Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt den Bürgermeister, sich bei der Landesregierung NRW, den Landtagsfraktionen sowie in allen relevanten Gremien für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten
mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit einzusetzen.
Sachdarstellung:
In seiner
Sitzung vom 02.06.2015 haben die Mitglieder des Integrationsrates mit einer
Gegenstimme folgenden Beschluss gefasst:
„Der
Integrationsrat der Stadt Bergkamen beschließt, sich für das kommunale
Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher
Staatsangehörigkeit einzusetzen.
Der
Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Bergkamen, sich bei der
Landesregierung und den Landtagsfraktionen für die Einführung des kommunalen
Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten
einzusetzen.
Der
Integrationsrat bittet den Bürgermeister und die Mitglieder des Rates der
Stadt, sich landesweit in allen relevanten Gremien (z.B. kommunale
Spitzenverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts
einzusetzen.“
Hintergrund für
diesen Beschluss ist die landesweite Kampagne des Landesintegrationsrates
NRW zum Thema „Hier wo ich lebe, will
ich wählen!“.
Der Landtag NRW
hat eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Änderung der
Landesverfassung eingerichtet. Eine öffentliche Anhörung zum Themenfeld
„Partizipation – Weiterentwicklung der Demokratie in NRW“ fand am 01. September
2014 statt.
Dabei wurde auch
das Thema „kommunales Wahlrecht“ angesprochen. Von mehreren der eingeladenen
Sachverständigen, natürlich auch vom Landesintegrationsrat NRW, wurde die
Erweiterung des Auftrages der Kommission um das Themenfeld „kommunales
Wahlrecht für Drittstaatsangehörige“ gefordert.
Aussagen
der Fraktionen im Vorfeld der Anhörung sowie bei der Anhörung selbst lassen
hoffen, dass eine von allen Fraktionen getragene Änderung der Landesverfassung
erreicht wird, die die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer
in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten ermöglicht.
Eine
Einführung dieses Rechts in Nordrhein-Westfalen unabhängig von Bundesgesetzen
ist nach Ansicht von Rechtsexperten möglich.
In
mehr als 60 Städten wurde das Thema bisher im Stadtrat diskutiert. Mit Stand
vom 01.06.2015 gab es in den Räten von 35 Kommunen Ratsbeschlüsse, die die
Einführung des kommunalen Wahlrechts unterstützen.
Rat
und Verwaltung der Stadt Bergkamen folgen hiermit der Empfehlung des
Integrationsrates, auch in Bergkamen einen Beschluss herbeizuführen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
|
Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiterin Siebert |
|