Betreff
Das Weiterbildungsgesetz NRW und die Umsetzung durch die Volkshochschule in Bergkamen
Vorlage
11/0354
Aktenzeichen
os-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung nimmt die Vorlage der Verwaltung, Drucksache Nr. 11/0354, zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

 

Das Weiterbildungsgesetz NRW und die Umsetzung durch die Volkshochschule in Bergkamen

 

 

1.         Die Bedeutung des Weiterbildungsgesetzes für die Volkshochschule

 

Die VHS Bergkamen arbeitet auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz - WbG). Das Gesetz regelt in § 1 das Recht einer jeden Person auf Weiterbildung. Der § 2 legt fest, dass der Gesamtbereich der Weiterbildung gleichberechtigter Teil des Bildungswesens ist. In Absatz (2) wird diese Aussage präzisiert: Volkshochschulen decken qua Gesetz den Bedarf an Bildung neben Schule oder Hochschule sowie Berufsausbildung und der außerschulischen Jugendbildung. Als Bedarf im Sinne dieses Gesetzes gelten sowohl die Vertiefung und Ergänzung vorhandener Qualifikationen als auch der Erwerb von neuen Kenntnissen, Fertigkeiten und Verhaltensweisen.

Die Lehrveranstaltungen der VHS sind für jeden zugänglich - aber bei abschlussbezogenen Lehrveranstaltungen kann die Teilnahme von bestimmten Vorkenntnissen abhängig gemacht werden (siehe auch WbG § 2 Abs. 4).

 

Das Angebot umfasst die Bereiche der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung und schließt den Erwerb von Schulabschlüssen und Eltern- und Familienbildung ein. Es geht um ein bedarfsgerechtes Angebot, selbstständige Lehrplangestaltung und Freiheit der Lehre (§§ 3, 4).

Lebenslangens Lernen soll in Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen wie z. B. Schulen stattfinden (§ 5).

Zudem hat die VHS als kommunales Weiterbildungszentrum das Recht, staatliche Prüfungen durchzuführen (§ 6). Das Gesetz regelt ebenfalls die finanzielle Beteilung des Landes am hauptamtlichen bzw. hauptberuflichen pädagogischen Personal (§ 7). Volkshochschule ist Pflichtaufgabe der Kommune (§ 10).

Zur personellen Grundausstattung gehören pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen sowie Personal für den Verwaltungsdienst (§ 12 Abs. 1). Die Einrichtung muss auch von einem pädagogischen Mitarbeiter/einer pädagogischen Mitarbeiterin geleitet werden (§ 12 Abs. 3).

 

 

 

2.            Qualität der Weiterbildung

 

Die VHS Bergkamen hatte von jeher einen hohen Anspruch an die Qualität des Kursangebotes und die Qualifikation der Lehrenden, Dozentinnen und Dozenten genannt. Diese Qualität hat sie seit 2009 in Form eines Zertifikats des Gütesiegelverbundes Weiterbildung dokumentiert.

2009 hat sich die VHS erstmals der Überprüfung der Qualität ihrer Arbeit unterzogen und sich durch den o. g. Gütesiegelverbund zertifizieren lassen. In diesem Jahr erfolgt bereits die zweite Rezertifizierung und mittlerweile - seit 01.01.2015 - ist die finanzielle Förderung der Einrichtung von der Zertifizierung abhängig (siehe Anlage 2).

 

Die Qualitätsmanagementprozesse sind nur leider sehr zeitintensiv und verlangen kontinuierliche Bearbeitung.

 

 

3.            Angebote der VHS Bergkamen

 

Die Angebotsstruktur der VHS orientiert sich zum einen an den Vorgaben des Weiterbildungsgesetztes NRW (Pflichtangebot) und zum anderen fließen zusätzliche Angebote in das VHS-Programm ein. Diese ergeben sich aus den aktuellen gesellschaftlichen und bildungspolitischen Erfordernissen oder werden durch Dritte beauftragt.

 

 

3.1       Das Pflichtangebot (§ 11 Abs. 3)

 

            Das Pflichtangebot der Weiterbildung umfasst Lehrveranstaltungen der politischen Bildung, der arbeitswelt- und berufsbezogenen Weiterbildung, der kompensatorischen Grundbildung, der abschluss- und schulabschlussbezogenen Bildung, Angebote zur lebensgestaltenden Bildung und zu Existenzfragen einschließlich des Bereichs der sozialen und interkulturellen Beziehungen sowie Angebote zur Förderung von Schlüsselqualifikationen mit den Komponenten Sprachen und Medienkompetenz. Das Pflichtangebot soll gemäß WbG bei einer Kommune der Größenordnung Bergkamens jährlich 3.200 Unterrichtsstunden umfassen.

Die VHS Bergkamen liegt mit ihrem Gesamtangebot jährlich bei ca. 9.200 Unterrichtsstunden. Darin sind allerdings die Unterrichtsstunden enthalten, die durch Maßnahmen für Dritte entstehen, wie z. B. Integrationskurse und ESF-finanzierte Kurse.

 

 

3.2            Beauftragungen durch Dritte

 

3.2.1            Integrationskurse

 

            Seit 2005 verfügt die VHS Bergkamen über eine Trägerlizenz für die Durchführung von Integrationskursen im Auftrage des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge.

In regelmäßigen Abständen muss die VHS den Nachweis erbringen, dass sie die Qualitätskriterien des Bundesministeriums erfüllt, um die Lizenz verlängert zu bekommen.

Die Dozentinnen und Dozenten nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil; die eingesetzten Lehrwerke und Unterrichtsmaterialien müssen aktuell sowie die Unterrichtsräume entsprechend ausgestattet sein.

 

In Bergkamen sind drei Träger autorisiert, Integrationskurse durchzuführen. Neben der VHS gehören die AWO und das Multikulturelle Forum dazu. Das Integrationsbüro der Stadt Bergkamen lädt regelmäßig zu Abstimmungsgesprächen ein zwischen den Trägern, dem Auftraggeber Bundesministerium und den zuweisenden Institutionen Ausländerbehörde und Jobcenter im Kreis Unna.

Diese Träger kooperieren z. B. bei der Zuweisung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, wenn der einzelne Träger kein passgenaues Angebot zur Verfügung stellen kann. So kommt z. B. die Migrationserstberatung der AWO regelmäßig in die VHS-Kurse, um dort ihr Angebot vorzustellen.

Oft ist es allerdings so, dass Interessenten sich bewusst für die Angebote der VHS entscheiden, da die VHS eine neutrale Anbieterin mit zudem gutem Ruf ist.

Zu den Integrationskursen gehören die Zertifikatsprüfungen zum Ende des Kursgeschehens – der Deutschtest für Zuwanderer -, der bei gutem Bestehen ein

B 1-Niveau erreicht, das die Teilnehmenden benötigen, um eingebürgert werden zu können.

 

3.2.2            Einbürgerungstests

 

            Zudem führt die VHS Einbürgerungstests für Zugewanderte durch, die über einen ausreichenden Sprachnachweis verfügen, aber ihr Allgemeinwissen über Deutschland noch nachweisen müssen.

Die Einbürgerungstests werden im Auftrag des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) durchgeführt. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer muss bei der Anmeldung 25,00 € entrichten. Davon werden 6,35 € an das BAMF weitergeleitet. Der Betrag von 18,65 € verbleibt bei der VHS als Vergütung für den Verwaltungsaufwand.

 

3.2.3            Deutschkenntnisse für andere Zugewanderte

 

            Seit September 2014 bietet die VHS einen Deutschkurs für Zugewanderte an, denen keine öffentliche Förderung für das Erlernen der deutschen Sprache zusteht. Dieser Kurs wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds über das Land NRW finanziert. Hier lernen viele Asylbewerber aus Bergkamen die deutsche Sprache und werden, sobald sie einen Aufenthaltsstatus erhalten und über eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs verfügen, in einen Integrationskurs eingegliedert.

 

3.2.4            Bildungsscheck- und Bildungsprämienberatung

 

            Die VHS führt im Auftrag des Landes NRW die Beratung für diese berufliche Fördermaßnahme für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kleiner und mittlerer Betriebe durch.

Zielsetzung ist, die berufliche Situation zu festigen oder am besten zu verbessern. Die VHS führt diese Beratung seit 2006 durch, hat aber zwischenzeitlich bedingt durch die Nichtbesetzung der Stelle der hauptamtlich pädagogischen Mitarbeiterin/des hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiters die Beratung ausgesetzt.

 

Seit April 2015 führt die VHS die Beratungsdienstleistungen "Bildungsscheck NRW" und "Bildungsprämie – Dritte Förderphase" wieder durch. Die Förderbedingungen für den einzelnen Beschäftigten für den "Bildungsscheck NRW", gefördert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond, haben sich verschlechtert; förderberechtigt sind nur noch besondere Zielgruppen. Damit ist die Nachfrage in diesem Bereich zurückgegangen, was auch landesweit in den Beratungsstellen zu beobachten ist. Ebenso verhält es sich bei dem Programm "Bildungsprämie – Dritte Förderphase" des Bundes – gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Beide Instrumente werden einkommensabhängig zur Verfügung gestellt. Die weitere Entwicklung in diesem Bereich bleibt noch abzuwarten, da zu diesem Zeitpunkt noch keine aussagekräftigen Zahlen vorliegen. Mit diesem Beratungsangebot erhält die VHS aber auch einen Zugang zu weiteren Zielgruppen, die bisher das Bildungsangebot der VHS noch nicht nutzen.

 

3.2.5            Alphabetisierung

 

            Sieben Millionen funktionale Analphabeten in Deutschland haben die Volkshochschulen im Kreis Unna zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek die Alphabetisierungsoffensive im Kreis Unna "Lesen und Schreiben – mein Schlüssel zur Welt" zu initiieren.

Eine beispielhafte Initiative, die mittlerweile viele Nachahmer im Land gefunden und dazu geführt hat, dass sich der Landesverband der Volkshochschulen das Thema Alphabetisierung zu einem Schwerpunktthema gemacht hat.

Es hat unterschiedliche Fortbildungsveranstaltungen, so auch eine Multiplikatorenveranstaltung in Bergkamen, gegeben: eine Kooperationsveranstaltung der Volkshochschulen Bergkamen, Kamen und Werne, die sich an Personen in Institutionen gerichtet hat, die potenziell in Berührung mit Analphabeten kommen können. Es ging darum, die Sinne für die Signale zu schärfen, um die Problematik Analphabetismus zu bekämpfen.

Darüber hinaus hat die VHS einen offenen, frei zugänglichen "Ich will lesen und schreiben"-Kurs im Angebot. Dort werden funktionale Analphabeten sehr individuell gefördert.

 

3.2.6             Kooperationsangebote „VHS und Schule“

 

            Innerhalb der Kooperation „VHS und Schule“ beteiligt sich die VHS Bergkamen an dem „Go In“-Projekt im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen dieses Projekts wird in Kooperation mit der Willy-Brand-Gesamtschule zugezogenen Kindern und Jugendlichen ohne oder mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen die deutsche Sprache vermittelt. Die Teilnehmenden sind schulpflichtig und zwischen 12 und 17 Jahren alt. Dazu entsendet die VHS einen Dozenten an die Gesamtschule, der dort mit 2 Lehrerinnen der Schule den Unterricht „Deutsch als Fremdsprache“ erteilt.

Darüber hinaus erteilt eine Dozentin der VHS Tastschreibkurse in der Schiller-Grundschule jeweils in den 4. Jahrgängen. Diese Tastschreibkurse enden mit einer Zertifikatsprüfung.

 

 

 

4.            Nachträglicher Erwerb von Schulabschlüssen

 

            Seit über 20 Jahren führt die VHS Bergkamen Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen durch.

Nach den Sommerferien beginnt jeweils ein Lehrgang zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 und ein Lehrgang zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (vorher Fachoberschulreife).

In der Regel benötigt man drei Schuljahre bis zum Mittleren Schulabschluss. Die VHS führt allerdings ein sogenanntes integriertes Modell durch, bei dem die Teilnehmenden bei gutem Verlauf die Möglichkeit haben, den höheren Schulabschluss bereits nach zwei Schuljahren erlangen zu können.

Mit dem Absolvieren des Lehrgangs Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erlangen die Teilnehmenden die Zugangsberechtigung zum weiterführenden Kurs.

Liegt bereits ein Hauptschulabschluss nach Klasse 10 vor, kann man direkt in den Lehrgang Mittlerer Schulabschluss einsteigen. Bei gutem Verlauf kann dort der erweiterte 10er-Abschluss auch mit Qualifikationsvermerk erlangt werden. Damit erhalten die Teilnehmenden die Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe.

 

Ist es vor 10 Jahren noch so gewesen, dass der überwiegende Teil der Teilnehmenden parallel zu ihrer Berufstätigkeit den Schulabschluss nachholten, so hat sich die Situation heute grundlegend geändert.

Die VHS beschult im Lehrgang zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 in der Regel Jugendliche/junge Erwachsene, die im Regelschulsystem aus unterschiedlichsten nachvollziehbaren Gründen gescheitert sind.

 

Die meisten der nicht Erfolgreichen durchlaufen die gleichen Etappen. Sie scheitern in der weiterführenden Schule; haben sie die 10-jährige Schulpflicht noch nicht beendet, besuchen sie zunächst auch erfolglos das Berufskolleg und kommen dann irgendwann bei der VHS als letzte Station an, um einen Schulabschluss zu bekommen. Die meisten sind zwischen 18 und 25 Jahren alt und werden entweder verpflichtet durch das Jobcenter oder andere Institutionen, den Schulabschluss nachzuholen, weil ohne Abschluss keine Chance besteht, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Oder sie kommen zur VHS, weil sie selber erkannt haben, dass es ohne Schulabschluss keinen Ausbildungsplatz gibt.

Das sind diejenigen, die in der Regel einen guten HSA 9 erlangen und ohne Probleme den Mittleren Schulabschluss – oft auch mit Qualifikationsvermerk - erlangen.

 

Ansonsten ist der Lehrgang HSA 9 oft durch eine hohe Abbruchquote gekennzeichnet, wenn die Teilnehmenden nicht aus eigenem Antrieb zur VHS kommen.

Es handelt sich dabei immer um Menschen in multiplen Belastungssituationen – oft familiär begründet -, die auch schon zum Schulabbruch in der Regelschule geführt haben. Eine sozialpädagogische Betreuung wäre hilfreich.

 

Entsprechend der Prüfungsordnung müssen die Teilnehmenden pro Lehrgang mit einem Mindestkontingent von 480 Unterrichtsstunden versorgt werden. Davon entfallen jeweils 120 Stunden auf die Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch und Mathematik, jeweils 60 Stunden auf die Gesellschaftslehre und ein naturwissenschaftliches Unterrichtsfach. Dieses Stundenvolumen reicht in der Regel nicht aus, um den Unterrichtsstoff, der in den zentral organisierten, standardisierten Prüfungen vorausgesetzt wird, zu vermitteln.

 

Aus dieser Erkenntnis heraus hat die VHS ein Konzept für einen Vormittagskurs mit sozialpädagogischer Betreuung entwickelt. Dieser Kurs wird seit 6 Jahren erfolgreich in Kooperation mit dem Jobcenter und dem TÜV Nord Bildung durchgeführt.

In den ersten 3 Jahren hat das Jobcenter diesen Lehrgang finanziert. Dies ist vor dem Hintergrund von Richtlinienänderungen beim Jobcenter nicht mehr möglich – seitdem gibt es eine geteilte Finanzierung. Das Jobcenter fördert die sozialpädagogische Arbeit und den Praxisanteil über den TÜV Nord Bildung. Die Teilnehmenden besuchen von montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr den Unterricht bei der VHS und schnuppern freitags in die Ausbildungsbereiche vom TÜV Nord Bildung. Für die Durchführung des Schulabschlusses beantragt die VHS Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds und lässt den Lehrgang so wie die anderen Lehrgänge über die Bezirksregierung in Arnsberg genehmigen.

 

Der Vorteil der ESF-Förderung liegt darin begründet, dass die VHS ein wesentlich höheres Stundenvolumen für diese Lehrgänge beantragen kann. In der Regel sind es 890 Unterrichtsstunden, von denen 30 % einen lebens- und erwerbsweltlichen Inhalt abdecken müssen - ein wesentlicher Vorteil in der Arbeit mit benachteiligten Jugendlichen, die zunächst an ein strukturiertes Leben und an das Lernen herangeführt werden müssen.

Auch dieser Kurs nimmt an den zentral organisierten standardisierten Abschlussprüfungen (ZOSP) teil. Die VHS erteilt staatlich anerkannte Schulabschlüsse.

 

Die Teilnehmenden in diesem Lehrgang erfahren eine engmaschige Begleitung – sowohl bei der Bewältigung ihrer Probleme, die bisher eine "normale" Schulkarriere verhindert haben, als auch im Rahmen des Unterrichts, weil viel Unterrichtsstoff durch den Schulabbruch manchmal schon nach der 7. Klasse versäumt wurde und erst einmal aufgeholt werden muss.

Beispielhaft zu nennen ist hier als Problemlage das Aufwachsen bei psychisch kranken oder drogenabhängigen Eltern.

 

Diejenigen, die mit einem 10er-Abschluss direkt in den Lehrgang "Mittlerer Schulabschluss" einmünden, haben oftmals erfolglos versucht, mit dem 10er-Abschluss einen Ausbildungsplatz zu finden und erhoffen sich nun mit dem höherwertigen Abschluss bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

 

Abschließend kann festgestellt werden, dass viele der Jugendlichen/jungen Erwachsenen aus sozial schwachen Verhältnissen stammen und/oder deren Eltern zugewandert sind.

Bei diesem Personenkreis sind oftmals noch sprachliche Defizite festzustellen oder es gibt Lernblockaden durch Erfahrungen mit Benachteiligungen aufgrund ihrer Herkunft.

 

 

 

5.         Zum Abschluss ein paar Zahlen

 

            Die VHS führte in den letzten Jahren pro Jahr ca. 280 Kurse mit ca. 9.200 Unterrichtsstunden durch. Dafür melden sich ca. 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an.

 

Pro Jahr nimmt die VHS ca. 60 Zertifikatsprüfungen wie den Deutschtest für Zuwanderer (DTZ / B1) bzw. die vorher genannten Tastschreibkurse ab.

 

In den letzten Jahren hat die VHS durchschnittlich 38 Personen jährlich mit einem nachträglich erworbenen Schulabschluss entlassen.

 

Das Maß an Beratungsgesprächen zum Thema Weiterbildung wird noch nicht zahlenmäßig erfasst, steigt aber von Jahr zu Jahr.

 

Die VHS hat im Jahr 2014 194.472,00 € für Dozentenhonorare aufgewendet. Dieser Summe stehen Erträge wie folgt entgegen:

 

Teilnehmerentgelte für das VHS Angebot  in Höhe von            92.522,00 €

 

Erstattung für die Durchführung von Integrationskursen            50.656,00 €

 

Die Kostenerstattung erfolgt teilnehmerbezogen mit 2,94 € pro Person und Unterrichtseinheit. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 12 Personen, die Höchstteilnehmerzahl bei 20 Personen - d. h., dass die Erstattungssumme für ein Modul zwischen 3.528,00 € und 5.880,00 € liegt. Die Honorare für das Lehrpersonal liegen bei 20,00 € pro U.Std. zzgl. Fahrtkostenerstattung nach dem Landesreisekostengesetz. Der zeitintensiven verwaltungsseitigen Abwicklung der Kurse steht eine mehr als honorar- und fahrtkostendeckende Erstattung durch das BAMF gegenüber.

 

Die Förderung durch den Europäischen Sozialfond durch das Land NRW beläuft sich auf eine Summe in Höhe von rund 45.000,00 €.

Diese Summen setzen sich zusammen aus der Kostenerstattung für Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen und einem Deutschkurs für Zuwanderer. Abgerechnet wird nach Unterrichtsstunden (45 min.). Die Unterrichtsstunde wurde pauschal mit 33,25 € erstattet. Maßnahmen, die 2015 beginnen, werden pauschal mit 39,50 € vergütet.

 

Die Zuweisung des Landes nach WbG NRW belief sich für die Durchführung des Pflichtangebots auf 140.764,67 € und auf eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 27.589,15 € für die Durchführung von kostenfreien Lehrgängen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Ostrowski