Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Bergkamen beschließt, die Tageseinrichtung … als
zehntes Familienzentrum einzurichten und beauftragt die Verwaltung, die
Tageseinrichtung beim Ministerium für Generationen, Familien, Frauen und
Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Teilnahme am
Zertifizierungsverfahren 2015/16 zu benennen.
Sachdarstellung:
Ausgangssituation
Die
Landesregierung hatte 2006 beschlossen, dass rund 30 % aller
Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren ausgebaut werden sollen.
Im
laufenden Kindergartenjahr 2014/15 sind bereits folgende neun
Kindertageseinrichtungen in Bergkamen als Familienzentrum zertifiziert:
Name der
Kindertageseinrichtung |
Anschrift |
Mit
Gütesiegel im ersten Zertifizierungs- verfahren
zertifiziert |
Mit Gütesiegel |
AWO Kindertageseinrichtung Springmäuse |
Am Südhang 10 |
30.09.2011 |
|
Ev. Kindergarten 'Büscherstiftung' |
Büscherstr. 46 |
31.07.2013 |
|
Ev. Kindergarten 'Bodelschwinghhaus' |
Ebertstr. 20 |
30.06.2009 |
29.06.2013 |
Ev. Kindergarten 'Mittendrin' |
Am Römerberg 40 |
04.06.2007 |
03.06.2011 |
AWO Kindertageseinrichtung Vorstadtstrolche |
Schulstr. 8 |
29.09.2008 |
28.09.2012 |
Kath. Kindergarten Montessori |
Overberger Str. 4 |
09.06.2009 |
08.06.2013 |
Städt. Familienzentrum 'Mikado' |
Eichendorffstr. 23 |
29.10.2008 |
28.10.2012 |
AWO Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt |
August-Bebel-Str. 7 |
30.09.2010 |
29.09.2014 |
Städt. KiTa 'Tausendfüssler' |
Im Sundern 7 |
31.07.2014 |
|
Über
die Einrichtung der Familienzentren und das Zertifizierungsverfahren wurde der
Jugendhilfeausschuss in den Sitzungen am 29.04.2008 (Drucksache Nr. 9/1246) und
am 27.01.2010 (Drucksache Nr. 10/0152) informiert.
Gem.
§ 21 Abs. 5 u.6 Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) erhält jedes Familienzentrum einen
zusätzlichen Zuschuss von 13.000 € pro
Kindergartenjahr und für Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf
einen weiteren Zuschuss in Höhe von 1.000 €.
Laut
Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des
Landes Nordrhein-Westfalen vom 05.01.2015 stellt das Land NRW zum
Kindergartenjahr 2015/16 erneut ein Kontingent für den Ausbau weiterer 100
Kitas zu Familienzentren zur Verfügung.
Im
Rahmen dieser Zuteilung hat die Stadt Bergkamen die Zusage für den Ausbau einer weiteren Kindertagesstätte im
Kindergartenjahr 2015/16 erhalten. Die Einrichtung muss dem Ministerium bis zum
15.06.2015 gemeldet werden.
Bewerbungen der
Bergkamener Kindertageseinrichtungen
Folgende
Kindertageseinrichtungen haben sich um die Erweiterung zu einem Familienzentrum
beworben und ein schriftliches Kurzkonzept eingereicht:
AWO
Tageseinrichtung „Wackelzahn“, Am Wiehagen 34
Katholische
Tageseinrichtung St. Elisabeth, Pestalozzistr. 8
Städt.
Kindertageseinrichtung „Sprösslinge“, Kamer Heide 51
Die
Konzepte sind in der Anlage 1 beigefügt.
Wackelzahn
Aktuell
besuchen 65 Kinder die Einrichtung, davon 2 Kinder mit Behinderung und 12
Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahre. Ab dem Kindergartenjahr 2014/15 erfolgt
eine Förderung als „plusKita“ gem. § 21 a Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Höhe
von 25.000 €. Diese Förderung erhalten Kindertageseinrichtungen mit besonderem
Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses (§16 a KiBiz). Außerdem wurde ein
Landeszuschuss für zusätzlichen Sprachförderbedarf in Höhe von 15.000 € gem. §
21 b KiBiz gewährt.
St.
Elisabeth
In
dem Kindergarten werden derzeit 71 Kinder betreut, davon 2 Kinder mit
Behinderung und 5 Kinder zwischen 2 und 3 Jahren. Die Einrichtung erhält einen
Landeszuschuss in Höhe von 25.000 € als plusKita und 15.000 € für zusätzlichen
Sprachförderbedarf.
Sprösslinge
Derzeit
besuchen 103 Kinder die Einrichtung, davon 2 mit Behinderung und 15 im Alter
zwischen 2 und 3 Jahren. Die Einrichtung erhält neben den KiBiz-Pauschalen und
der Verfügungspauschale (Zuschuss an jede Einrichtung zur Unterstützung des
Personals) keine weitere zusätzliche Förderung.
Entscheidungskriterien
Die
Entscheidung, welche Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren erweitert
werden, obliegt dem Jugendhilfeausschuss. Als Entscheidungshilfe hat das
Kinder- und Jugendministerium eine Empfehlung „Kleinräumige Auswahlkriterien
zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem
Unterstützungsbedarf“ zur Verfügung gestellt, die folgende Indikatoren nennt:
-
Kinder unter 7 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II
-
Anteil Arbeitsloser / Anteil arbeitsloser Eltern
-
Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund
-
Anteil von Hilfen zur Erziehung
Da
die drei vorgenannten Einrichtungen lediglich 2,5 km Luftlinie voneinander
entfernt liegen und sich die Einzugsbereiche der Kitas (1,5-2 km) insbesondere
im Bereich Bergkamen-Mitte deutlich überschneiden, ist eine Auswahl nur nach
sozialen Indikatoren schwierig. Hinzu
kommt, dass in Bergkamen viele Sozialdaten zurzeit noch nicht kleinräumig
erfasst vorliegen.
Aus
diesen Gründen wurden die drei Einrichtungen in einer Kurzbefragung gebeten
-
die Zielgruppen im Einzugsbereich Ihrer
Kindertageseinrichtung und deren Problemlagen, Besonderheiten oder
Auffälligkeiten zu beschreiben
-
die bereits vorgehaltenen und die als neues Familienzentrum
geplanten Angebote darzustellen
-
die Besonderheiten des Standortes zu benennen
Die
Antworten der Einrichtungen sind in der Anlage 1 dargestellt.
Aus
den Antworten der drei Einrichtungen wird deutlich, dass sich die Zielgruppen
in ihrer Zusammensetzung zwar quantitativ unterscheiden, die Problemlagen in
allen drei Kindertageseinrichtungen aber durchaus vergleichbar sind. In
Bergkamen-Mitte, wo die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund deutlich
größer ist, wird auch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und die
Anzahl der Arbeitslosen höher sein als in Overberge. Dagegen ist die Anzahl der
Haushalte, die Hilfen zur Erziehung beantragen, in Siedlungsbereichen mit hohem
Migrantenanteil deutlich geringer.
Alle
drei Einrichtungen betreuen somit Familien in schwierigen sozialen Situationen
wie Trennung oder Scheidung von Eltern, Berufstätigkeit beider Elternteile,
Arbeitslosigkeit oder Zuzug von Menschen mit Migrationshintergrund, so dass aus
Sicht des Jugendamts alle drei Einrichtungen als „Kindertageseinrichtungen mit
besonderem Unterstützungsbedarf“ einzustufen sind.
Bei
der sozialräumlichen Verteilung fällt auf, dass sich im Ortsteil Mitte bereits
vier Familienzentren befinden. Im Einzugsbereich der beiden Kita „Wackelzahn“
und „St. Elisabeth“ befinden sich sogar 5 Familienzentren teilweise in
unmittelbarer Nähe (200-500 m).
In
Weddinghofen gibt es zurzeit zwei, in Rünthe ein und in Oberaden zwei
Familienzentren. Aus diesen Ortsteilen wurden allerdings keine Bewerbungen für
ein weiteres Familienzentrum eingereicht. Overberge ist somit der einzige
Stadtteil - außer Heil, wo es keinen Standort für eine Kita gibt - in dem es
kein Familienzentrum gibt.
Die
Einrichtungen „Wackelzahn“ und „St. Elisabeth“ erhalten bereits Landesmittel in
Höhe von 40.000 € zur Durchführung zusätzlicher Maßnahmen, während die Kita
„Sprösslinge“ nur mit den normalen Kindpauschalen keine zusätzlichen Angebote
einrichten könnte.
Da
aus Sicht des Jugendamtes keines der vorgenannten Argumente ein
Ausschlusskriterium für eine der drei Einrichtungen ist, sind alle drei
Kindertageseinrichtungen in der Lage, sich als Familienzentrum zu
zertifizieren. Deshalb wird die Entscheidung über die Bewerbung dem
Jugendhilfeausschuss ohne eine Empfehlung der Verwaltung vorgelegt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
|
Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
|