hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, auf Grundlage der in der Anlage 2 und 3 dargestellten
Bebauungskonzepte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1)
BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Anschließend sollen die
Pläne für 14 Tage im StA 61 zur Einsicht ausgelegt werden. Ergänzend erfolgt in
dieser Zeit eine Beteiligung über das Internet.
Die Anlagen 1, 2 und
3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Sachdarstellung:
Am 03.04.2014 hat
der Rat der Stadt Bergkamen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. OA 122
„Jahnstraße/Museumsplatz“ beschlossen. Das Aufstellungsverfahren soll als
beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich
umfasst die Flurstücke der Gemarkung Oberaden, Flur 9, Flurstücke Nr. 62 und
Nr. 1227 (siehe Anlage 1) und wird begrenzt:
- im Norden von der Preinstraße,
- im Osten von der Sugambrerstraße und der
Jahnstraße, im Süden von der Marktstraße und
- im Westen von den Grundstücken
Marktstraße 11, Am Osttor 16 - 19 und Preinstraße 5.
Das
Bebauungsplangebiet umfasst eine Fläche von rund 16.800 m², wobei rund 8.100 m²
auf die Fläche des Stadtmuseums entfallen und 8.700 m² auf die nördlich
gelegene Fläche einer ehemaligen Gärtnerei.
Der
Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen stellt den nördlichen Bereich als
Wohnbaufläche und den südlichen Bereich als Fläche und Einrichtung für den
Gemeinbedarf (Anlagen und Einrichtungen für soziale Zwecke) dar.
Ziel des
Bebauungsplanes ist es, das Stadtmuseum in Oberaden und seine weitere
Entwicklung planungsrechtlich abzusichern sowie für das nördlich an das Museum
angrenzende Gelände einer ehemaligen Gärtnerei entsprechend den Zielen der
Stadtentwicklung Wohnbauflächen festzusetzen.
Entsprechend der
Darstellung des Flächennutzungsplanes und der Zielsetzung des Bebauungsplanes
soll der südliche Bereich der Fläche, der das Grundstück des Stadtmuseums
umfasst, durch den Bebauungsplan in seiner jetzigen Form abgesichert werden. Für den nördlichen Bereich des Bebauungsplangebietes
wurden von der Verwaltung zwei Planungsvarianten entwickelt, die der Anlage zu
entnehmen sind.
Sowohl das
Bebauungskonzept 1 (s. Anlage 2) als auch das Bebauungskonzept 2 (s. Anlage 3)
sehen entsprechend der Darstellung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück
eine Wohnbebauung vor. Die Erschließung der gesamten nördlichen Fläche erfolgt
bei beiden Konzepten durch eine Stichstraße von der Preinstraße aus.
Beide Varianten
ermöglichen es zudem, den bestehenden Gebäudekomplex im Bereich der Einmündung
Sugambrerstraße/Preinstraße, der vom Eigentümer des Grundstückes bewohnt wird,
so zu erhalten oder ihn alternativ in die neuen Bebauungskonzepte mit
einzubeziehen.
Das Bebauungskonzept
1 sieht eine gering verdichtete Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vor.
Die Grundstücksgrößen liegen bei ca. 450 m² bis 700 m².
Die Gebäude im
nördlichen Bereich sollen direkt über die Preinstraße erschlossen werden, die
Häuser im südlichen Bereich über die neugeplante Stichstraße, die im
südöstlichen Bereich durch eine private Erschließungsstraße ergänzt wird. Daran
anschließend soll eine direkte Fuß- und Radwegeverbindung zur Jahnstraße
entstehen.
Auf die Festsetzung
von Geschossigkeit und Dachformen soll aufgrund des immer größer werdenden
Wunsches der Bauherren nach Gestaltungsfreiheit verzichtet werden. Um dennoch
einen städtebaulich homogenen Gesamteindruck zu erzielen, sollen Festsetzungen
zu Trauf- und Firsthöhen getroffen werden, um eine einheitliche
Höhenentwicklung zu erreichen.
Dabei sollen sich
die Wohnhäuser südlich der Preinstraße an der bereits bestehenden Bebauung
nördlich der Preinstraße orientieren, während für die die südliche Bebauung
auch geringere Firsthöhen denkbar sind.
Das Bebauungskonzept
2 sieht ebenfalls südlich der Preinstraße und im südwestlichen Bereich eine
gering verdichtete Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern vor. Die
Grundstücksgrößen liegen ebenfalls bei ca. 450 m² bis 700 m². Ergänzt wird das
Bebauungskonzept 2 durch eine größere Gesamtlösung im südöstlichen Bereich der
Fläche. An dieser Stelle wäre eine Bebauung in Form von Eigentums- oder
Mietwohnungsbau denkbar.
Auf eine weitere
Erschließung über eine Privatstraße kann in diesem Fall verzichtet werden.
Grundsätzlich soll
die Erschließung des Wohngebiets über einen privaten Erschließungsträger
erfolgen.
Die Verwaltung
schlägt vor, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB
auf Grundlage der vorgelegten Bebauungskonzepte durchzuführen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
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