Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss beschließt die Abwasserbeseitigungsanlage Zum Oberdorf („In
den Hofwiesen“) – wie in beigefügter Anlage dargestellt – in städtisches
Eigentum zu übernehmen.
Sachdarstellung:
Im Dezember
2013 wurde ein Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Bergkamen und dem
Erschließungsträger WBG Lünen Bau- und Verwaltungs GmbH, Kurt-Schumacher-Straße
11, 44534 Lünen, geschlossen.
Der Erschließungsvertrag umfasst das Baugebiet Zum Oberdorf.
In § 6 des
Erschließungsvertrages wurde vereinbart, dass die Stadt Bergkamen bzw. ihr
Eigenbetrieb mit der endgültigen Abnahme die Kanalisation kosten- und
lastenfrei in ihr Eigentum übernehmen.
Der SEB hat
alle für die Übernahme notwendigen Kanaluntersuchungen (Kanalzustand) erstellen
lassen und eingehend geprüft; danach ist die Anlage in einwandfreiem Zustand.
Hiernach
wurden insgesamt
281,91 m
Mischwasserkanal DN 300
78,38 m Mischwasserkanal DN 400
fachgerecht
hergestellt.
Die
Herstellungskosten für die Abwasserbeseitigungsanlage belaufen sich auf
299.361,28 € und gehen in dieser Höhe in das Anlagevermögen des SEB über.
Der SEB hat
keine Bedenken gegen die Übernahme der Abwasserbeseitigungsanlage in
öffentliches Eigentum.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Betriebsleiter
u. Erster Beigeordneter |
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Vertreter
der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiter Basener |
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