Beschlussvorschlag:
Georg
Bieder
Hans-Joachim
Nadolski-Voigt
Martina
Plath
Michaela
Strunk
die Ehrennadel
der Stadt Bergkamen verliehen wird.
Sachdarstellung:
Gemäß § 7 Abs. 1
i. V. mit Abs. 2 der Satzung über die Ehrungen der Stadt Bergkamen vom
05.06.2012 können Personen, die sich durch uneigennützigen Einsatz innerhalb
der Stadt Bergkamen im politischen, wirtschaftlichen, kulturellen, sportlichen
oder sozialen Bereich verdient gemacht haben, durch die Verleihung der
Ehrennadel der Stadt Bergkamen geehrt werden.
Diese
Voraussetzung erfüllt durch mindestens 15-jährige ehrenamtliche Tätigkeit als
sachkundige Bürgerin/sachkundiger Bürger in den Fachausschüssen des Rates der
Stadt Bergkamen folgende Person:
Name |
Zugehörigkeit
zum Rat der Stadt Bergkamen seit: |
Georg Bieder |
Oktober 1999 |
Janine
Brüning |
Oktober 1999
bis Mai 2014 Unter
Berücksichtigung des Beschlusses des Rates der Stadt Bergkamen vom 03.04.2012
- Drucksache Nr. 10/1458 - Die Ehrennadel
der Stadt Bergkamen wurde bereits am 21.10.2011 für ehrenamtliche Tätigkeit
verliehen. |
Karl-Heinz
Chulek |
Oktober 1999 Die Ehrennadel
der Stadt Bergkamen wurde bereits am 09.12.2005 sowie die Ehrenmedaille der
Stadt Bergkamen am 15.12.2011 für ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. |
Wolfgang
Maskolat |
Oktober 1999
bis Mai 2014 Unter Berücksichtigung
des Beschlusses des Rates der Stadt Bergkamen vom 03.04.2012 - Drucksache Nr.
10/1458 - Die Ehrennadel
der Stadt Bergkamen wurde bereits am 23.11.2007 für ehrenamtliche Tätigkeit
verliehen. |
Hans-Joachim
Nadolski-Voigt |
Oktober 1999 |
Martina
Plath |
Oktober 1999
bis Mai 2014 Unter
Berücksichtigung des Beschlusses des Rates der Stadt Bergkamen vom 03.04.2012
- Drucksache Nr. 10/1458 - |
Karin
Schäfer |
Oktober 1999 Die
Silbermedaille der Stadt Bergkamen wurde bereits am 29.11.2013 verliehen. |
Michaela
Strunk |
Oktober 1999 |
Wolfgang
Voigt |
Oktober 1999
bis Mai 2014 Unter
Berücksichtigung des Beschlusses des Rates der Stadt Bergkamen vom 03.04.2012
- Drucksache Nr. 10/1458 - Die
Silbermedaille der Stadt Bergkamen wurde bereits am 03.11.2006 für
ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. |
Gemäß § 7 Abs. 3
der Satzung erfolgt die Verleihung der Ehrennadel durch den Bürgermeister.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Heuer |
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