Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung,
Drucksache Nr. 11/0354, zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Das Weiterbildungsgesetz NRW und
die Umsetzung durch die Volkshochschule in Bergkamen
1. Die Bedeutung des
Weiterbildungsgesetzes für die Volkshochschule
Die VHS Bergkamen arbeitet auf
der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung
im Lande Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz - WbG). Das Gesetz regelt in
§ 1 das Recht einer jeden Person auf Weiterbildung. Der § 2 legt fest, dass der
Gesamtbereich der Weiterbildung gleichberechtigter Teil des Bildungswesens ist.
In Absatz (2) wird diese Aussage präzisiert: Volkshochschulen decken qua Gesetz
den Bedarf an Bildung neben Schule oder Hochschule sowie Berufsausbildung und
der außerschulischen Jugendbildung. Als Bedarf im Sinne dieses Gesetzes gelten
sowohl die Vertiefung und Ergänzung vorhandener Qualifikationen als auch der
Erwerb von neuen Kenntnissen, Fertigkeiten und Verhaltensweisen.
Die Lehrveranstaltungen der VHS
sind für jeden zugänglich - aber bei abschlussbezogenen Lehrveranstaltungen
kann die Teilnahme von bestimmten Vorkenntnissen abhängig gemacht werden (siehe
auch WbG § 2 Abs. 4).
Das Angebot umfasst die Bereiche
der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung und
schließt den Erwerb von Schulabschlüssen und Eltern- und Familienbildung ein.
Es geht um ein bedarfsgerechtes Angebot, selbstständige Lehrplangestaltung und
Freiheit der Lehre (§§ 3, 4).
Lebenslangens Lernen soll in
Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen wie z. B. Schulen stattfinden (§
5).
Zudem hat die VHS als kommunales
Weiterbildungszentrum das Recht, staatliche Prüfungen durchzuführen (§ 6). Das
Gesetz regelt ebenfalls die finanzielle Beteilung des Landes am hauptamtlichen
bzw. hauptberuflichen pädagogischen Personal (§ 7). Volkshochschule ist
Pflichtaufgabe der Kommune (§ 10).
Zur personellen Grundausstattung
gehören pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Planung und
Durchführung von Lehrveranstaltungen sowie Personal für den Verwaltungsdienst
(§ 12 Abs. 1). Die Einrichtung muss auch von einem pädagogischen
Mitarbeiter/einer pädagogischen Mitarbeiterin geleitet werden (§ 12 Abs. 3).
2. Qualität der Weiterbildung
Die VHS Bergkamen hatte von jeher
einen hohen Anspruch an die Qualität des Kursangebotes und die Qualifikation
der Lehrenden, Dozentinnen und Dozenten genannt. Diese Qualität hat sie seit
2009 in Form eines Zertifikats des Gütesiegelverbundes Weiterbildung
dokumentiert.
2009 hat sich die VHS erstmals
der Überprüfung der Qualität ihrer Arbeit unterzogen und sich durch den o. g.
Gütesiegelverbund zertifizieren lassen. In diesem Jahr erfolgt bereits die
zweite Rezertifizierung und mittlerweile - seit 01.01.2015 - ist die
finanzielle Förderung der Einrichtung von der Zertifizierung abhängig (siehe
Anlage 2).
Die Qualitätsmanagementprozesse
sind nur leider sehr zeitintensiv und verlangen kontinuierliche Bearbeitung.
3. Angebote der VHS Bergkamen
Die Angebotsstruktur der VHS
orientiert sich zum einen an den Vorgaben des Weiterbildungsgesetztes NRW
(Pflichtangebot) und zum anderen fließen zusätzliche Angebote in das
VHS-Programm ein. Diese ergeben sich aus den aktuellen gesellschaftlichen und
bildungspolitischen Erfordernissen oder werden durch Dritte beauftragt.
3.1 Das Pflichtangebot (§ 11 Abs. 3)
Das
Pflichtangebot der Weiterbildung umfasst Lehrveranstaltungen der politischen
Bildung, der arbeitswelt- und berufsbezogenen Weiterbildung, der
kompensatorischen Grundbildung, der abschluss- und schulabschlussbezogenen
Bildung, Angebote zur lebensgestaltenden Bildung und zu Existenzfragen
einschließlich des Bereichs der sozialen und interkulturellen Beziehungen sowie
Angebote zur Förderung von Schlüsselqualifikationen mit den Komponenten
Sprachen und Medienkompetenz. Das Pflichtangebot soll gemäß WbG bei einer
Kommune der Größenordnung Bergkamens jährlich 3.200 Unterrichtsstunden
umfassen.
Die VHS Bergkamen liegt mit ihrem
Gesamtangebot jährlich bei ca. 9.200 Unterrichtsstunden. Darin sind allerdings
die Unterrichtsstunden enthalten, die durch Maßnahmen für Dritte entstehen, wie
z. B. Integrationskurse und ESF-finanzierte Kurse.
3.2 Beauftragungen durch Dritte
3.2.1 Integrationskurse
Seit
2005 verfügt die VHS Bergkamen über eine Trägerlizenz für die Durchführung von
Integrationskursen im Auftrage des Bundesministeriums für Migration und
Flüchtlinge.
In regelmäßigen Abständen muss
die VHS den Nachweis erbringen, dass sie die Qualitätskriterien des
Bundesministeriums erfüllt, um die Lizenz verlängert zu bekommen.
Die Dozentinnen und Dozenten
nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil; die eingesetzten Lehrwerke und
Unterrichtsmaterialien müssen aktuell sowie die Unterrichtsräume entsprechend
ausgestattet sein.
In Bergkamen sind drei Träger
autorisiert, Integrationskurse durchzuführen. Neben der VHS gehören die AWO und
das Multikulturelle Forum dazu. Das Integrationsbüro der Stadt Bergkamen lädt
regelmäßig zu Abstimmungsgesprächen ein zwischen den Trägern, dem Auftraggeber
Bundesministerium und den zuweisenden Institutionen Ausländerbehörde und
Jobcenter im Kreis Unna.
Diese Träger kooperieren z. B.
bei der Zuweisung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, wenn der einzelne Träger
kein passgenaues Angebot zur Verfügung stellen kann. So kommt z. B. die
Migrationserstberatung der AWO regelmäßig in die VHS-Kurse, um dort ihr Angebot
vorzustellen.
Oft ist es allerdings so, dass
Interessenten sich bewusst für die Angebote der VHS entscheiden, da die VHS
eine neutrale Anbieterin mit zudem gutem Ruf ist.
Zu den Integrationskursen gehören
die Zertifikatsprüfungen zum Ende des Kursgeschehens – der Deutschtest für
Zuwanderer -, der bei gutem Bestehen ein
B 1-Niveau erreicht, das die
Teilnehmenden benötigen, um eingebürgert werden zu können.
3.2.2 Einbürgerungstests
Zudem
führt die VHS Einbürgerungstests für Zugewanderte durch, die über einen
ausreichenden Sprachnachweis verfügen, aber ihr Allgemeinwissen über
Deutschland noch nachweisen müssen.
Die Einbürgerungstests werden im
Auftrag des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) durchgeführt. Jede
Teilnehmerin/jeder Teilnehmer muss bei der Anmeldung 25,00 € entrichten. Davon
werden 6,35 € an das BAMF weitergeleitet. Der Betrag von 18,65 € verbleibt bei
der VHS als Vergütung für den Verwaltungsaufwand.
3.2.3 Deutschkenntnisse für andere
Zugewanderte
Seit
September 2014 bietet die VHS einen Deutschkurs für Zugewanderte an, denen
keine öffentliche Förderung für das Erlernen der deutschen Sprache zusteht.
Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds über das Land NRW
finanziert. Hier lernen viele Asylbewerber aus Bergkamen die deutsche Sprache
und werden, sobald sie einen Aufenthaltsstatus erhalten und über eine
Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs verfügen, in einen
Integrationskurs eingegliedert.
3.2.4 Bildungsscheck- und
Bildungsprämienberatung
Die
VHS führt im Auftrag des Landes NRW die Beratung für diese berufliche
Fördermaßnahme für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kleiner und mittlerer
Betriebe durch.
Zielsetzung ist, die berufliche
Situation zu festigen oder am besten zu verbessern. Die VHS führt diese
Beratung seit 2006 durch, hat aber zwischenzeitlich bedingt durch die
Nichtbesetzung der Stelle der
hauptamtlich
pädagogischen Mitarbeiterin/des hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiters die
Beratung ausgesetzt.
Seit April 2015 führt die VHS die
Beratungsdienstleistungen "Bildungsscheck NRW" und
"Bildungsprämie – Dritte Förderphase" wieder durch. Die
Förderbedingungen für den einzelnen Beschäftigten für den "Bildungsscheck
NRW", gefördert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond, haben sich
verschlechtert; förderberechtigt sind nur noch besondere Zielgruppen. Damit ist
die Nachfrage in diesem Bereich zurückgegangen, was auch landesweit in den
Beratungsstellen zu beobachten ist. Ebenso verhält es sich bei dem Programm
"Bildungsprämie – Dritte Förderphase" des Bundes – gefördert aus
Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Beide Instrumente werden
einkommensabhängig zur Verfügung gestellt. Die weitere Entwicklung in diesem
Bereich bleibt noch abzuwarten, da zu diesem Zeitpunkt noch keine
aussagekräftigen Zahlen vorliegen. Mit diesem Beratungsangebot erhält die VHS
aber auch einen Zugang zu weiteren Zielgruppen, die bisher das Bildungsangebot
der VHS noch nicht nutzen.
3.2.5 Alphabetisierung
Sieben
Millionen funktionale Analphabeten in Deutschland haben die Volkshochschulen im
Kreis Unna zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten Oliver
Kaczmarek die Alphabetisierungsoffensive im Kreis Unna "Lesen und
Schreiben – mein Schlüssel zur Welt" zu initiieren.
Eine beispielhafte Initiative,
die mittlerweile viele Nachahmer im Land gefunden und dazu geführt hat, dass
sich der Landesverband der Volkshochschulen das Thema Alphabetisierung zu einem
Schwerpunktthema gemacht hat.
Es hat unterschiedliche
Fortbildungsveranstaltungen, so auch eine Multiplikatorenveranstaltung in
Bergkamen, gegeben: eine Kooperationsveranstaltung der Volkshochschulen
Bergkamen, Kamen und Werne, die sich an Personen in Institutionen gerichtet
hat, die potenziell in Berührung mit Analphabeten kommen können. Es ging darum,
die Sinne für die Signale zu schärfen, um die Problematik Analphabetismus zu
bekämpfen.
Darüber hinaus hat die VHS einen
offenen, frei zugänglichen "Ich will lesen und schreiben"-Kurs im
Angebot. Dort werden funktionale Analphabeten sehr individuell gefördert.
3.2.6 Kooperationsangebote „VHS und
Schule“
Innerhalb
der Kooperation „VHS und Schule“ beteiligt sich die VHS Bergkamen an dem „Go
In“-Projekt im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes
Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen dieses Projekts wird in Kooperation mit der
Willy-Brand-Gesamtschule zugezogenen Kindern und Jugendlichen ohne oder mit
nicht ausreichenden Deutschkenntnissen die deutsche Sprache vermittelt. Die
Teilnehmenden sind schulpflichtig und zwischen 12 und 17 Jahren alt. Dazu
entsendet die VHS einen Dozenten an die Gesamtschule, der dort mit 2
Lehrerinnen der Schule den Unterricht „Deutsch als Fremdsprache“ erteilt.
Darüber hinaus erteilt eine Dozentin
der VHS Tastschreibkurse in der Schiller-Grundschule jeweils in den 4.
Jahrgängen. Diese Tastschreibkurse enden mit einer Zertifikatsprüfung.
4. Nachträglicher Erwerb von
Schulabschlüssen
Seit
über 20 Jahren führt die VHS Bergkamen Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von
Schulabschlüssen durch.
Nach den Sommerferien beginnt
jeweils ein Lehrgang zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 und ein
Lehrgang zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (vorher Fachoberschulreife).
In der Regel benötigt man drei
Schuljahre bis zum Mittleren Schulabschluss. Die VHS führt allerdings ein
sogenanntes integriertes Modell durch, bei dem die Teilnehmenden bei gutem
Verlauf die Möglichkeit haben, den höheren Schulabschluss bereits nach zwei
Schuljahren erlangen zu können.
Mit dem Absolvieren des Lehrgangs
Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erlangen die Teilnehmenden die
Zugangsberechtigung zum weiterführenden Kurs.
Liegt bereits ein
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 vor, kann man direkt in den Lehrgang Mittlerer
Schulabschluss einsteigen. Bei gutem Verlauf kann dort der erweiterte
10er-Abschluss auch mit Qualifikationsvermerk erlangt werden. Damit erhalten
die Teilnehmenden die Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe.
Ist es vor 10 Jahren noch so
gewesen, dass der überwiegende Teil der Teilnehmenden parallel zu ihrer
Berufstätigkeit den Schulabschluss nachholten, so hat sich die Situation heute
grundlegend geändert.
Die VHS beschult im Lehrgang zum
nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 in der Regel
Jugendliche/junge Erwachsene, die im Regelschulsystem aus unterschiedlichsten
nachvollziehbaren Gründen gescheitert sind.
Die meisten der nicht
Erfolgreichen durchlaufen die gleichen Etappen. Sie scheitern in der
weiterführenden Schule; haben sie die 10-jährige Schulpflicht noch nicht
beendet, besuchen sie zunächst auch erfolglos das Berufskolleg und kommen dann
irgendwann bei der VHS als letzte Station an, um einen Schulabschluss zu
bekommen. Die meisten sind zwischen 18 und 25 Jahren alt und werden entweder
verpflichtet durch das Jobcenter oder andere Institutionen, den Schulabschluss
nachzuholen, weil ohne Abschluss keine Chance besteht, einen Ausbildungsplatz
zu bekommen. Oder sie kommen zur VHS, weil sie selber erkannt haben, dass es
ohne Schulabschluss keinen Ausbildungsplatz gibt.
Das sind diejenigen, die in der
Regel einen guten HSA 9 erlangen und ohne Probleme den Mittleren Schulabschluss
– oft auch mit Qualifikationsvermerk - erlangen.
Ansonsten ist der Lehrgang HSA 9
oft durch eine hohe Abbruchquote gekennzeichnet, wenn die Teilnehmenden nicht
aus eigenem Antrieb zur VHS kommen.
Es handelt sich dabei immer um
Menschen in multiplen Belastungssituationen – oft familiär begründet -, die
auch schon zum Schulabbruch in der Regelschule geführt haben. Eine
sozialpädagogische Betreuung wäre hilfreich.
Entsprechend der Prüfungsordnung
müssen die Teilnehmenden pro Lehrgang mit einem Mindestkontingent von 480
Unterrichtsstunden versorgt werden. Davon entfallen jeweils 120 Stunden auf die
Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch und Mathematik, jeweils 60 Stunden auf die
Gesellschaftslehre und ein naturwissenschaftliches Unterrichtsfach. Dieses
Stundenvolumen reicht in der Regel nicht aus, um den Unterrichtsstoff, der in
den zentral organisierten, standardisierten Prüfungen vorausgesetzt wird, zu
vermitteln.
Aus dieser Erkenntnis heraus hat
die VHS ein Konzept für einen Vormittagskurs mit sozialpädagogischer Betreuung
entwickelt. Dieser Kurs wird seit 6 Jahren erfolgreich in Kooperation mit dem Jobcenter
und dem TÜV Nord Bildung durchgeführt.
In den ersten 3 Jahren hat das
Jobcenter diesen Lehrgang finanziert. Dies ist vor dem Hintergrund von
Richtlinienänderungen beim Jobcenter nicht mehr möglich – seitdem gibt es eine
geteilte Finanzierung. Das Jobcenter fördert die sozialpädagogische Arbeit und
den Praxisanteil über den TÜV Nord Bildung. Die Teilnehmenden besuchen von
montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr den Unterricht bei
der VHS und schnuppern freitags in die Ausbildungsbereiche vom TÜV Nord
Bildung. Für die Durchführung des Schulabschlusses beantragt die VHS Mittel aus
dem Europäischen Sozialfonds und lässt den Lehrgang so wie die anderen
Lehrgänge über die Bezirksregierung in Arnsberg genehmigen.
Der Vorteil der ESF-Förderung
liegt darin begründet, dass die VHS ein wesentlich höheres Stundenvolumen für
diese Lehrgänge beantragen kann. In der Regel sind es 890 Unterrichtsstunden,
von denen 30 % einen lebens- und erwerbsweltlichen Inhalt abdecken müssen - ein
wesentlicher Vorteil in der Arbeit mit benachteiligten Jugendlichen, die
zunächst an ein strukturiertes Leben und an das Lernen herangeführt werden
müssen.
Auch dieser Kurs nimmt an den
zentral organisierten standardisierten Abschlussprüfungen (ZOSP) teil. Die VHS
erteilt staatlich anerkannte Schulabschlüsse.
Die Teilnehmenden in diesem
Lehrgang erfahren eine engmaschige Begleitung – sowohl bei der Bewältigung
ihrer Probleme, die bisher eine "normale" Schulkarriere verhindert
haben, als auch im Rahmen des Unterrichts, weil viel Unterrichtsstoff durch den
Schulabbruch manchmal schon nach der 7. Klasse versäumt wurde und erst einmal
aufgeholt werden muss.
Beispielhaft zu nennen ist hier
als Problemlage das Aufwachsen bei psychisch kranken oder drogenabhängigen
Eltern.
Diejenigen, die mit einem
10er-Abschluss direkt in den Lehrgang "Mittlerer Schulabschluss"
einmünden, haben oftmals erfolglos versucht, mit dem 10er-Abschluss einen
Ausbildungsplatz zu finden und erhoffen sich nun mit dem höherwertigen Abschluss
bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Abschließend kann festgestellt
werden, dass viele der Jugendlichen/jungen Erwachsenen aus sozial schwachen
Verhältnissen stammen und/oder deren Eltern zugewandert sind.
Bei diesem Personenkreis sind
oftmals noch sprachliche Defizite festzustellen oder es gibt Lernblockaden
durch Erfahrungen mit Benachteiligungen aufgrund ihrer Herkunft.
5. Zum Abschluss ein paar Zahlen
Die
VHS führte in den letzten Jahren pro Jahr ca. 280 Kurse mit ca. 9.200
Unterrichtsstunden durch. Dafür melden sich ca. 3.000 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an.
Pro Jahr nimmt die VHS ca. 60
Zertifikatsprüfungen wie den Deutschtest für Zuwanderer (DTZ / B1) bzw. die
vorher genannten Tastschreibkurse ab.
In den letzten Jahren hat die VHS
durchschnittlich 38 Personen jährlich mit einem nachträglich erworbenen
Schulabschluss entlassen.
Das Maß an Beratungsgesprächen
zum Thema Weiterbildung wird noch nicht zahlenmäßig erfasst, steigt aber von
Jahr zu Jahr.
Die VHS hat im Jahr 2014
194.472,00 € für Dozentenhonorare aufgewendet. Dieser Summe stehen Erträge wie
folgt entgegen:
Teilnehmerentgelte für das VHS
Angebot in Höhe von 92.522,00 €
Erstattung für die Durchführung
von Integrationskursen 50.656,00
€
Die Kostenerstattung erfolgt
teilnehmerbezogen mit 2,94 € pro Person und Unterrichtseinheit. Die
Mindestteilnehmerzahl liegt bei 12 Personen, die Höchstteilnehmerzahl bei 20
Personen - d. h., dass die Erstattungssumme für ein Modul zwischen 3.528,00 €
und 5.880,00 € liegt. Die Honorare für das Lehrpersonal liegen bei 20,00 € pro
U.Std. zzgl. Fahrtkostenerstattung nach dem Landesreisekostengesetz. Der
zeitintensiven verwaltungsseitigen Abwicklung der Kurse steht eine mehr als
honorar- und fahrtkostendeckende Erstattung durch das BAMF gegenüber.
Die Förderung durch den
Europäischen Sozialfond durch das Land NRW beläuft sich auf eine Summe in Höhe
von rund 45.000,00 €.
Diese Summen setzen sich zusammen
aus der Kostenerstattung für Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von
Schulabschlüssen und einem Deutschkurs für Zuwanderer. Abgerechnet wird nach
Unterrichtsstunden (45 min.). Die Unterrichtsstunde wurde pauschal mit 33,25 €
erstattet. Maßnahmen, die 2015 beginnen, werden pauschal mit 39,50 € vergütet.
Die Zuweisung des Landes nach WbG
NRW belief sich für die Durchführung des Pflichtangebots auf 140.764,67 € und
auf eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 27.589,15 € für die Durchführung von
kostenfreien Lehrgängen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
|
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiterin Ostrowski |
|