Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2015 des Stadtbetriebes
Entwässerung so wie er als Anlage
dieser Vorlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Anders als bei den
Beschlüssen des Doppelhaushaltes 2014/2015 der Stadt Bergkamen sind vor Beginn eines jeden
Wirtschaftsjahres die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen.(vgl. §
14 Abs. 1 EigVO NRW).
Sie können nicht –
wie der gemeindliche Haushalt – für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97
Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt.
Daraus folgt, dass
Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt werden müssen.
Der als Anlage
beigefügt Wirtschaftplan des Stadtbetriebes Entwässerung enthält alle
notwendigen Aufwendungen und Erträge sowie Ein- und Auszahlungen für
Investitionen für das Jahr 2015 sowie einen Ausblick auf die Jahre 2016 bis
2018.
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse
des Rates vor.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter und Betriebsleiter |
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Vertreter
der Betriebsleiter Staschat |
Sachbearbeiterin Brandt |
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