Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage
Drucksache Nr. 11/0369 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss als Nachfolger des ehemaligen Ausschusses für Personal und
Kommunikationstechnologie erhält jährlich einen Überblick über die aktuelle
Personalsituation bei der Stadt Bergkamen.
Ziel dieser Personalanalyse ist die
Darstellung des zukünftigen Personalbedarfs, der in der Regel durch die
Einstellung von Auszubildenden aufgefangen werden kann.
Um eine
Tendenz für die Folgejahre erkennen zu können, werden die Jahre bis 2020 dargestellt.
Personalanalyse
1.
Beschäftigtenstruktur der Stadtverwaltung
Zum Stichtag
30.06.2015 waren 97,88 % der Stellen besetzt. Anhand dieser
„Stellenbesetzungsquote“ kann einerseits erkannt werden, dass sich die
Stellenbewirtschaftung im Rahmen des genehmigten Stellenplanes bewegt.
Andererseits zeigt die Quote aber auch, dass kontinuierlich Stellen nicht
besetzt sind. Dies ist durch die besonderen Sparbemühungen der Stadt Bergkamen
begründet, da laufend geprüft wird, ob eine Stellenbesetzung tatsächlich
erforderlich ist.
2. Personalwirtschaftliche
Einsparungsmaßnahmen
Mit Verweis
auf das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bergkamen werden folgende
personalwirtschaftliche Maßnahmen zur Reduzierung der Personalkosten
berücksichtigt:
Wiederbesetzungssperre:
Frei
werdende Stellen werden im Regelfall für die Dauer von mind. 3 und max. 12
Monaten vorübergehend nicht besetzt.
Stelleneinsparung / Stellenumwandlung:
Vor einer Wiederbesetzung wird geprüft,
ob die Stelle überhaupt noch notwendig ist oder in eine solche mit niedrigerer
Besoldungs- bzw. Tarifgruppe umgewandelt werden kann. Im Stellenplan werden
diese Stellen mit einem „ku-Vermerk“ (ku = künftig umzuwandeln) oder einem
„kw-Vermerk“ (kw = künftig wegfallend) versehen.
Vorrang für interne Stellenbesetzungen:
Vor einer Neueinstellung wird geprüft, ob
eine Besetzung durch hausinterne Umsetzung, ggf. nach entsprechenden
Fortbildungs- / Qualifizierungsmaßnahmen, erfolgen kann.
Teilzeitbeschäftigung:
In Einzelfällen werden durch
Arbeitsumverteilung Teilzeitanträge von vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern genehmigt.
Im Rahmen des Stellenplans werden
Vollzeit-Stellen, die nicht zu 100% besetzt waren, in Teilzeitstellen
umgewandelt, wenn die Praxis gezeigt hat, dass die Aufgabenerledigung keine
Vollzeit-Stelle erfordert. Dadurch soll langfristig ein reduziertes
Stellenvolumen gesichert werden.
Wartezeiten vor Beförderungen /
Höhergruppierungen:
Gemäß § 11 Abs. 4 der Laufbahnverordnung
NRW dürfen Beamte vor Feststellung der Eignung für einen höherbewerteten
Dienstposten nicht befördert werden. Diese gesetzliche „Erprobungszeit“ dauert
in Laufbahnen
des mittleren Dienstes drei Monate,
des gehobenen Dienstes sechs Monate,
des höheren Dienstes neun Monate.
Im
Tarifbereich werden entsprechend der TVöD-Regelung die höherwertigen Aufgaben
anfangs zur Erprobung übertragen. Hierbei wird zunächst nur eine Zulage gezahlt
(mittlerer Dienst: 3 Monate / gehobener und höherer Dienst: 6 Monate).
Die
Höhergruppierung wird erst nach positivem Eignungsurteil des Fachamtes
ausgesprochen.
3. Ausbildungssituation
Um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung
auf Dauer zu gewährleisten, ist es erforderlich, kontinuierlich in die
Ausbildung von Nachwuchskräften zu investieren. Die Stadt Bergkamen ist sich
dieser Verantwortung bewusst und hat in den letzten Jahren einer Vielzahl von
Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt.
Die Ausbildungen erfolgen zum größten
Teil in den typischen Verwaltungsberufen sowohl im Beamten- als auch im
Beschäftigtenbereich (ehemals „Angestellte“). Auch im handwerklichen Bereich
(ehemals „Arbeiter“) kommt die Stadt Bergkamen ihrer Ausbildungsverpflichtung
nach.
Nach erfolgreichem Abschluss der
Ausbildung werden die Nachwuchskräfte in der Regel in ein Beamten- bzw.
Beschäftigungsverhältnis übernommen. Eine Übernahmegarantie wird jedoch nicht
gegeben.
In Berufen, die den Jugendlichen auch die
Möglichkeit eröffnen, einen Arbeitsplatz außerhalb der Stadt Bergkamen zu
erhalten, bildet die Stadt derzeit auch über den eigenen Bedarf aus.
Auszubildende bei der Stadt
Bergkamen (Stichtag: 01.09.2015)
Beamtinnen und Beamte = 1
Bereich
ehem. Angestellte = 1
Bereich
ehem. Arbeiterinnen und Arbeiter = 3
insgesamt = 5
Diese Auszubildenden teilen sich auf
folgende Ausbildungsbereiche auf:
Ausbildungsbereich |
Anzahl der Azubis |
Ende der Ausbildungs-zeit |
Gesamtzahl in den
einzelnen Ausbildungs-berufen |
Beamtenlaufbahn
des gehobenen Dienstes (Bachelor of Laws) |
1 |
31.08.2016 |
1 |
Fachangestellte für
Medien- und Informationsdienste
|
1 |
31.07.2017 |
1 |
Gärtnerinnen bzw. Gärtner Fachrichtung: Garten- und
Landschaftsbau |
1 2 |
31.07.2017 31.07.2018 |
3 |
insgesamt: |
5 |
|
5 |
Darüber
hinaus wird das übliche Ausbildungsangebot noch ergänzt durch Jahrespraktika in
den sozialen und erzieherischen Berufen. Hier werden jedes Jahr noch zusätzlich
9 Ausbildungsplätze angeboten (3 Erzieherinnen bzw. Erzieher im
Anerkennungsjahr, sowie 6 Vorpraktikantinnen bzw. –praktikanten im
erzieherischen Bereich und Fachoberschulpraktikantinnen bzw. –praktikanten).
Damit umfasst das gesamte
aktuelle Ausbildungsangebot der Stadt Bergkamen insgesamt 14
Ausbildungsstellen.
Außerdem werden über das gesamte
Jahr verteilt in den verschiedensten Fachämtern - zusätzlich zu den vorhandenen
Auszubildenden - Schülerpraktikanten betreut. Im abgeschlossenen Jahr 2014
erhielten z.B. 93 Praktikantinnen und Praktikanten die Möglichkeit, Einblicke
in diverse Berufsbilder der Stadtverwaltung Bergkamen zu nehmen.
Hinzu kommt ferner das Angebot von 8 Plätzen im Bereich des
Bundesfreiwilligendienstes.
4. Berücksichtigte
Faktoren bei der Personalbedarfsplanung für die Jahre 2016 bis 2020
Stellenplan
Die
folgenden Personalberechnungen werden auf der Grundlage des zurzeit gültigen
Stellenplanes
für die Jahre 2014/2015 erstellt.
Altersstrukturanalyse
und Fluktuation
Für
die Abstimmung mit zukünftigen Aufgabenstrukturen sind personalwirtschaftliche
Hintergrundinformationen wie Altersstrukturanalysen und Fluktuationsprognosen
erforderlich.
Daher
werden die individuellen Daten aller städt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(z.B. Alter, Geschlecht, Arbeitszeitvolumen), sowie die Informationen zur
Organisationseinheit, Berufsgruppe und Funktion, jährlich betrachtet und
ausgewertet. Dies bildet die Grundlage für ein mittel- bis langfristiges
Ausbildungskonzept, insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen
Entwicklung.
Jährlich
wird der Ausbildungsbedarf in Hinblick auf frei werdende Stellen, die es nach
zu besetzen gilt, überprüft.
Neben
der Regelaltersgrenze werden auch die persönlichen Lebensplanungen der
Beschäftigten mit einbezogen. In persönlichen Gesprächen mit allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (spätestens vor Vollendung des 60.
Lebensjahres), werden die individuellen Vorstellungen über den Zeitpunkt des
Ausscheidens aus dem Dienst unverbindlich abgefragt. Die geäußerten Absichten
werden jährlich aktualisiert. So entsteht eine über die reine Betrachtung der
Regelaltersgrenze hinausgehende, individuell angepasste Übersicht der
Beschäftigten, die altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden werden.
Die
frühzeitige Abfrage der individuellen Rentenabsichten der einzelnen
Beschäftigten führt zu einer großen Planungssicherheit im Hinblick auf die
altersbedingten Personalausfälle. So können diese bei den Personalplanungen für
die nächsten Jahre mit hoher Sicherheit kompensiert werden.
Seitens
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) wurde die hier praktizierte
Altersstruktur- und Fluktuationsanalyse, welche auch die Qualifikationen
berücksichtigt, als „gute Basis für strategische Entscheidungen der künftigen
Aufgabenausrichtung“ bewertet.
Altersteilzeit
Wegen des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben ist im Rahmen dieser
Sachdarstellung auch auf eine Möglichkeit eines früheren Ausscheidens
hinzuweisen. Es handelt sich hierbei um die Altersteilzeitregelung, die im
öffentlichen Dienst sowohl den Tarifbereich (Angestellte und Arbeiter) als auch
den Beamtenbereich umfasst. Die im wesentlichen identischen
Altersteilzeitregelungen sehen als Kernstück vor, dass diese sowohl als echtes
Teilzeitmodell mit Verringerung auf die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit
gewährt werden kann, aber auch als Blockmodell. Das Blockmodell bedeutet, dass
die bzw. der Beschäftigte bis zum Beginn des Ruhestandes die zu erbringende
Dienstleistung zunächst vollständig vorab leistet (Arbeits- und
Vorleistungsphase) und nach der Hälfte dieser Zeit voll vom Dienst freigestellt
wird (Freistellungsphase).
Das Blockmodell führt somit zu einem
tatsächlich früheren Ausscheiden aus dem Arbeitsleben, wobei die Beschäftigten
bei Antragstellung sich entscheiden müssen, ob sie mit Erreichen der normalen
Altersgrenze oder schon mit Erreichen der sogenannten (früheren)
versicherungsrechtlichen Antragsaltersgrenze ausscheiden wollen.
Da die gesamte Altersteilzeitregelung zu einer nicht unerheblichen Verminderung
der monatlichen Netto-Dienstbezüge führt und hierbei sicherlich die
individuellen Verhältnisse des Einzelnen eine große Rolle spielen, kann eine
Prognose über mögliche Inanspruchnahmen schwer gestellt werden. Zurzeit
befinden sich 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Altersteilzeit bzw. haben
bereits eine Altersteilzeitvereinbarung unterschrieben. Es handelt sich hierbei
um 4 Beamte und 12 tariflich Beschäftigte (11 ehem. Angestellte sowie 1 ehem.
Arbeiter).
Da eine prognostische Einbeziehung aus
den vorgenannten Gründen zu ungewiss ist, werden in den folgenden Berechnungen
lediglich die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter erfasst, denen Altersteilzeit
bereits gewährt worden ist.
Jobcenter des Kreises Unna
Die Berechnung des aktuellen
Personalbedarfs erfolgt auch unter Berücksichtigung des Stellenplanes des
Jobcenters (ehem. ARGE).
In der Vergangenheit sind die städt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich und nachhaltig aus dem
Jobcenter abgezogen worden und/oder wurden vom Kreis Unna übernommen.
So wurden z.B. im Jahr 2006 noch 28
städt. Beschäftigte im Bereich der Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch
II (Hartz IV) eingesetzt. Derzeit ist nur noch ein Mitarbeiter der Stadt
Bergkamen für den Einsatz im Jobcenter an den Kreis Unna abgeordnet.
Eine Abordnung von städt. Personal an den
Kreis Unna ist über den 31.12.2015 hinaus nicht beabsichtigt. Tendenziell
zeichnet sich ab, dass auch der letzte noch verbliebene, für den Einsatz im
Jobcenter an den Kreis Unna abgeordnete Mitarbeiter der Stadt Bergkamen, zum
01.01.2016 zum Kreis Unna wechseln wird.
5. Stellenbesetzungen im allgemeinen
Verwaltungsbereich
5.1 Bereich gehobener / höherer Dienst
bzw. vergleichbare Beschäftigtenstellen
Die Stellen, die bis einschließlich 2018
frei werden, werden mit bereits eingestellten Nachwuchskräften besetzt.
Für das Jahr 2019 sieht die
Personalplanung nach heutigem Kenntnisstand keinen tatsächlichen Bedarf im
gehobenen Dienst vor. Dies ist jedoch von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der
Rückkehr von Beschäftigten aus dem unbezahlten Urlaub, abhängig. Da dies von
der Willensbildung der Beschäftigten abhängig ist, birgt eine solche Planung
erfahrungsgemäß ein großes Risiko.
Dieses Risiko kann jedoch aufgrund von
vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit vergleichbaren Qualifikationen
(Angestelltenlehrgang II), die bislang noch nicht im Bereich des gehobenen
Dienstes eingesetzt sind, aufgefangen werden.
Daher beabsichtigt die Verwaltung, im
Jahr 2016 im Bereich des gehobenen Dienstes nicht auszubilden.
Im Jahr 2020 kann nach derzeitigem Stand
eine Stelle im gehobenen Dienst mit einer Nachwuchskraft im gehobenen Dienst
oder einem/r vergleichbaren tariflich Beschäftigten besetzt werden.
Daher wird zum jetzigen Zeitpunkt
tendenziell davon ausgegangen, dass im Jahr 2017 ein Ausbildungsplatz im
gehobenen Dienst angeboten werden kann.
Ausbildungsbedarf
„gehobener Dienst“
Ausbildungsdauer
|
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.09.2016 bis 31.08.2019 |
0 |
2016 |
01.09.2017 bis 31.08.2020 |
1 |
2017 |
5.2 Bereich mittlerer Dienst bzw.
vergleichbare Beschäftigtenstellen
Auch hier werden die Stellen, die bis
einschließlich 2018 frei werden, mit bereits eingestellten Nachwuchskräften
besetzt.
Für das Jahr 2019 zeigt die
Personalplanung nach heutigem Kenntnisstand auch hier keinen tatsächlichen
Bedarf auf. Wie unter Punkt 5.1 bereits erwähnt, ist dies jedoch von
verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Rückkehr von Beschäftigten aus dem
unbezahlten Urlaub, abhängig. Da dies von der Willensbildung der Beschäftigten
abhängig ist, birgt eine solche Planung erfahrungsgemäß ein großes Risiko.
Dieses Risiko kann jedoch aufgrund von
vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit vergleichbaren Qualifikationen
(Angestelltenlehrgang I), die bislang noch nicht entsprechende Tätigkeiten
übertragen bekommen haben, aufgefangen werden.
Daher beabsichtigt die Verwaltung, im
Jahr 2016 im Bereich des mittleren Dienstes nicht auszubilden.
Im Jahr 2020 wird nach derzeitigem Stand
ebenfalls keine Nachwuchskraft im mittleren Dienst benötigt. Daher wird zum
jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass auch im Jahr 2017 kein
Ausbildungsplatz im mittleren Dienst angeboten werden kann.
Ausbildungsbedarf
„Verwaltungsfachangestellte/r“
Ausbildungsdauer
|
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.08.2016 – 31.07.2019 |
0 |
2016 |
01.08.2017 – 31.07.2020 |
0 |
2017 |
6. Beschäftigungsbereich
„Baubetriebshof“
Sofern
eine Wiederbesetzung der frei werdenden Stellen erfolgen soll und sich die
Auszubildenden während der Ausbildung entsprechend bewährt haben, wird eine
vorrangige Nachbesetzung mit eigenen Nachwuchskräften angestrebt.
Auch
hier werden daher, die in den kommenden Jahren in diesem Bereich frei werdenden
Stellen, voraussichtlich mit bereits eingestellten Nachwuchskräften besetzt.
„Gärtner/-in Fachrichtung Garten-
und Landschaftsbau“
Da
mehr Auszubildende ihre Ausbildung beenden werden, als frei werdende Stellen
zur Verfügung stehen, bedarf es aus personalplanerischer Sicht keiner
Einstellung von weiteren Auszubildenden für den Beruf „Gärtner“ in den Jahren
2016 und 2017.
Vor dem Hintergrund des allgemeinen Mangels an Ausbildungsplätzen und durchaus
vorhandenen Vermittlungschancen auf dem freien Arbeitsmarkt, beabsichtigt die
Stadt Bergkamen jedoch, in 2016 in diesem Bereich über Bedarf auszubilden.
Daher
sollen auch im nächsten Jahr zwei Auszubildende eingestellt werden. Der Einsatz
erfolgt im Bereich „Garten- und Landschaftsbau“. Bereits bei Abschluss des
Ausbildungsvertrages wird darauf hingewiesen, dass nach Beendigung der
Ausbildung nicht mit einer Übernahme gerechnet werden kann.
Ausbildungsdauer
|
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.08.2016 – 31.07.2019 |
2 |
2016 |
01.08.2017 – 31.07.2020 |
0 |
2017 |
In der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass
es insbesondere bei den handwerklichen Berufen nicht genügend geeignete
ausbildungswillige Bewerberinnen und Bewerber gibt.
So sind im vergangenen Jahr im Kreis Unna rd. 300
freie Ausbildungsstellen für Handwerksberufe mangels geeigneter
ausbildungswilliger Bewerberinnen und Bewerber unbesetzt geblieben.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass
die Besetzung dieser Ausbildungsstellen nur dann erfolgen soll, wenn aus dem
Bewerberauswahlverfahren (Einstellungstest und Vorstellungsgespräch) auch
geeignete Bewerberinnen und Bewerber hervorgehen.
7. Sonstige
Bereiche
a) Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher
Wie bereits unter Punkt
3 erwähnt, werden seitens der Stadt Bergkamen jährlich drei Erzieherinnen und
Erzieher im Anerkennungsjahr (jeweils eine pro städt. Kindertagesstätte)
beschäftigt. Diese Anerkennungspraktika stellen den finalen Praxisblock der
langjährigen Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher dar.
Dem vorangestellt nehmen viele angehende Erzieherinnen und Erzieher den
Einstieg über die besonderen Bildungsgänge der Berufsfachschulen (2-jährig,
davon 1 Jahr mit integriertem Fachpraktikum). Hierfür stellt die Stadt
Bergkamen jährlich 6 Praktikumsplätze in den städt. Kindertageseinrichtungen
zur Verfügung.
b)
Ausbildung zur/zum FAMI
In der hiesigen Stadtbibliothek wird
derzeit ein Auszubildender zum Fachangestellten für Medien- und
Informationsdienste (FAMI) ausgebildet. Aufgrund der Größe der hiesigen
Stadtbibliothek, sowie der vorhandenen Anzahl von zur Ausbildung berechtigtem
Fachpersonal ist hiermit die Höchstgrenze der zulässigen
Ausbildungsverhältnisse erreicht, sodass derzeit keine weiteren Ausbildungsverhältnisse
in diesem Bereich eingegangen werden können.
c)
Duales Studium „Soziale Arbeit“ (Bachelor of Arts)
Die Hochschule Hamm bietet einen neu
konzipierten, praxisorientierten dualen Studiengang der sozialen Arbeit an. Sie
hat zum Wintersemester 2015 mit dem Angebot des dualen Studiengangs „Soziale
Arbeit“ begonnen. Nach Angaben der Hochschule Hamm und ersten
Erfahrungsberichten besticht dieser Studiengang durch eine in besonderem Maß
praxisorientierte Studienstruktur.
Für diesen Studiengang schließt die
Verwaltung sowohl eine Kooperationsvereinbarung mit der Hochschule, als auch
einen Ausbildungsvertrag mit einem bzw. einer Auszubildenden ab.
Da in den nächsten Jahren im Bereich der sozialen Arbeit aufgrund der dort
vorherrschenden Altersstruktur definitiv Personalbedarf bei der Stadt Bergkamen
entstehen wird, ist beabsichtigt, zur Deckung dieses Bedarfes im Bereich der
„sozialen Arbeit“ auch eigene Nachwuchskräfte auszubilden und zu fördern.
Hierfür soll eine entsprechende
Kooperation mit der Hochschule Hamm eingegangen werden, um zum 01.08.2016 einen
entsprechenden Ausbildungsplatz anbieten zu können.
Da diesbezüglich bislang keine
nennenswerte Erfahrungswerte vorhanden sind (Beginn des Studiengangs erst
2015), soll während der Dauer der Ausbildung bzw. des Studiengangs (3 Jahre)
durch ständigen und intensiven Austausch mit dem/der Auszubildenden die
Qualität der Ausbildung überprüft und mit den hiesigen Ansprüchen abgeglichen
werden.
Zudem soll bei der Einstellung keine
Übernahmegarantie gegeben werden. Vor einer weiteren Anmeldung bei der
Hochschule Hamm soll zunächst der Verlauf bzw. der Ablauf des Studiums im
Einstellungsjahr 2016 abgewartet und die eigenen mit dem Studiengang gemachten
Erfahrungen ausgewertet werden.
Ausbildungsdauer
|
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.08.2016 – 31.07.2019 |
1 |
2016 |
01.08.2017 – 31.07.2020 |
0 |
2017 |
8. Einstellung
von Auszubildenden - Zusammenfassung
Aufgrund der o. g. Darstellung
beabsichtigt die Stadt Bergkamen in folgenden Bereichen Auszubildende
einzustellen, bzw. Praktikumsplätze im Rahmen einer Berufsausbildung zur
Verfügung zu stellen:
zum
|
Anzahl |
Beruf / Bereich |
01.08.2016 |
2 |
Gärtnerin bzw. Gärtner in der
Fachrichtung: Garten- und Landschaftsbau |
01.08.2016 |
1 |
Studienplatz duales Studium „Soziale
Arbeit“ (Bachelor of Arts) |
01.08.2016 |
3 |
Plätze für Erzieherinnen und Erzieher
im Anerkennungsjahr in städt. Kindertagesstätten |
01.08.2016 |
6 |
Plätze für Vorpraktika und FOS-Praktika
in städt. Kindertagesstätten |
individuell in 2016 |
8 |
Plätze für Bundesfreiwilligendienst |
Gesamt: |
20 |
|
Zum |
Anzahl |
Beruf / Bereich |
01.08.2017 |
3 |
Plätze für Erzieherinnen und Erzieher
im Anerkennungsjahr in städt. Kindertagesstätten |
01.08.2017 |
6 |
Plätze für Vorpraktika und FOS-Praktika
in städt. Kindertagesstätten |
01.09.2017 |
1 |
Bachelor of Laws (gehobener Dienst) |
individuell in 2017 |
8 |
Plätze für Bundesfreiwilligendienst |
Gesamt: |
18 |
|
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Hampel |
|