Betreff
Tilgung von Investitionskrediten
hier: Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW in Höhe von 34.000,00 € bei der Buchungsstelle 16.61.02./0183.7927 - Tilgung von Investitionskrediten -
Vorlage
11/0200
Aktenzeichen
mö-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt

 

gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW eine erhebliche überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 34.000,00 € bei der Buchungsstelle 16.61.02/0183.792700 - Tilgung von Investitionskrediten -.

 

Die Deckung ist durch Mehreinzahlungen in Höhe von 25.000,00 € bei der Buchungsstelle 01.11.14/0213.682100 - Erlöse - und in Höhe von 9.000,00 € bei der Buchungsstelle 16.61.01/0203.681100 - Investitionspauschale - gewährleistet.

Sachdarstellung:

 

Im Teilfinanzplan werden die Tilgungsbeträge für die Kreditverbindlichkeiten der Investitionen veranschlagt. Die Höhe der geplanten Tilgungen beläuft sich auf 1.720.000,00 €.

 

Im Rahmen der Haushaltsausführung 2014 entstand eine höhere Tilgungsleistung als bei der Haushaltsaufstellung zum Doppelhaushalt 2014 / 2015 geplant wurde.

 

Für die noch fällig werdenden Tilgungszahlungen zum 30.12.2014 in Höhe von 34.000,00 € ist eine überplanmäßige Bereitstellung notwendig.

 

Die Mehrauszahlungen können durch Mehreinzahlungen in Höhe von 9.000,00 € bei der Buchungsstelle 16.61.01/0203.681100 - Investitionspauschale - und in Höhe von 25.000,00 € bei der Buchungsstelle 01.11.14/0213.681100 - Erlöse - gedeckt werden.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Mölle