Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Lärmaktionsplan 2015 zur Meldung an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie zur Abstimmung der vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen mit dem Straßenbaulastträger.
Sachdarstellung:
In der Sitzung vom 02.12.2014 wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung der Entwurf des Lärmaktionsplans Bergkamen 2014/2015 vorgestellt und zur Beratung in den Fraktionen übergeben. Im Anschluss an die Ausschusssitzung wurde der Entwurf auf der Internetseite der Stadt Bergkamen veröffentlicht. Gleichzeitig bestand für Interessierte in der Zeit von Dezember 2014 bis Ende Februar 2015 die Möglichkeit sich z.B. über ein auf der Internetseite eingerichtetes Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu äußern und Anregungen mitzuteilen.
Die zu den zu untersuchenden Hauptverkehrsstraßen eingegangenen Anregungen sind im Kapitel 6. „Öffentlichkeitsbeteiligung“ des Lärmaktionsplanes mit einer entsprechenden kurzen Stellungnahme aufgeführt. Darüber hinaus sind diese Anregungen und die Stellungnahmen zur einfacheren Übersicht als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Die zur Vorlage gehörende Anlage 2 führt in einer tabellarischen Übersicht die im Lärmaktionsplan ermittelten und dem Straßenbaulastträger zur Abstimmung vorzulegenden Lärmminderungsmaßnahmen auf. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die sich nach der Abwägung ihrer Eignung und der grundsätzlichen Realisierbarkeit innerhalb des Lärmaktionsplanes ergeben haben. Der Lärmaktionsplan und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmreduzierung werden, nachdem der Lärmaktionsplan vom Rat der Stadt Bergkamen beschlossen ist, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW) als Baulastträger der untersuchten Straßen zur Stellungnahme übersandt. Ebenso erfolgt die Meldung des beschlossenen Lärmaktionsplans an das Landesumweltministerium zur weitergehenden Meldung an die EU als Urheber der Umgebungslärmrichtlinie.
Der als Anlage 3 beigefügte Lärmaktionsplan entspricht weitestgehend dem in der Sitzung vom 02.12.2014 vorgelegten Entwurf. Auf Grund des Umfanges wird der Lärmaktionsplan in zweifacher Ausfertigung den Fraktionen zugeleitet. Darüber hinaus ist er als pdf-Datei über den kommunalen Sitzungsdienst verfügbar.
Änderungen befinden sich im Kapitel 6. „Öffentlichkeitsbeteiligung“, da hier die Anregungen aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung wie oben bereits angesprochen eingefügt worden sind.
Inhaltlich wurde ferner das Kapitel 4.2.6 „L 821 Jahnstraße“ überarbeitet. Im Entwurf des Lärmaktionsplans wurde zunächst die Einführung einer nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierung im Verlauf der L 821 Jahnstraße erwogen. Eine auf der Umgebungslärmrichtlinie basierende Berechnung der Änderung des Verkehrslärms durch eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h hat für einzelne Lagen der benachbarten Wohnungsbebauung eine Lärmminderung ergeben. Bezogen auf den gesamten untersuchten Streckenabschnitt kann diese errechnete Lärmminderung allerdings nicht graphisch dargestellt werden, da sich die Pegelminderung zumeist innerhalb eines Isophonenbandes bewegt. Daher hat sich ein Teil der Ortspolitik gegen eine Geschwindigkeitsreduzierung ausgesprochen.
Mitte April 2015 hat der Landesbetrieb Straßen.NRW damit
begonnen, das Verkehrsaufkommen auf Hauptverkehrsstraßen durch Zählung an
ausgewählten Standorten zu ermitteln. Diese Erfassung gehört zu der im
5-Jahres-Rhythmus stattfindenden Bundesverkehrszählung. Die Ergebnisse der jetzigen
Lärmaktionspläne der Städte und Gemeinden beruhen auf den Daten der
Bundesverkehrszählung 2010. Zur Aktualisierung und der in einem analogen
5-jährigen Rhythmus fortzuschreibenden kommunalen Lärmaktionspläne werden die
in diesem Jahr ermittelten und voraussichtlich 2016 zur Verfügung gestellten
Zahlen als Basis für die nächste Berechnung der Verkehrslärmsituation an
Hauptverkehrsstraßen dienen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Busch |
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