Betreff
Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2015 für die Stadt Bergkamen
Vorlage
11/0219
Aktenzeichen
zs-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Stadt Bergkamen in der Form, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes und des Grundsteuergesetzes sind die Hebesätze jährlich durch die hebeberechtigten Kommunen festzusetzen. Die Hebesätze werden deklaratorisch auch in der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres genannt.

 

Die Höhe des hiesigen Gewerbesteuersatzes beläuft sich seit dem 01.01.2012 auf 470 %. Zum 01.01.2015 wird eine Festsetzung in Höhe von 480 % vorgeschlagen.

 

Seit dem 01.01.2013 beläuft sich der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 295 % und für die Grundsteuer B auf 450 %. Bei der Grundsteuer A wird zum 01.01.2015 eine Erhöhung auf 350 % und bei der Grundsteuer B eine Erhöhung auf 670 % vorgeschlagen.

 

Die Begründung ist ausführlich in der Vorlage zur Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Vorlage Drucksache Nr. 11/0218) erläutert.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Zschau

StA 30

 

 

 

 

Roreger