Betreff
Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen
hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen vom 12.06.2014
Vorlage
11/0319
Aktenzeichen
hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die in der Sachdarstellung näher beschrieben Änderungen der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen.

Sachdarstellung:

 

Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion beschäftigen zurzeit Fraktionsgeschäftsführerinnen, die nicht Mitglied des Rates der Stadt Bergkamen sind.

 

Aufgrund der vielfältigen Tätigkeiten der Fraktionsgeschäftsführerinnen wird gewünscht, dass sie an den nichtöffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt Bergkamen und seiner Fachausschüsse teilnehmen können.

 

Nach der Kommentierung von „Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch“, Seite 7, zu § 56 Gemeindeordnung NRW kann Fraktionsmitarbeitern, die nicht dem Rat der Stadt angehören, die Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse gestattet werden.

 

Hierzu ist es notwendig die „Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen vom 12.06.2014“ wie folgt zu ändern:

 

In § 6 „Öffentlichkeit der Ratssitzung“ soll in Abs. 2 folgender Satz hinzugefügt werden

 

Ferner können die Fraktionsgeschäftsführungen, die nicht dem Rat der Stadt Bergkamen angehören, an den nichtöffentlichen Sitzungen teilnehmen.

 

§ 33 „In-Kraft-Treten“ muss dann lauten:

 

Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tage nach der Beschlussfassung durch den Rat in Kraft. Gleichzeitig tritt die frühere Geschäftsordnung vom 12.06.2014 außer Kraft.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Heuer

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

 

Roreger