Betreff
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
Vorlage
11/0218
Aktenzeichen
hae-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 12.12.2013 die Haushaltssatzung für die Jahre 2014 und 2015 beschlossen. Grundlage hierfür ist § 78 Abs. 3 Satz 2 GO NRW, wonach die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre - nach Jahren getrennt - enthalten kann. Wird diese Möglichkeit genutzt, ist auch § 9 Abs. 2 u. 3 GemHVO NRW zu beachten.

 

Nach dieser Vorschrift ist die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im ersten Haushaltsjahr dem Rat vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen. Außerdem müssen Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 u. 9 GemHVO NRW, die nach der Beschlussfassung über einen Haushaltsplan nach § 9 Abs. 1 GemHVO NRW erstellt worden sind, der Fortschreibung beigefügt werden.

 

Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es u. a., dem Rat als Budgetverantwortlichem realistische Prognosen zu ermöglichen sowie Transparenz zu schaffen.

 

Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 sind die Wirtschaftspläne und die neuesten Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB) und EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB). Hier wird auf die entsprechenden Vorlagen verwiesen, die ebenfalls am 11.12.2014 vom Rat beschlossen werden.

 

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich zunächst auf bekannte und voraussichtliche Veränderungen in den Jahren 2014 und 2015. Für die Folgejahre 2016 bis 2018 werden lediglich Veränderungen aufgrund der aktuellen Orientierungsdaten/Steuerschätzungen unterstellt.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2016/2017 erfolgt eine Anpassung und Ausweitung der Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Haushaltsjahr 2020.

 

Veränderungen bei den Investitionen sind zurzeit nicht geplant.

 

Unter Einbeziehung der Umsetzung der Maßnahmen des genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für die Jahre 2014 - 2018 schließt die Ergebnis-planung bisher wie folgt ab:

 

 

Fehlbedarfe/Überschüsse unter Einbeziehung der HSK-Maßnahmen

 

2014

2015

2016

2017

2018

Ergebnisplanung

Haushalt 2014/2015

 -   4.483.787

  -  4.412.169

  -    1.528.937                   

  -     155.724

  +  1.442.123

HSK-Maßnahmen

 

+      601.942

  +  1.871.752

  +  2.123.614

  +  2.197.265

  +  2.231.417

Fehlbedarfe/

Überschüsse

 -  3.881.845

  - 2.540.417

  +   594.677

 + 2.041.541

+  3.673.540                   

 

 

 


Veränderungen im Haushaltsjahr 2014

 

Nach dem aktuellen Budgetbericht zum Stichtag 30.09.2014, der dem Haupt- und Finanzausschuss am 13.11.2014, Drucksache Nr. 11/0167, zur Kenntnis gegeben wurde, ergibt sich rechnerisch eine Ergebnisverschlechterung gegenüber der Planung in Höhe von  -1.029 T€. Den wesentlichen Verschlechterungen im Deckungskreis Personal (insbesondere Mehraufwendungen aufgrund von Tariferhöhungen, Bürgerarbeit, Kinderförderung) sowie Verschlechterungen im Sozial- und Jugendbereich stehen Verbesserungen im Budgetbereich 9 - Allgemeine Finanzwirtschaft - (insbesondere Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen, Minderaufwendungen bei der Kreisumlage und den Zinsen für Investitions- und Kassenkredite) gegenüber. Die detaillierten Veränderungen sind im Budgetbericht ausführlich erläutert.

 

Nach dem o.g. Stichtag haben sich jedoch wesentliche Verschlechterungen bei der Gewerbesteuer ergeben. Insbesondere sind hier bereits erhebliche Gewerbesteuererstattungen im vierten Quartal 2014 zu verzeichnen. Verbesserungen bei den Gewerbesteuerumlagen sowie weitere Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen wirken der Verschlechterung bei den Gewerbesteuererträgen leicht entgegen. Insgesamt wird nunmehr mit einer Ergebnisverschlechterung von - 3.806 T€ gerechnet.

 

 

 

Voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr 2015

 

 

1.    Vergnügungssteuer

 

Im Bereich der Vergnügungsteuer werden aufgrund aktueller Berechnungen Mehrerträge im Vergleich zur Haushaltsplanung in Höhe von 50 T€ erwartet.

 

 

2.    Hundesteuer

 

Insbesondere aufgrund der im Jahr 2014 durchgeführten Hundebestandsaufnahme werden für das Jahr 2015 Mehrerträge bei der Hundesteuer in Höhe von 38 T€ erwartet.

 

 

3.    Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

 

Die Planung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für das Jahr 2015 beläuft sich auf 15.812 T€.

 

Nach der Regionalisierung der November-Steuerschätzung 2014 ergibt sich unter Zugrundelegung der voraussichtlich neuen Schlüsselzahl (2015-2017) ein Aufkommen in Höhe von 15.047 T€.

 

Der voraussichtliche Minderertrag beläuft sich auf  765 T€.

 

 

4.    Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

Die Planung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer für das Jahr 2015 beläuft sich auf 2.250 T€.

 

 

 

Nach der Regionalisierung der November-Steuerschätzung 2014 ergibt sich unter Zugrundelegung der voraussichtlich neuen Schlüsselzahl (2015-2017) ein Aufkommen in Höhe von 2.136 T€. Hierbei wurde bereits der Anteil aus der sogenannten „Übergangsmilliarde“ im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes berücksichtigt.

 

Der voraussichtliche Minderertrag beläuft sich aufgrund der gesunkenen Schlüsselzahl auf 114 T€.

 

 

5.    Kompensation Familienleistungsausgleich

 

Die Planung der Kompensationsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich für das Jahr 2015 beläuft sich auf 1.518 T€.

 

Nach der Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung 2014 ergibt sich unter Zugrundelegung der voraussichtlich neuen Schlüsselzahl (2015-2017) ein Aufkommen in Höhe von 1.524 T€.

 

Die November-Steuerschätzung führt diesbezüglich zu keinen neuen Erkenntnissen.

 

Der voraussichtliche Mehrertrag beläuft sich auf  6 T€.

 

 

6.    Gewerbesteuer

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Gewerbesteuererträge wird der Ansatz für das Jahr 2015 deutlich korrigiert und nur noch ein voraussichtliches Aufkommen von 11.532 T€ unterstellt. Der Haushaltsansatz sah noch Gewerbesteuererträge in Höhe von 14.032 T€ vor. Die sich hieraus ergebenen Mindererträge betragen somit voraussichtlich 2.500 T€.

 

 

7.    Schlüsselzuweisungen des Landes

 

Auf der Grundlage der zweiten Modellrechnung zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2015 (GFG 2015) vom 16.10.2014 ergibt sich unter Berücksichtigung einer höheren Ausgangsmesszahl im Vergleich zum GFG 2014 rechnerisch eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 35.790 T€. Gegenüber der Planung ergeben sich Mehrerträge in Höhe von 1.980 T€.

 

 

8.    Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen

 

Im Bereich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen ergeben sich aus einer aktuellen Hochrechnung bedingt durch neue bisher nicht berücksichtigte Maßnahmen Mehrerträge in Höhe von voraussichtlich 150 T€ im Vergleich zum Planansatz 2015.

 

 

9.    Konzessionsabgaben Gemeinschaftsstadtwerke GSW (Strom, Gas, Wasser)

 

Der aktuelle Abrechnungsbescheid der GSW führt zur Anpassung der Konzessionsabgaben für die Folgejahre. Es werden daher im Jahr 2015 Mindererträge in Höhe von 180 T€ erwartet. 

 

 

 

10. Personalaufwendungen

 

Im Bereich der Personalaufwendungen für Beschäftigte führt insbesondere die Tariferhöhung im Rahmen des Tarifabschlusses 2014/2015 gemäß Berechnung des Personalamtes für das Jahr 2015 zu voraussichtlichen Mehraufwendungen in Höhe von 1.400 T€.

 

 

11. Abschreibungen

 

Im Bereich der Abschreibungen auf das Anlagevermögen wird aufgrund der Abschreibungsläufe im Rahmen der aktuellsten Jahresabschlüsse mit Minderaufwendungen für das Jahr 2015 in Höhe von voraussichtlich 100 T€ gerechnet.

 

 

12. Aufwendungen im Bereich „Soziales“

 

In Anlehnung an die aktuellen Mehraufwendungen im Bereich „Soziales“ (insbesondere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) wurden die voraussichtlichen Verschlechterungen für das Jahr 2015 fortgeschrieben. Die erwarteten Mehraufwendungen betragen 540 T€.

 

 

13. Aufwendungen im Bereich des Jugendamtes

 

In Anlehnung an die aktuellen Mehraufwendungen im Bereich des Jugendamtes (insbesondere Leistungen zur Tagespflege und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen) wurden die voraussichtlichen Verschlechterungen für das Jahr 2015 fortgeschrieben. Die erwarteten Mehraufwendungen betragen 775 T€.

 

 

14. Kreisumlage

 

Der Kreis Unna hat den Verwaltungsentwurf des Kreishaushaltes 2015 am 04.11.2014 in den Kreistag eingebracht. Die Allgemeine Kreisumlage soll demnach auf einen Hebesatz von 47,95 v.H. festgesetzt werden.

 

Für die Stadt Bergkamen ergibt sich rechnerisch eine zu zahlende Kreisumlage in Höhe von 32.596 T€. Gegenüber der Planung ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von 409 T€.

 

 

15. Gewerbesteuerumlagen

 

Im Zusammenhang mit dem voraussichtlich erwarteten Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 11.532 T€ ergeben sich Verbesserungen im Bereich der Gewerbesteuerumlagen. Die voraussichtlichen Minderaufwendungen betragen 359 T€.

 

 

16. Gewinnabführung GSW

 

Der Wirtschaftsplan der GSW sieht für das Jahr 2014 ein deutlich geringeres Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr vor. Damit verbunden wird im Jahr 2015 mit Mindererträgen bei der Gewinnausschüttung von rund 384 T€ gerechnet.

 

 

17. Ergebnisabführung EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB)

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 des EBB betrug die Ergebnisabführung an den städtischen Haushalt 295 T€. Auch in den Folgejahren wird mit Abführungen in gleicher Höhe gerechnet. Im Vergleich zur Haushaltsplanung ergeben sich für das Jahr 2015 voraussichtliche Mehrerträge in Höhe von 195 T€.

 

 

18. Zinsaufwendungen für Investitionskredite

 

Aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung wird mit einer jährlichen Ersparnis bei den Zinsaufwendungen für Investitionskredite gerechnet. Die Minderaufwendungen betragen für 2015 voraussichtlich 462 T€.

 

 

19. Zinsaufwendungen für Kassenkredite

 

Aufgrund des aktuell günstigen Zinsniveaus wurden im Jahr 2014 Kassenkredite mit einer mittleren Laufzeit abgeschlossen, um das Zinserhöhungsrisiko für die Folgejahre zu minimieren. Die Minderaufwendungen im Vergleich zur Planung 2015 betragen somit voraussichtlich 180 T€.

 

 

 

Zusammenfassung

 

Lfd.

Nr.

Bezeichnung

+ Verbesserung/

-  Verschlechterung

1.

Vergnügungssteuer

+                50 T€

2.

Hundesteuer

+                38 T€

3.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

-               765 T€

4.

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

-               114 T€

5.

Kompensation Familienleistungsausgleich

+                  6 T€

6.

Gewerbesteuer

-            2.500 T€

7.

Schlüsselzuweisungen des Landes

+           1.980 T€

8.

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen

+              150 T€

9.

Konzessionsabgaben Gemeinschaftsstadtwerke GSW (Strom, Gas, Wasser)

-               180 T€

10.

Personalaufwendungen

-            1.400 T€

11.

Abschreibungen

+              100 T€

12.

Aufwendungen im Bereich „Soziales“

-               540 T€

13.

Aufwendungen im Bereich des Jugendamtes

-               775 T€

14.

Kreisumlage

-               409 T€

15.

Gewerbesteuerumlagen

+              359 T€

16.

Gewinnabführung GSW

-               384 T€

17.

Ergebnisabführung EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB)

+              195 T€

18.

Zinsaufwendungen für Investitionskredite

+              462 T€

19.

Zinsaufwendungen für Kassenkredite

+              180 T€

 

 

-           3.547 T€

 

 

Als Zwischenergebnis ist festzustellen, dass sowohl im Haushaltsjahr 2014 als auch 2015 mit Verschlechterungen gerechnet wird. Die Abweichungen bei den Erträgen bzw. Aufwendungen gelten bis auf die Positionen  lfd. Nr. 8 und 11 entsprechend auch für die Finanzkonten (Einzahlungen/Auszahlungen).

 

Aufgrund der vorgenannten negativen Veränderungen wird seitens der Verwaltung eine stärkere Erhöhung der Grundsteuer A und B für alternativlos erachtet. Bisher sieht das aktuelle HSK (2014-2018) für das Jahr 2015 eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf 335 v.H. und für die Grundsteuer B auf 520 v.H. vor. Bei der Grundsteuer A wird nunmehr ein Hebesatz von 350 v.H. und bei der Grundsteuer B ein Hebesatz von 670 v.H. vorgeschlagen.

 

Darüber hinaus wird eine Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen (SEB) auf 6,5 % vorgeschlagen. Dies würde zu einer Erhöhung der Abwassergebühren und somit zu einer erhöhten Ergebnisabführung an den städtischen Haushalt führen. Der öffentliche Anteil an der Straßenentwässerung würde jedoch in diesem Zusammenhang steigen und zu städtischen Mehraufwendungen führen. 

 

 

Lfd.

Nr.

Bezeichnung

+ Verbesserung/

-  Verschlechterung

20.

Grundsteuer A (Anhebung von 335 v.H. auf 350 v.H.)

+                  2 T€

21.

Grundsteuer B (Anhebung von 520 v.H. auf 670 v.H.)

+           2.000 T€

22.

Anpassung des kalk. Zinssatzes auf 6,5 % (Abwassergebühren SEB)

+           1.260 T€

23.

Öffentlicher Anteil an der Straßenentwässerung

-               256 T€

 

 

+          3.006 T€

 

 

 

Veränderungen (lfd. Nr.   1-19)

-            3.547 T€

 

Veränderungen (lfd. Nr. 20-23)

+           3.006 T€

 

Veränderungen insgesamt

-              541 T€

 

 

Insgesamt kann durch die vorgenannten Veränderungen des Jahres 2015 die rechnerische weitere Unterdeckung auf 541 T€ gegenüber der Planung begrenzt werden. 

 

Durch erneute Standardüberarbeitungen im Personal- und Sachkostenbereich in allen Fachbereichen, verbunden mit spürbaren Änderungen des Leistungsniveaus, besteht hier eher mittel- als kurzfristig noch die Möglichkeit der Ausgabensenkung.

 

Bei sich weiter verschlechternden Rahmenbedingungen (weiterer Anstieg der Sozialaufwendungen, Einbruch bei der Gewerbesteuer) in den Folgejahren über das einkalkulierte Maß hinaus ohne nachhaltigen Ausgleich von anderen Ebenen sind weitere Steuererhöhungen unvermeidbar.

 

 

 

Voraussichtliche Veränderungen in den Haushaltsjahren 2016 - 2018

 

Die Orientierungsdaten für die Finanzplanung der Gemeinden für die Jahre 2015 - 2018, herausgegeben vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW dienen als Grundlage zur Berechnung von Steuererträgen und ähnlichen Abgaben, Erträgen aus dem Familienleistungsausgleich, Zuweisungen des Landes im Rahmen des Steuerverbundes sowie Personal-, Sach- und Sozialtransferaufwendungen. Für den Bereich der Steuererträge (Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer) wurden jedoch die regionalisierten November-Steuerschätzungen, gemäß Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zugrunde gelegt. Die o.g. Orientierungsdaten basieren in diesem Bereich noch auf der regionalisierten Steuerschätzung vom Mai 2014.

 

In der nachfolgenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen für den Finanzplanungszeitraum 2016 - 2018 dargestellt, die sich auf der Grundlage der aktuellen Orientierungsdaten bzw. Steuerschätzungen ergeben:

 

 

Erträge

2016

2017

2018

Steuern und ähnliche Abgaben

41.776.304

43.239.862

44.745.034

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

48.535.434

51.318.065

53.580.248

Sonstige Transfererträge

937.686

956.440

975.569

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

21.792.056

22.227.897

22.672.455

Privatrechtliche Leistungsentgelte

988.980

1.008.760

1.028.935

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

1.358.227

1.385.392

1.413.100

Sonstige ordentliche Erträge

5.736.984

5.851.724

5.968.758

Aktivierte Eigenleistungen

306.000

312.120

318.362

 

 

 

 

Ordentliche Erträge

121.431.671

126.300.260

130.702.461

 

 

 

 

Aufwendungen

2016

2017

2018

Personalaufwendungen

24.057.927

24.298.506

24.541.491

Versorgungsaufwendungen

1.486.662

1.501.529

1.516.544

Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen

31.228.691

31.540.978

31.856.388

Bilanzielle Abschreibungen

8.320.279

8.403.482

8.487.517

Transferaufwendungen

54.437.842

56.515.014

58.421.290

Sonstige ordentliche Aufwendungen

4.415.868

4.460.027

4.504.627

 

 

 

 

Ordentliche Aufwendungen

123.947.269

126.719.536

129.327.857

 

 

 

 

Ordentliches Ergebnis

- 2.515.598

- 419.276

+ 1.374.604

 

 

 

 

Finanzerträge

5.103.995

5.206.075

5.310.197

Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen

- 2.593.680

- 2.619.617

- 2.645.813

HSK-Maßnahmen des Jahres 2015 *

- 1.871.752

- 1.871.752

- 1.871.752

 

 

 

 

Jahresergebnis ohne HSK-Maßnahmen

- 1.877.035

+ 295.430

+ 2.167.236

 

 

*   Die HSK-Maßnahmen des Jahres 2015 sind buchungsstellenscharf umgesetzt worden und auch im Finanzplanungszeitraum 2016 - 2018, welcher auf der Grundlage der Zahlen des Haushaltsjahres 2015 erstellt wurde, enthalten.

 

 

 

 

 

Zusammengefasst ergibt sich folgende Darstellung:

 

 

Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung

 

 

2016

2017

2018

Fortschreibung der Ergebnis-planung

- 1.877.035

+ 295.430

+ 2.167.236

HSK-Maßnahmen

+ 2.123.614

+ 2.197.265

+ 2.231.417

Jahresergebnis

+ 246.579

+ 2.492.695

+ 4.398.653

 

 

nachrichtlich:

 

bisheriges Jahresergebnis

gem. Haushaltsplan 2014/2015

+ 594.677

+ 2.041.541

+ 3.673.540

Abweichungen

- 348.098

+ 451.154

+ 725.113

 

 

Durch die im Haushaltsjahr 2015 angestrebten Anhebungen der Steuern und Gebühren kann zurzeit ein rechnerischer Haushaltsausgleich im Jahr 2016, wie im genehmigten HSK als Zieljahr vorausgesetzt, erreicht werden.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Haeske