Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Bergkamen genehmigt erhebliche überplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Deckungskreis Personal in Höhe von
965.000 Euro bei der Buchungsstelle 01.11.04.501200. Eine Deckung der
Mehraufwendungen ist nicht gegeben.
Sachdarstellung:
Nach der Berechnung des Sachgebietes Personal wird der Deckungskreis
"Personalaufwand" im Jahr 2014 - nach Abzug der HSK-Maßnahmen, welche
im vollen Umfang erwirtschaftet werden konnten - voraussichtlich mit
Mehraufwand von rd. 965.000 Euro abschließen.
Dies begründet sich wie folgt:
Mehraufwand:
In der Hauptsache begründen sich
diese durch die erfolgte Tariferhöhung.
Im Rahmen der Kalkulation ist hinsichtlich einer möglichen Tariferhöhung
lediglich von einer Berücksichtigung in Höhe der Orientierungsdaten (1,0 %)
ausgegangen worden.
Im Rahmen des Tarifabschlusses 2014
wurden u. a. jedoch Erhöhungen des tariflichen Entgeltes (rd. 3,0 % ab dem
01.03.2014 - jedoch mind. 90,- Euro) beschlossen. Diesbezüglich bedeutet für
das Jahr 2014 einen Mehraufwand in Höhe von ca. 470.000 Euro.
Durch die erfolgte
Besoldungsanpassung im Beamtenbereich sind nicht kalkulierte Mehrkosten in Höhe
von rd. 50.000 Euro entstanden. Hierfür wurde im Jahr 2013 eine Rückstellung in
Höhe von 34.000 Euro gebildet, welche mit der Auszahlung der
Besoldungsanpassung aufgelöst wurde. Somit verbleiben durch die
Besoldungsanpassung Mehrkosten in Höhe von rd.
16.000 Euro.
Zudem wurde die Maßnahme der "Bürgerarbeit" fortgesetzt.
Die diesbezüglichen Arbeitsverträge lassen einen nicht kalkulierten Mehraufwand
in Höhe von rd. 260.000 Euro entstehen. Hierfür ist jedoch eine
anteilige Personalkostenerstattung von rund 72% zu verzeichnen.
Zum Zeitpunkt der Kalkulation der
Personalkosten für die Jahre 2014 und 2015 (Mitte 2013) stand noch nicht fest,
ob die entsprechenden Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Da für diesen
Bereich keine Stellen zur Verfügung stehen, ist der Abschluss der
Arbeitsverträge vom Vorliegen eines entsprechenden Förderbescheides abhängig.
Erst wenn hier die Mittelzusage erfolgt, können konkrete Entscheidungen
getroffen werden.
Im Bereich der städt. Kindertagesstätten ist das
Buchungsverhalten der Eltern ausschlaggebend für die Gestaltung der
Arbeitsverträge. Hier erfolgte die Ansatzbildung auf dem Stundenniveau von
Mitte 2013. Aufgrund von notwendigen Stundenanpassungen, sind in diesen
Bereichen auch entsprechender Mehraufwand zu verzeichnen:
Im Vergleich zur Kalkulation werden
aufgrund von Stundenerhöhungen im Bereich der Kinderförderung (JeKi,
Sprachförderung, Delphin 4, U 3-Betreuung und Integrativkräfte in KiTas, etc.)
Mehraufwendungen von rd. 340.000 Euro anfallen. Hierin enthalten
sind auch die Mehraufwendungen für die Maßnahme der
Sprachförderkindertagesstätten ("plusKiTa"), welche erst Mitte des
Jahres 2014 beschlossen wurde.
Im Bereich des Jugendamtes wird
zudem ein Mehraufwand von rd. 35.000 Euro für die Umsetzung der
Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) anfallen.
Zudem werden im hiesigen Jugendamt rd. 25.000 Euro
weitere, nicht kalkulierte Personalkosten für die Beschäftigung eines
Netzwerkkoordinators anfallen.
Für diese Personalmehrkosten sind
jedoch auch entsprechende Personalkostenerstattungen zu verzeichnen.
Seitens der Kommunalen Versorgungskasse wurde im Rahmen der
Jahresabrechnung 2013 eine Nachforderung in Höhe von rd. 150.000 Euro
gestellt. Die Nachforderung begründete sich in der Hauptsache durch nicht
vorhersehbare Nachversicherungsleistungen aufgrund von Beendigungen von
Beamtenverhältnissen, sowie durch Abfindungszahlungen aufgrund von
beamtenrechtlich durchgeführten Dienstherrenwechseln.
Zudem wurde eine Rückstellung in Höhe von rd. 11.500 Euro im Bereich der
Beamtenbesoldung gebildet. Diese resultiert aus einem derzeit anhängigen
Verwaltungsgerichtsverfahren, bei dem eine gewisse Wahrscheinlichkeit zur
Nachzahlungsverpflichtung von beamtenrechtlichen Besoldungsanteilen für die
Stadt Bergkamen besteht.
Der Gesamtbetrag aller
Mehraufwendungen beinhaltet eine „Rundungssumme“
in Höhe von insgesamt 7.424 Euro,
welche für evtl. anfallende, nicht kalkulierbare besondere Aufwendungen im
Bereich der Beihilfe verwendet werden kann.
Folgender Minderaufwand ist zu verzeichnen:
Personalpolitisch konnten die Personalkosten durch diverse
Maßnahmen, wie z.B.
·
Altersteilzeit-Arbeitsphasen (100%
Arbeitszeit bei ca. 83% Netto)
·
unerwartetes Ausscheiden von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
·
krankheitsbedingtes Ende der
Lohnfortzahlung (mehrere Fälle - tlw. mehrere Monate)
·
ausgesprochene
Beschäftigungsverbote
·
kontinuierliche Nichtbesetzung von
Stellen oder Stellenanteilen (Wiederbesetzungssperre)
·
Änderung von Stellenausweisungen
um ca.
342.500 Euro reduziert werden.
Übersicht:
Mehraufwand Tariferhöhung ca. |
470.000 Euro |
|
Mehraufwand Besoldungsanpassung rd. |
16.000 Euro |
|
Mehraufwand Bürgerarbeit rd. |
260.000 Euro |
|
Mehraufwand Kinderförderung rd. |
340.000 Euro |
|
Mehraufwand KiBiz rd. |
35.000 Euro |
|
Mehraufwand Netzwerkkoordinator rd. |
25.000 Euro |
|
Anpassung Versorgungsumlage rd. |
150.000 Euro |
|
Bildung einer Rückstellung |
11.500 Euro |
|
Minderaufwand diverses rd. |
- 342.500 Euro |
|
entspricht Mehraufwand von rd. |
965.000 Euro |
|
Unabweisbarkeit:
Die sachliche
und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der v.g. Sachdarstellung.
Die erhöhte
Ausgabeermächtigung soll auf der Buchungsstelle 01.11.04.501200 „Besondere
Aufwendungen für Beschäftigte“ erfolgen.
Eine Deckung der
Mehraufwendungen ist nicht gegeben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter |
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Hampel |
Sichtvermerk
StA 20 Haeske |