Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Bergkamen hat am
12.12.2013 die Haushaltssatzung für die Jahre 2014 und 2015 beschlossen.
Grundlage hierfür ist § 78 Abs. 3 Satz 2 GO NRW, wonach die Haushaltssatzung
Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre - nach Jahren getrennt - enthalten kann.
Wird diese Möglichkeit genutzt, ist auch § 9 Abs. 2 u. 3 GemHVO NRW zu
beachten.
Nach dieser Vorschrift ist die
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im ersten
Haushaltsjahr dem Rat vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen.
Außerdem müssen Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 u. 9 GemHVO NRW, die nach der
Beschlussfassung über einen Haushaltsplan nach § 9 Abs. 1 GemHVO NRW erstellt
worden sind, der Fortschreibung beigefügt werden.
Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es
u. a., dem Rat als Budgetverantwortlichem realistische Prognosen zu ermöglichen
sowie Transparenz zu schaffen.
Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 sind die
Wirtschaftspläne und die neuesten Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe
Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB) und EntsorgungsBetriebBergkamen
(EBB). Hier wird auf die entsprechenden Vorlagen verwiesen, die ebenfalls am
11.12.2014 vom Rat beschlossen werden.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen
sich zunächst auf bekannte und voraussichtliche Veränderungen in den Jahren
2014 und 2015. Für die Folgejahre 2016 bis 2018 werden lediglich Veränderungen
aufgrund der aktuellen Orientierungsdaten/Steuerschätzungen unterstellt.
Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes
2016/2017 erfolgt eine Anpassung und Ausweitung der Ergebnis- und Finanzplanung
bis zum Haushaltsjahr 2020.
Veränderungen bei den Investitionen sind
zurzeit nicht geplant.
Unter Einbeziehung der Umsetzung der
Maßnahmen des genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für die Jahre 2014
- 2018 schließt die Ergebnis-planung bisher wie folgt ab:
Fehlbedarfe/Überschüsse
unter Einbeziehung der HSK-Maßnahmen
|
|||||
|
2014 € |
2015 € |
2016 € |
2017 € |
2018 € |
Ergebnisplanung Haushalt 2014/2015 |
- 4.483.787 |
- 4.412.169 |
- 1.528.937 |
- 155.724 |
+ 1.442.123 |
HSK-Maßnahmen |
+
601.942 |
+
1.871.752 |
+
2.123.614 |
+
2.197.265 |
+
2.231.417 |
Fehlbedarfe/ Überschüsse |
- 3.881.845 |
- 2.540.417 |
+ 594.677 |
+ 2.041.541 |
+
3.673.540 |
Veränderungen
im Haushaltsjahr 2014
|
Nach dem aktuellen Budgetbericht zum
Stichtag 30.09.2014, der dem Haupt- und Finanzausschuss am 13.11.2014,
Drucksache Nr. 11/0167, zur Kenntnis gegeben wurde, ergibt sich rechnerisch
eine Ergebnisverschlechterung gegenüber
der Planung in Höhe von -1.029 T€. Den wesentlichen
Verschlechterungen im Deckungskreis Personal (insbesondere Mehraufwendungen
aufgrund von Tariferhöhungen, Bürgerarbeit, Kinderförderung) sowie
Verschlechterungen im Sozial- und Jugendbereich stehen Verbesserungen im
Budgetbereich 9 - Allgemeine Finanzwirtschaft - (insbesondere Mehrerträge bei
den Schlüsselzuweisungen, Minderaufwendungen bei der Kreisumlage und den Zinsen
für Investitions- und Kassenkredite) gegenüber. Die detaillierten Veränderungen
sind im Budgetbericht ausführlich erläutert.
Nach dem o.g. Stichtag haben sich jedoch
wesentliche Verschlechterungen bei der Gewerbesteuer ergeben. Insbesondere sind
hier bereits erhebliche Gewerbesteuererstattungen im vierten Quartal 2014 zu
verzeichnen. Verbesserungen bei den Gewerbesteuerumlagen sowie weitere
Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen wirken der Verschlechterung bei den
Gewerbesteuererträgen leicht entgegen. Insgesamt wird nunmehr mit einer
Ergebnisverschlechterung von - 3.806 T€ gerechnet.
Voraussichtliche
Veränderungen im Haushaltsjahr 2015
|
1. Vergnügungssteuer
|
Im Bereich der Vergnügungsteuer werden
aufgrund aktueller Berechnungen Mehrerträge
im Vergleich zur Haushaltsplanung in Höhe von 50 T€ erwartet.
2. Hundesteuer
|
Insbesondere aufgrund der im Jahr 2014
durchgeführten Hundebestandsaufnahme werden für das Jahr 2015 Mehrerträge bei der Hundesteuer in Höhe
von 38 T€ erwartet.
3. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
|
Die Planung des Gemeindeanteils an der
Einkommensteuer für das Jahr 2015 beläuft sich auf 15.812 T€.
Nach der Regionalisierung der
November-Steuerschätzung 2014 ergibt sich unter Zugrundelegung der
voraussichtlich neuen Schlüsselzahl (2015-2017) ein Aufkommen in Höhe von
15.047 T€.
Der voraussichtliche Minderertrag
beläuft sich auf 765 T€.
4. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
|
Die Planung des Gemeindeanteils an der
Umsatzsteuer für das Jahr 2015 beläuft sich auf 2.250 T€.
Nach der Regionalisierung der
November-Steuerschätzung 2014 ergibt sich unter Zugrundelegung der
voraussichtlich neuen Schlüsselzahl (2015-2017) ein Aufkommen in Höhe von 2.136
T€. Hierbei wurde bereits der Anteil aus der sogenannten „Übergangsmilliarde“ im
Rahmen des Bundesteilhabegesetzes berücksichtigt.
Der voraussichtliche Minderertrag
beläuft sich aufgrund der gesunkenen Schlüsselzahl auf 114 T€.
5. Kompensation Familienleistungsausgleich
|
Die Planung der Kompensationsleistungen
nach dem Familienleistungsausgleich für das Jahr 2015 beläuft sich auf 1.518
T€.
Nach der Regionalisierung der
Mai-Steuerschätzung 2014 ergibt sich unter Zugrundelegung der voraussichtlich
neuen Schlüsselzahl (2015-2017) ein Aufkommen in Höhe von 1.524 T€.
Die November-Steuerschätzung führt
diesbezüglich zu keinen neuen Erkenntnissen.
Der voraussichtliche Mehrertrag
beläuft sich auf 6 T€.
6. Gewerbesteuer
|
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der
Gewerbesteuererträge wird der Ansatz für das Jahr 2015 deutlich korrigiert und
nur noch ein voraussichtliches Aufkommen von 11.532 T€ unterstellt. Der
Haushaltsansatz sah noch Gewerbesteuererträge in Höhe von 14.032 T€ vor. Die
sich hieraus ergebenen Mindererträge
betragen somit voraussichtlich 2.500 T€.
7. Schlüsselzuweisungen des Landes
|
Auf der Grundlage der zweiten
Modellrechnung zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2015 (GFG 2015)
vom 16.10.2014 ergibt sich unter Berücksichtigung einer höheren
Ausgangsmesszahl im Vergleich zum GFG 2014 rechnerisch eine Schlüsselzuweisung
in Höhe von 35.790 T€. Gegenüber der Planung ergeben sich Mehrerträge in Höhe von 1.980
T€.
8. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
für Zuwendungen
|
Im Bereich der Erträge aus der Auflösung
von Sonderposten für Zuwendungen ergeben sich aus einer aktuellen Hochrechnung
bedingt durch neue bisher nicht berücksichtigte Maßnahmen Mehrerträge in Höhe von voraussichtlich 150 T€ im Vergleich zum Planansatz 2015.
9. Konzessionsabgaben Gemeinschaftsstadtwerke
GSW (Strom, Gas, Wasser)
|
Der aktuelle Abrechnungsbescheid der GSW
führt zur Anpassung der Konzessionsabgaben für die Folgejahre. Es werden daher
im Jahr 2015 Mindererträge in Höhe
von 180 T€ erwartet.
10. Personalaufwendungen
|
Im Bereich der Personalaufwendungen für
Beschäftigte führt insbesondere die Tariferhöhung im Rahmen des
Tarifabschlusses 2014/2015 gemäß Berechnung des Personalamtes für das Jahr 2015
zu voraussichtlichen Mehraufwendungen
in Höhe von 1.400 T€.
11. Abschreibungen
|
Im Bereich der Abschreibungen auf das
Anlagevermögen wird aufgrund der Abschreibungsläufe im Rahmen der aktuellsten
Jahresabschlüsse mit Minderaufwendungen
für das Jahr 2015 in Höhe von voraussichtlich 100 T€ gerechnet.
12. Aufwendungen im Bereich „Soziales“
|
In Anlehnung an die aktuellen
Mehraufwendungen im Bereich „Soziales“ (insbesondere Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz) wurden die voraussichtlichen Verschlechterungen für
das Jahr 2015 fortgeschrieben. Die erwarteten Mehraufwendungen betragen 540
T€.
13. Aufwendungen im Bereich des Jugendamtes
|
In Anlehnung an die aktuellen
Mehraufwendungen im Bereich des Jugendamtes (insbesondere Leistungen zur
Tagespflege und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen) wurden die
voraussichtlichen Verschlechterungen für das Jahr 2015 fortgeschrieben. Die
erwarteten Mehraufwendungen betragen
775 T€.
14. Kreisumlage
|
Der Kreis Unna hat den Verwaltungsentwurf
des Kreishaushaltes 2015 am 04.11.2014 in den Kreistag eingebracht. Die
Allgemeine Kreisumlage soll demnach auf einen Hebesatz von 47,95 v.H.
festgesetzt werden.
Für die Stadt Bergkamen ergibt sich
rechnerisch eine zu zahlende Kreisumlage in Höhe von 32.596 T€. Gegenüber der
Planung ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von 409 T€.
15. Gewerbesteuerumlagen
|
Im Zusammenhang mit dem voraussichtlich
erwarteten Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 11.532 T€ ergeben sich
Verbesserungen im Bereich der Gewerbesteuerumlagen. Die voraussichtlichen Minderaufwendungen betragen 359 T€.
16. Gewinnabführung GSW
|
Der Wirtschaftsplan der GSW sieht für das
Jahr 2014 ein deutlich geringeres Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr vor.
Damit verbunden wird im Jahr 2015 mit Mindererträgen
bei der Gewinnausschüttung von rund 384
T€ gerechnet.
17. Ergebnisabführung EntsorgungsBetriebBergkamen
(EBB)
|
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 des
EBB betrug die Ergebnisabführung an den städtischen Haushalt 295 T€. Auch in
den Folgejahren wird mit Abführungen in gleicher Höhe gerechnet. Im Vergleich
zur Haushaltsplanung ergeben sich für das Jahr 2015 voraussichtliche Mehrerträge in Höhe von 195 T€.
18. Zinsaufwendungen für Investitionskredite
|
Aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung
wird mit einer jährlichen Ersparnis bei den Zinsaufwendungen für
Investitionskredite gerechnet. Die Minderaufwendungen
betragen für 2015 voraussichtlich 462 T€.
19. Zinsaufwendungen für Kassenkredite
|
Aufgrund des aktuell günstigen
Zinsniveaus wurden im Jahr 2014 Kassenkredite mit einer mittleren Laufzeit
abgeschlossen, um das Zinserhöhungsrisiko für die Folgejahre zu minimieren. Die
Minderaufwendungen im Vergleich zur
Planung 2015 betragen somit voraussichtlich 180 T€.
Zusammenfassung
|
Lfd. Nr. |
Bezeichnung |
+ Verbesserung/ -
Verschlechterung |
1. |
Vergnügungssteuer |
+ 50 T€ |
2. |
Hundesteuer |
+ 38 T€ |
3. |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
- 765 T€ |
4. |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
- 114 T€ |
5. |
Kompensation
Familienleistungsausgleich |
+ 6 T€ |
6. |
Gewerbesteuer |
- 2.500 T€ |
7. |
Schlüsselzuweisungen
des Landes |
+ 1.980 T€ |
8. |
Erträge aus
der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen |
+ 150 T€ |
9. |
Konzessionsabgaben
Gemeinschaftsstadtwerke GSW (Strom, Gas, Wasser) |
- 180 T€ |
10. |
Personalaufwendungen |
- 1.400 T€ |
11. |
Abschreibungen |
+ 100 T€ |
12. |
Aufwendungen
im Bereich „Soziales“ |
- 540 T€ |
13. |
Aufwendungen
im Bereich des Jugendamtes |
- 775 T€ |
14. |
Kreisumlage |
- 409 T€ |
15. |
Gewerbesteuerumlagen |
+ 359 T€ |
16. |
Gewinnabführung
GSW |
- 384 T€ |
17. |
Ergebnisabführung
EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) |
+ 195 T€ |
18. |
Zinsaufwendungen
für Investitionskredite |
+ 462 T€ |
19. |
Zinsaufwendungen
für Kassenkredite |
+ 180 T€ |
|
|
- 3.547 T€ |
Als Zwischenergebnis ist festzustellen,
dass sowohl im Haushaltsjahr 2014 als auch 2015 mit Verschlechterungen
gerechnet wird. Die Abweichungen bei den Erträgen bzw. Aufwendungen gelten bis
auf die Positionen lfd. Nr. 8 und 11
entsprechend auch für die Finanzkonten (Einzahlungen/Auszahlungen).
Aufgrund der vorgenannten negativen
Veränderungen wird seitens der Verwaltung eine stärkere Erhöhung der Grundsteuer
A und B für alternativlos erachtet. Bisher sieht das aktuelle HSK (2014-2018)
für das Jahr 2015 eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf 335
v.H. und für die Grundsteuer B auf 520 v.H. vor. Bei der Grundsteuer A wird
nunmehr ein Hebesatz von 350 v.H. und bei der Grundsteuer B ein Hebesatz von
670 v.H. vorgeschlagen.
Darüber hinaus wird eine Anpassung des
kalkulatorischen Zinssatzes des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen (SEB) auf
6,5 % vorgeschlagen. Dies würde zu einer Erhöhung der Abwassergebühren und
somit zu einer erhöhten Ergebnisabführung an den städtischen Haushalt führen.
Der öffentliche Anteil an der Straßenentwässerung würde jedoch in diesem
Zusammenhang steigen und zu städtischen Mehraufwendungen führen.
Lfd. Nr. |
Bezeichnung |
+ Verbesserung/ -
Verschlechterung |
20. |
Grundsteuer A
(Anhebung von 335 v.H. auf 350 v.H.) |
+ 2 T€ |
21. |
Grundsteuer B
(Anhebung von 520 v.H. auf 670 v.H.) |
+ 2.000 T€ |
22. |
Anpassung des kalk. Zinssatzes auf 6,5
% (Abwassergebühren SEB) |
+ 1.260 T€ |
23. |
Öffentlicher Anteil an der
Straßenentwässerung |
- 256 T€ |
|
|
+ 3.006 T€ |
|
Veränderungen (lfd. Nr. 1-19) |
- 3.547 T€ |
|
Veränderungen (lfd. Nr. 20-23) |
+ 3.006 T€ |
|
Veränderungen
insgesamt |
- 541 T€ |
Insgesamt kann durch die vorgenannten
Veränderungen des Jahres 2015 die rechnerische weitere Unterdeckung auf 541
T€ gegenüber der Planung begrenzt werden.
Durch erneute Standardüberarbeitungen im
Personal- und Sachkostenbereich in allen Fachbereichen, verbunden mit spürbaren
Änderungen des Leistungsniveaus, besteht hier eher mittel- als kurzfristig noch
die Möglichkeit der Ausgabensenkung.
Bei sich weiter verschlechternden
Rahmenbedingungen (weiterer Anstieg der Sozialaufwendungen, Einbruch bei der
Gewerbesteuer) in den Folgejahren über das einkalkulierte Maß hinaus ohne
nachhaltigen Ausgleich von anderen Ebenen sind weitere Steuererhöhungen
unvermeidbar.
Voraussichtliche
Veränderungen in den Haushaltsjahren 2016 - 2018
|
Die Orientierungsdaten für die
Finanzplanung der Gemeinden für die Jahre 2015 - 2018, herausgegeben vom
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW dienen als Grundlage zur
Berechnung von Steuererträgen und ähnlichen Abgaben, Erträgen aus dem
Familienleistungsausgleich, Zuweisungen des Landes im Rahmen des Steuerverbundes
sowie Personal-, Sach- und Sozialtransferaufwendungen. Für den Bereich der
Steuererträge (Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer) wurden jedoch
die regionalisierten November-Steuerschätzungen, gemäß Mitteilung des Städte-
und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zugrunde gelegt. Die o.g.
Orientierungsdaten basieren in diesem Bereich noch auf der regionalisierten
Steuerschätzung vom Mai 2014.
In der nachfolgenden Tabelle werden die
Erträge und Aufwendungen für den Finanzplanungszeitraum 2016 - 2018
dargestellt, die sich auf der Grundlage der aktuellen Orientierungsdaten bzw.
Steuerschätzungen ergeben:
Erträge |
2016 € |
2017 € |
2018 € |
Steuern und ähnliche
Abgaben |
41.776.304 |
43.239.862 |
44.745.034 |
Zuwendungen und allgemeine
Umlagen |
48.535.434 |
51.318.065 |
53.580.248 |
Sonstige Transfererträge |
937.686 |
956.440 |
975.569 |
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte |
21.792.056 |
22.227.897 |
22.672.455 |
Privatrechtliche
Leistungsentgelte |
988.980 |
1.008.760 |
1.028.935 |
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen |
1.358.227 |
1.385.392 |
1.413.100 |
Sonstige ordentliche
Erträge |
5.736.984 |
5.851.724 |
5.968.758 |
Aktivierte Eigenleistungen |
306.000 |
312.120 |
318.362 |
|
|
|
|
Ordentliche Erträge |
121.431.671 |
126.300.260 |
130.702.461 |
|
|
|
|
Aufwendungen |
2016 € |
2017 € |
2018 € |
Personalaufwendungen |
24.057.927 |
24.298.506 |
24.541.491 |
Versorgungsaufwendungen |
1.486.662 |
1.501.529 |
1.516.544 |
Aufwendungen für
Sach-/Dienstleistungen |
31.228.691 |
31.540.978 |
31.856.388 |
Bilanzielle Abschreibungen |
8.320.279 |
8.403.482 |
8.487.517 |
Transferaufwendungen |
54.437.842 |
56.515.014 |
58.421.290 |
Sonstige ordentliche
Aufwendungen |
4.415.868 |
4.460.027 |
4.504.627 |
|
|
|
|
Ordentliche Aufwendungen |
123.947.269 |
126.719.536 |
129.327.857 |
|
|
|
|
Ordentliches Ergebnis |
- 2.515.598 |
- 419.276 |
+ 1.374.604 |
|
|
|
|
Finanzerträge |
5.103.995 |
5.206.075 |
5.310.197 |
Zinsen u. sonstige
Finanzaufwendungen |
- 2.593.680 |
- 2.619.617 |
- 2.645.813 |
HSK-Maßnahmen
des Jahres 2015 * |
- 1.871.752 |
- 1.871.752 |
- 1.871.752 |
|
|
|
|
Jahresergebnis ohne HSK-Maßnahmen |
- 1.877.035 |
+ 295.430 |
+ 2.167.236 |
* Die
HSK-Maßnahmen des Jahres 2015 sind buchungsstellenscharf umgesetzt worden und
auch im Finanzplanungszeitraum 2016 - 2018, welcher auf der Grundlage der
Zahlen des Haushaltsjahres 2015 erstellt wurde, enthalten.
Zusammengefasst ergibt sich folgende
Darstellung:
Fortschreibung
der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
|
2016 € |
2017 € |
2018 € |
Fortschreibung der Ergebnis-planung |
-
1.877.035 |
+
295.430 |
+
2.167.236 |
HSK-Maßnahmen |
+
2.123.614 |
+
2.197.265 |
+
2.231.417 |
Jahresergebnis |
+
246.579 |
+ 2.492.695 |
+ 4.398.653 |
nachrichtlich:
bisheriges Jahresergebnis gem. Haushaltsplan 2014/2015 |
+
594.677 |
+
2.041.541 |
+
3.673.540 |
Abweichungen |
- 348.098 |
+ 451.154 |
+ 725.113 |
Durch die im Haushaltsjahr 2015
angestrebten Anhebungen der Steuern und Gebühren kann zurzeit ein rechnerischer
Haushaltsausgleich im Jahr 2016, wie im genehmigten HSK als Zieljahr
vorausgesetzt, erreicht werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
|