hier: Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW in Höhe von 34.000,00 € bei der Buchungsstelle 16.61.02./0183.7927 - Tilgung von Investitionskrediten -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen genehmigt
gemäß § 83
Abs. 1 Satz 3 GO NRW eine erhebliche überplanmäßige Auszahlung in Höhe von
34.000,00 € bei der Buchungsstelle 16.61.02/0183.792700 - Tilgung von
Investitionskrediten -.
Die Deckung
ist durch Mehreinzahlungen in Höhe von 25.000,00 € bei der Buchungsstelle
01.11.14/0213.682100 - Erlöse - und in Höhe von 9.000,00 € bei der
Buchungsstelle 16.61.01/0203.681100 - Investitionspauschale - gewährleistet.
Sachdarstellung:
Im
Teilfinanzplan werden die Tilgungsbeträge für die Kreditverbindlichkeiten der
Investitionen veranschlagt. Die Höhe der geplanten Tilgungen beläuft sich auf
1.720.000,00 €.
Im Rahmen der
Haushaltsausführung 2014 entstand eine höhere Tilgungsleistung als bei der
Haushaltsaufstellung zum Doppelhaushalt 2014 / 2015 geplant wurde.
Für die noch
fällig werdenden Tilgungszahlungen zum 30.12.2014 in Höhe von 34.000,00 € ist
eine überplanmäßige Bereitstellung notwendig.
Die
Mehrauszahlungen können durch Mehreinzahlungen in Höhe von 9.000,00 € bei der
Buchungsstelle 16.61.01/0203.681100 - Investitionspauschale - und in Höhe von
25.000,00 € bei der Buchungsstelle 01.11.14/0213.681100 - Erlöse - gedeckt
werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Mölle |
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