hier: Musterantrag des Landesintegrationsrates NRW -
Referentin: Ksenija Sakelsek, stellv. Vorsitzende des Landesintegrationsrates NRW
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat der Stadt Bergkamen
beschließt, sich für das Kommunale Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden
Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit einzusetzen.
Der Integrationsrat bittet den Rat der
Stadt Bergkamen, sich bei der Landesregierung und den Landtagsfraktionen für
die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden
Migrantinnen und Migranten einzusetzen.
Der Integrationsrat bittet den
Bürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt, sich landesweit in allen
relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des
kommunalen Wahlrechts einzusetzen.
Sachdarstellung:
Bereits in den Jahren 2007-2009 hat der
Landesintegrationsrat NRW unter dem Motto „HIER, wo ich lebe, will ich wählen“
mit dem DGB NRW, der Freien Wohlfahrtspflege NRW und dem Landesjugendring NRW
eine Kampagne zum Thema „Kommunales Wahlrecht“ durchgeführt.
In mehr als 60 Städten wurde das Thema im
Stadtrat diskutiert. In den Räten von 31 Kommunen gab es Ratsbeschlüsse, die
die Einführung des kommunalen Wahlrechts unterstützen.
Warum jetzt ein neuer Vorstoß?
Der Landtag NRW hat eine Kommission zur
Erarbeitung von Vorschlägen zur Änderung der Landesverfassung eingerichtet.
Eine öffentliche Anhörung zum Themenfeld „Partizipation – Weiterentwicklung der
Demokratie in NRW“ fand am 01. September 2014 statt.
Dabei wurde auch das Thema „kommunales
Wahlrecht“ angesprochen. Von mehreren der eingeladenen Sachverständigen,
natürlich auch vom Landesintegrationsrat NRW, wurde die Erweiterung des
Auftrages der Kommission um das Themenfeld „kommunales Wahlrecht für
Drittstaatsangehörige“ gefordert.
Aussagen der Fraktionen im Vorfeld der
Anhörung sowie bei der Anhörung selbst lassen hoffen, dass eine von allen
Fraktionen getragene Änderung der Landesverfassung erreicht wird, die die
Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden
Migrantinnen und Migranten ermöglicht.
Eine Einführung dieses Rechts in Nordrhein-Westfalen unabhängig von Bundesgesetzen ist nach Ansicht von Rechtsexperten möglich.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiterin Siebert |
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