Betreff
Wahl der bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden des Behindertenbeirates
Vorlage
11/0229
Aktenzeichen
hr-ho
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 6 Satz 2 der Geschäftsordnung des Behindertenbeirates der Stadt Bergkamen vom 25.09.2014 wird auf Vorschlag des Behindertenbeirates der bzw. die stellvertretende Vorsitzende aus dem Kreis des Behindertenbeirates durch den Rat gewählt. Vorzugsweise ist dem Rat ein Vertreter der „Betroffenengruppen“ zu benennen.

 

Der Behindertenbeirat hat in seiner Sitzung am 25.11.2014 Herrn Walter Görlitz als stellvertretenden Vorsitzenden des Behindertenbeirates der Stadt Bergkamen vorgeschlagen.

 

Gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Wahl, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer