Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die Festsetzung der
Steuersätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Stadt Bergkamen in
der Form, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Nach
den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes und des Grundsteuergesetzes sind die
Hebesätze jährlich durch die hebeberechtigten Kommunen festzusetzen. Die Hebesätze
werden deklaratorisch auch in der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres
genannt.
Die
Höhe des hiesigen Gewerbesteuersatzes beläuft sich seit dem 01.01.2012 auf 470
%. Zum 01.01.2015 wird eine Festsetzung in Höhe von 480 % vorgeschlagen.
Seit
dem 01.01.2013 beläuft sich der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 295 % und
für die Grundsteuer B auf 450 %. Bei der Grundsteuer A wird zum 01.01.2015 eine
Erhöhung auf 350 % und bei der Grundsteuer B eine Erhöhung auf 670 %
vorgeschlagen.
Die
Begründung ist ausführlich in der Vorlage zur Fortschreibung der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Vorlage Drucksache Nr. 11/0218)
erläutert.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Zschau |
StA 30 Roreger |