hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen vom 12.06.2014
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die in der Sachdarstellung näher beschrieben
Änderungen der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt
Bergkamen.
Sachdarstellung:
Die
SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion beschäftigen zurzeit
Fraktionsgeschäftsführerinnen, die nicht Mitglied des Rates der Stadt Bergkamen
sind.
Aufgrund der
vielfältigen Tätigkeiten der Fraktionsgeschäftsführerinnen wird gewünscht, dass
sie an den nichtöffentlichen Sitzungen des Rates der Stadt Bergkamen und seiner
Fachausschüsse teilnehmen können.
Nach der
Kommentierung von „Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch“, Seite 7, zu § 56
Gemeindeordnung NRW kann Fraktionsmitarbeitern, die nicht dem Rat der Stadt
angehören, die Teilnahme an nichtöffentlichen Sitzungen des Rates und seiner
Ausschüsse gestattet werden.
Hierzu ist es
notwendig die „Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt
Bergkamen vom 12.06.2014“ wie folgt zu ändern:
In § 6
„Öffentlichkeit der Ratssitzung“ soll in Abs. 2 folgender Satz hinzugefügt
werden
Ferner können die
Fraktionsgeschäftsführungen, die nicht dem Rat der Stadt Bergkamen angehören,
an den nichtöffentlichen Sitzungen teilnehmen.
§ 33
„In-Kraft-Treten“ muss dann lauten:
Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tage
nach der Beschlussfassung durch den Rat in Kraft. Gleichzeitig tritt die
frühere Geschäftsordnung vom 12.06.2014 außer Kraft.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Heuer |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |