Betreff
Vorstellung des Entwurf des Lärmaktionsplanes 2014 der Stadt Bergkamen
Vorlage
11/0213
Aktenzeichen
36.05.01
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Rechtliche Grundlage der Lärmaktionsplanung

 

Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist den Mitgliedstaaten aufgegeben, den sog. Umgebungslärm und die von diesem Lärm betroffenen Wohnbereiche anhand einer von der EU vorgegebenen Berechnungsmethode zu ermitteln. Nach dieser Richtlinie zählen zum Umgebungslärm der Verkehrslärm durch Hauptverkehrsstraßen, Schienen- und Luftverkehr und der von Industrie- und Gewerbeanlagen ausgehende Lärm. Nicht zum Umgebungslärm gehört sogenannter Nachbarschaftslärm (private Feiern, Musik o.ä.), der Lärm am Arbeitsplatz oder im Umfeld von Sportanlagen.

 

Die Umgebungslärmrichtlinie ist im §47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes in nationales Recht übernommen worden. Als Instrument zur Ermittlung der Lärmsituationen und deren Dokumentation ist gemäß der Richtlinie ein sog. Lärmaktionsplan von den Kommunen der Mitgliedstaaten zu erstellen. Je nach Größe der Stadt, dem Verkehrsaufkommen und der vorhandenen Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken haben diese von den Städten zu erstellenden Lärmaktionspläne unterschiedliche Untersuchungsbereiche und Umfänge. Die Untersuchungsergebnisse sind zu veröffentlichen und gleichzeitig sollen insbesondere die betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, eigene Anmerkungen, Vorschläge und Kritiken im Rahmen der Lärmaktionsplanung anzubringen.

 

 

Gemäß der Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie sind bundesweit der

 

  • Industrielärm in Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern
  • Fluglärm von regionalen Flughäfen (z.B. Dortmund-Wickede)
  • Verkehrslärm durch Bahnlinien mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr und
  • Verkehrslärm auf den o.g. Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr

 

mittels eines Lärmaktionsplanes zu ermitteln und zu dokumentieren.

 

Auch die Stadt Bergkamen ist über die EU-Umgebungslärmrichtlinie dazu aufgefordert, einen Lärmaktionsplan im Rahmen dieser 2. Stufe zu erstellen. Allerdings betrifft dies, entsprechend der oben aufgeführten Mindestvorgaben, nicht alle Bereiche des möglichen Umgebungslärms, sondern nur den Teil des Verkehrslärms auf Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr (entspricht einem täglichen Aufkommen von 8.219 Fahrzeugen). Auf Grund der Einwohnerzahl gilt Bergkamen nicht als Ballungsraum.

Die Ermittlung des Umgebungslärms entlang der Bahnlinien obliegt dem Eisenbahnbundesamt. Bei Unterschreitung der Mindestvorgabe von 30.000 Zügen pro Jahr entfällt allerdings diese Pflicht gemäß der Umgebungslärmrichtlinie.

 

Auf Grund der o.g. Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie beschränkt sich die Ermittlung des Umgebungslärms in Bergkamen auf die Hauptverkehrsstraßen mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen von mehr als  8.219 Fahrzeugen. Betroffen davon sind die beiden Bundesautobahnen BAB 1 und BAB 2, die B 233 (Werner Straße), L 654 (ehem. B 61; Lünener Straße) sowie Teilstrecken der L 736 (Ostenhellweg) und L 821 (Jahnstraße).

 

Zur rechnerischen Ermittlung der Lärmbelastung an den Hauptverkehrsstraßen mit dem o.g. Mindestverkehrsaufkommen gibt die Umgebungslärmrichtlinie ein Berechnungsverfahren mit der Bezeichnung „VBUS“ (vorläufige Berechnung des Umgebungslärm an Straßen) vor. Bei diesem Berechnungsverfahren werden neben dem Verkehrsaufkommen u.a. auch die Breite der Straße, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit, Steigungen oder Gefälle der Fahrbahn, die Abstände der angrenzenden Wohnbebauung zur Straße, die Höhe der Wohngebäude, die Hauptwindrichtung sowie eventuell bereits vorhandener Lärmschutz wie Lärmschutzwälle und Lärmschutzwände berücksichtigt.

 

Ermittelt werden entlang der Hauptverkehrsstraßen zwei sog. Kenngrößen:

 

Lden               – ein gemittelter Schalldruckpegel (L) über 24 Stunden

                           (den steht hierbei für day, evening, night)

 

Lnight             - ein gemittelter Schalldruckpegel (L) über die 8 Nachtstunden

  von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr

 

Die ermittelten Schalldruckpegel werden in der Maßeinheit Dezibel dB(A) angegeben und sind in den unten aufgeführten Lärmkartierungen entlang der zu untersuchenden Straßen dargestellt. Da sich der Schalldruckpegel mit zunehmender Entfernung vom Entstehungsort verringert stellen die Karten die jeweiligen Schalldruckpegel in

5 dB(A)-Schritten farblich unterschiedlich dar.

 

 

Inhalte eines Lärmaktionsplanes

 

Die wichtigsten Bestandteile des Lärmaktionsplanes für die Stadt Bergkamen sind die Kartierungen des Verkehrslärms entlang der zu untersuchenden Straßen als Bestandsaufnahme der Umgebungslärmsituation sowie die Erörterung möglicher Minderungsmaßnahmen des Verkehrslärms.

 

Zu berücksichtigen ist, dass die zu untersuchenden Hauptverkehrsstraßen innerhalb des Stadtgebietes Bergkamen nicht im Eigentum der Stadt Bergkamen sind sondern entweder dem Bund oder dem Land NRW gehören. Bei den Eigentümern der Straßen spricht man von Straßenbaulastträgern. In deren Zuständigkeit fallen z.B. die erforderlichen Instandhaltungen, verkehrslenkende Maßnahmen und Verkehrssicherungen. In Abhängigkeit der rechtlichen Grundlage der „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90“ gehören auch sog. freiwillige Maßnahmen zur Lärmminderung an Bundesfern- und Hauptverkehrsstraßen zum Aufgabenbereich des Straßenbaulastträgers für Bundes- und Landesstraßen. In NRW übernimmt der Landesbetrieb Straßen.NRW die Aufgaben des Straßenbaulastträgers für Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen. Daher sind die in einem Lärmaktionsplan zu erörternden Lärmminderungsmaßnahmen entlang dieser Hauptverkehrsstraßen in jedem Fall mit dem Straßenbaulastträger abzustimmen.

 

Im Entwurf des Lärmaktionsplanes Bergkamen sind die Lärmbelastungen der Wohngebäude entlang der zu untersuchenden Hauptverkehrsstraßen als sog. Raster- und Gebäudelärmkarten dargestellt.

Bei den Rasterlärmkarten (RLK) handelt es sich um eine flächige Darstellung der Schallpegel, ausgehend von den Straßen und einwirkend auf die nachbarliche Wohnbebauung. Die Schallpegel sind in 5 Dezibel dB(A)-Schritten berechnet und farblich gekennzeichnet.

Eine detaillierte Darstellung ist die sog. Gebäudelärmkarte (GLK). Hier wird der Schallpegel angegeben, der auf die, der Straße zugewandten, Hausfassade einwirkt.

Ebenso wie bei der Rasterlärmkarte werden 5 Dezibel dB(A)-Schritte angegeben.

 

Anhand dieser Karten kann die Betroffenheit der Wohnbebauung entlang der Hauptverkehrsstraßen bezogen auf sog. Auslösewerte gemäß der Umgebungslärmrichtlinie ermittelt werden.  Zur Höhe dieses Auslösewertes hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz eine Novellierung seines Runderlasses „Lärmaktionsplanung“ angekündigt. Nach diesem Runderlass sollen die Auslösewerte für den Bedarf eines Lärmaktionsplanes beim Tagespegel Lden (24-Stunden-Wert) bei 65 dB(A), beim Nachtpegel Lnight (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) bei 55 dB(A) liegen.

 

 

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Bergkamen vorgestellt werden. Die Fraktionen des Rates der Stadt Bergkamen erhalten in diesem Zuge Druckversionen des Entwurfs des Lärmaktionsplanes zur Beratung. Anschließend wird der Entwurf über die Internetseite der Stadt Bergkamen der Öffentlichkeit zugänglich sein. Gleichzeitig besteht über die städtische Internetseite für alle Interessierten die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu den Inhalten des Lärmaktionsplanes und den untersuchten Hauptverkehrsstraßen anzubringen. Ferner wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes zur Abstimmung der vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen dem Landesbetrieb Straßen.NRW zugesandt.

 

Eine tabellarische Übersicht der im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Lärmminderungsmaßnahmen zu den untersuchten Hauptverkehrsstraßen ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Busch