Sachdarstellung:
Der Behindertenbeirat hat in seiner
Sitzung am 25.11.2014 Herrn Walter Görlitz als stellvertretenden Vorsitzenden
des Behindertenbeirates der Stadt Bergkamen vorgeschlagen.
Gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen wird die Wahl, wenn das Gesetz nichts anderes
bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch
Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als
gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet
zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben,
eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten
Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Heuer |
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