Betreff
Kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten
Vorlage
11/0363
Aktenzeichen
51si-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt den Bürgermeister, sich bei der Landesregierung NRW, den Landtagsfraktionen sowie in allen relevanten Gremien für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten

mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit einzusetzen.

 

 

 

Sachdarstellung:

In seiner Sitzung vom 02.06.2015 haben die Mitglieder des Integrationsrates mit einer Gegenstimme folgenden Beschluss gefasst:

„Der Integrationsrat der Stadt Bergkamen beschließt, sich für das kommunale Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit einzusetzen.

Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Bergkamen, sich bei der Landesregierung und den Landtagsfraktionen für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten einzusetzen.

Der Integrationsrat bittet den Bürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt, sich landesweit in allen relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen.“ 

 

Hintergrund für diesen Beschluss ist die landesweite Kampagne des Landesintegrationsrates NRW  zum Thema „Hier wo ich lebe, will ich wählen!“.

 

Der Landtag NRW hat eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Änderung der Landesverfassung eingerichtet. Eine öffentliche Anhörung zum Themenfeld „Partizipation – Weiterentwicklung der Demokratie in NRW“ fand am 01. September 2014 statt.

Dabei wurde auch das Thema „kommunales Wahlrecht“ angesprochen. Von mehreren der eingeladenen Sachverständigen, natürlich auch vom Landesintegrationsrat NRW, wurde die Erweiterung des Auftrages der Kommission um das Themenfeld „kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige“ gefordert.

 

Aussagen der Fraktionen im Vorfeld der Anhörung sowie bei der Anhörung selbst lassen hoffen, dass eine von allen Fraktionen getragene Änderung der Landesverfassung erreicht wird, die die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten ermöglicht.

Eine Einführung dieses Rechts in Nordrhein-Westfalen unabhängig von Bundesgesetzen ist nach Ansicht von Rechtsexperten möglich.

In mehr als 60 Städten wurde das Thema bisher im Stadtrat diskutiert. Mit Stand vom 01.06.2015 gab es in den Räten von 35 Kommunen Ratsbeschlüsse, die die Einführung des kommunalen Wahlrechts unterstützen.

Rat und Verwaltung der Stadt Bergkamen folgen hiermit der Empfehlung des Integrationsrates, auch in Bergkamen einen Beschluss herbeizuführen. 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Siebert