Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Deckungskreis "Personal" im Jahr 2014
Vorlage
11/0224
Aktenzeichen
hap-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt erhebliche überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Deckungskreis Personal in Höhe von 965.000 Euro bei der Buchungsstelle 01.11.04.501200. Eine Deckung der Mehraufwendungen ist nicht gegeben.

Sachdarstellung:

 

Nach der Berechnung des Sachgebietes Personal wird der Deckungskreis "Personalaufwand" im Jahr 2014 - nach Abzug der HSK-Maßnahmen, welche im vollen Umfang erwirtschaftet werden konnten - voraussichtlich mit Mehraufwand von rd. 965.000 Euro abschließen. Dies begründet sich wie folgt:

 

 

Mehraufwand:

 

In der Hauptsache begründen sich diese durch die erfolgte Tariferhöhung. Im Rahmen der Kalkulation ist hinsichtlich einer möglichen Tariferhöhung lediglich von einer Berücksichtigung in Höhe der Orientierungsdaten (1,0 %) ausgegangen worden.

Im Rahmen des Tarifabschlusses 2014 wurden u. a. jedoch Erhöhungen des tariflichen Entgeltes (rd. 3,0 % ab dem 01.03.2014 - jedoch mind. 90,- Euro) beschlossen. Diesbezüglich bedeutet für das Jahr 2014 einen Mehraufwand in Höhe von ca. 470.000 Euro.

Durch die erfolgte Besoldungsanpassung im Beamtenbereich sind nicht kalkulierte Mehrkosten in Höhe von rd. 50.000 Euro entstanden. Hierfür wurde im Jahr 2013 eine Rückstellung in Höhe von 34.000 Euro gebildet, welche mit der Auszahlung der Besoldungsanpassung aufgelöst wurde. Somit verbleiben durch die Besoldungsanpassung Mehrkosten in Höhe von rd. 16.000 Euro.

 

Zudem wurde die Maßnahme der "Bürgerarbeit" fortgesetzt. Die diesbezüglichen Arbeitsverträge lassen einen nicht kalkulierten Mehraufwand in Höhe von rd. 260.000 Euro entstehen. Hierfür ist jedoch eine anteilige Personalkostenerstattung von rund 72% zu verzeichnen.

Zum Zeitpunkt der Kalkulation der Personalkosten für die Jahre 2014 und 2015 (Mitte 2013) stand noch nicht fest, ob die entsprechenden Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Da für diesen Bereich keine Stellen zur Verfügung stehen, ist der Abschluss der Arbeitsverträge vom Vorliegen eines entsprechenden Förderbescheides abhängig. Erst wenn hier die Mittelzusage erfolgt, können konkrete Entscheidungen getroffen werden.

 

 

Im Bereich der städt. Kindertagesstätten ist das Buchungsverhalten der Eltern ausschlaggebend für die Gestaltung der Arbeitsverträge. Hier erfolgte die Ansatzbildung auf dem Stundenniveau von Mitte 2013. Aufgrund von notwendigen Stundenanpassungen, sind in diesen Bereichen auch entsprechender Mehraufwand zu verzeichnen:

Im Vergleich zur Kalkulation werden aufgrund von Stundenerhöhungen im Bereich der Kinderförderung (JeKi, Sprachförderung, Delphin 4, U 3-Betreuung und Integrativkräfte in KiTas, etc.) Mehraufwendungen von rd. 340.000 Euro anfallen. Hierin enthalten sind auch die Mehraufwendungen für die Maßnahme der Sprachförderkindertagesstätten ("plusKiTa"), welche erst Mitte des Jahres 2014 beschlossen wurde.

 

Im Bereich des Jugendamtes wird zudem ein Mehraufwand von rd. 35.000 Euro für die Umsetzung der Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) anfallen.

 

Zudem werden im hiesigen Jugendamt rd. 25.000 Euro weitere, nicht kalkulierte Personalkosten für die Beschäftigung eines Netzwerkkoordinators anfallen.

Für diese Personalmehrkosten sind jedoch auch entsprechende Personalkostenerstattungen zu verzeichnen.

 

Seitens der Kommunalen Versorgungskasse wurde im Rahmen der Jahresabrechnung 2013 eine Nachforderung in Höhe von rd. 150.000 Euro gestellt. Die Nachforderung begründete sich in der Hauptsache durch nicht vorhersehbare Nachversicherungsleistungen aufgrund von Beendigungen von Beamtenverhältnissen, sowie durch Abfindungszahlungen aufgrund von beamtenrechtlich durchgeführten Dienstherrenwechseln.

 

 

Zudem wurde eine Rückstellung in Höhe von rd. 11.500 Euro im Bereich der Beamtenbesoldung gebildet. Diese resultiert aus einem derzeit anhängigen Verwaltungsgerichtsverfahren, bei dem eine gewisse Wahrscheinlichkeit zur Nachzahlungsverpflichtung von beamtenrechtlichen Besoldungsanteilen für die Stadt Bergkamen besteht.

 

Der Gesamtbetrag aller Mehraufwendungen beinhaltet eine „Rundungssumme“ in Höhe von insgesamt 7.424 Euro, welche für evtl. anfallende, nicht kalkulierbare besondere Aufwendungen im Bereich der Beihilfe verwendet werden kann.

 

 

Folgender Minderaufwand  ist zu verzeichnen:

 

Personalpolitisch konnten die Personalkosten durch diverse Maßnahmen, wie z.B.

·         Altersteilzeit-Arbeitsphasen (100% Arbeitszeit bei ca. 83% Netto)

·         unerwartetes Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

·         krankheitsbedingtes Ende der Lohnfortzahlung (mehrere Fälle - tlw. mehrere Monate)

·         ausgesprochene Beschäftigungsverbote

·         kontinuierliche Nichtbesetzung von Stellen oder Stellenanteilen (Wiederbesetzungssperre)

·         Änderung von Stellenausweisungen

um ca. 342.500 Euro reduziert werden.

 

 

 

Übersicht:

 

Mehraufwand Tariferhöhung ca.

470.000 Euro

 

Mehraufwand Besoldungsanpassung rd.

16.000 Euro

 

Mehraufwand Bürgerarbeit rd.

260.000 Euro

 

Mehraufwand Kinderförderung rd.

340.000 Euro

 

Mehraufwand KiBiz rd.

35.000 Euro

 

Mehraufwand Netzwerkkoordinator rd.

25.000 Euro

 

Anpassung Versorgungsumlage rd.

150.000 Euro

 

Bildung einer Rückstellung

11.500 Euro

 

Minderaufwand diverses rd.

- 342.500 Euro

 

entspricht Mehraufwand von rd.

965.000 Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unabweisbarkeit:

 

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der v.g. Sachdarstellung.

 

Die erhöhte Ausgabeermächtigung soll auf der Buchungsstelle 01.11.04.501200 „Besondere Aufwendungen für Beschäftigte“ erfolgen.

 

Eine Deckung der Mehraufwendungen ist nicht gegeben.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hampel

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Haeske