Betreff
Änderung des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsförderungszentrum Lünen GmbH
Vorlage
11/0223
Aktenzeichen
mö-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den in der Anlage dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsförderungszentrum Lünen GmbH wird zugestimmt; die Vertreter der Stadt Bergkamen in den Gremien der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH werden ermächtigt, die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist zu 7,37 % unmittelbar an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG) beteiligt und hält über diese mittelbar 1,18 % der Geschäftsanteile an der Wirtschaftsförderungszentrum Lünen GmbH (WZL-GmbH). Hauptgesellschafter der WZL-GmbH ist die Stadt Lünen mit einem Geschäftsanteil von 51 %, weitere Geschäftsanteile werden von der Stadtwerke Lünen GmbH (17 %) und der Sparkasse Lünen (16 %) gehalten.

 

Im Zusammenhang mit der Neuordnung des strategischen Boden- und Liegenschaftsmanagements der Stadt Lünen hat der Rat der Stadt Lünen in seiner Sitzung am 30.10.2014 u. a. beschlossen, den Gesellschaftszweck der WZL-GmbH in der Weise zu erweitern, dass die Gesellschaft die Stadt Lünen künftig im Bereich des Boden- und Liegenschaftsmanagements unterstützt. Dazu zählt insbesondere der An- und Verkauf sowie die Vermarktung und Verwaltung von Grundstücken und Immobilien der Stadt Lünen.

 

Ziel der Neuordnung ist eine bessere Vernetzung und Koordinierung der operativen Boden- und Liegenschaftstätigkeiten im Interesse der Stadt Lünen. Dabei wird die Gesellschaft unverändert ihrer Aufgabe nachkommen, die wirtschaftliche Entwicklung in der Stadt Lünen mit dem Ziel voranzutreiben, neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende zu sichern, so dass eine Beteiligung an der Gesellschaft weiterhin im Interesse der WFG liegt.

 

Neben der Änderung des Gesellschaftszwecks wird der Gesellschaftsvertrag gleichstellungsgerecht formuliert und an das aktuelle Gemeindewirtschaftsrecht angepasst. Das Stammkapital wird auf glatte EURO-Beträge umgestellt.

 

Aufgrund der mittelbaren Beteiligung des Kreises Unna an der WZL-GmbH ist die Bezirksregierung Arnsberg für das kommunalaufsichtliche Anzeigeverfahren zuständig.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Mölle