anreiz für wirtschaftliches Handeln sollte bei jedem Träger ein Trägeranteil erhalten bleiben.

 

Position StA 51: Im Zusammenhang mit der Erstellung des Haushaltssicherungskonzepts wurde dies bereits versucht. Nachdem die AWO signalisiert hat, dass sie unter geänderten Bedingungen nicht bereit wäre, als Träger von Tageseinrichtungen in Bergkamen  zur Verfügung zu stehen, wurde von dieser Überlegung wieder Abstand genommen. Momentan gibt es erste Anzeichen, dass die kirchlichen Träger mittelfristig nicht mehr in der Lage sein werden, ihren Trägeranteil in der bisherigen Höhe aufzubringen. 

 

Empfehlung GPA: In der Betreuung der Kinder über drei Jahren erreicht die Stadt Bergkamen im Kindergartenjahr 2011/2012 eine Versorgungsquote von 101 Prozent. Ein Grund hierfür ist nach Aussage des Jugendamtes, dass in der Stadt Bergkamen nach sorgfältiger Prüfung des Bedarfs auch Kinder aus Nachbarkommunen aufgenommen werden.

 

Mit dem vorhandenen Angebot an Plätzen in der Kindertagesbetreuung kann nach Angabe des Jugendamtes die Nachfrage vollständig abgedeckt werden. Klagen sind nach Angabe der Stadt nicht anhängig.

 

Position StA 51: Mit dem bisherigen Platzangebot für Kinder über drei Jahren erreichte die Stadt Bergkamen bei einem namentlichen Abgleich der Kinder tatsächlich lediglich eine Versorgungsquote zwischen 90% und 95%. Rund 100 Kinder über drei Jahren nehmen in Bergkamen keinen Betreuungsplatz in Anspruch. Diesen 100 Kindern stehen in den letzten Jahren rund 30 „externe“ Kinder gegenüber.

 

Durch den Wegfall des Betreuungsgeldes und die zunehmende Zahl von Flüchtlingskindern wird das Jugendamt spätestens zum Kindergartenjahr 2016/2017 nicht mehr in der Lage sein, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz mit dem Vorhandenen Platzangebot zu erfüllen. 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder