Betreff
Beschluss des Wirtschaftsplanes 2015 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen
Vorlage
11/0206
Aktenzeichen
bdt-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2015 des Stadtbetriebes Entwässerung  so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Anders als bei den Beschlüssen des Doppelhaushaltes 2014/2015 der Stadt Bergkamen  sind vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen.(vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).

 

Sie können nicht – wie der gemeindliche Haushalt – für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt.

Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.

 

Der als Anlage beigefügt Wirtschaftplan des Stadtbetriebes Entwässerung enthält alle notwendigen Aufwendungen und Erträge sowie Ein- und Auszahlungen für Investitionen für das Jahr 2015 sowie einen Ausblick auf die Jahre 2016 bis 2018.

 

Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleiter

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Brandt