Betreff
Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht- deutscher Staatsangehörigkeit,
hier: Musterantrag des Landesintegrationsrates NRW -
Referentin: Ksenija Sakelsek, stellv. Vorsitzende des Landesintegrationsrates NRW
Vorlage
11/0326
Aktenzeichen
51 si-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat der Stadt Bergkamen beschließt, sich für das Kommunale Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit einzusetzen. 

Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Bergkamen, sich bei der Landesregierung und den Landtagsfraktionen für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten einzusetzen.

Der Integrationsrat bittet den Bürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt, sich landesweit in allen relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Bereits in den Jahren 2007-2009 hat der Landesintegrationsrat NRW unter dem Motto „HIER, wo ich lebe, will ich wählen“ mit dem DGB NRW, der Freien Wohlfahrtspflege NRW und dem Landesjugendring NRW eine Kampagne zum Thema „Kommunales Wahlrecht“ durchgeführt.

In mehr als 60 Städten wurde das Thema im Stadtrat diskutiert. In den Räten von 31 Kommunen gab es Ratsbeschlüsse, die die Einführung des kommunalen Wahlrechts unterstützen.

Warum jetzt ein neuer Vorstoß?

Der Landtag NRW hat eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Änderung der Landesverfassung eingerichtet. Eine öffentliche Anhörung zum Themenfeld „Partizipation – Weiterentwicklung der Demokratie in NRW“ fand am 01. September 2014 statt.

Dabei wurde auch das Thema „kommunales Wahlrecht“ angesprochen. Von mehreren der eingeladenen Sachverständigen, natürlich auch vom Landesintegrationsrat NRW, wurde die Erweiterung des Auftrages der Kommission um das Themenfeld „kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige“ gefordert.

Aussagen der Fraktionen im Vorfeld der Anhörung sowie bei der Anhörung selbst lassen hoffen, dass eine von allen Fraktionen getragene Änderung der Landesverfassung erreicht wird, die die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten ermöglicht.

Eine Einführung dieses Rechts in Nordrhein-Westfalen unabhängig von Bundesgesetzen ist nach Ansicht von Rechtsexperten möglich.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Siebert