hier: 1. Entscheidung über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen aus der Offenlegung
2. Gesamtabwägung aller im Rahmen des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen
3.Beschluss des Bebauungsplanes
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt, über die im Rahmen des Verfahrensschrittes „Öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB“ vorgebrachten Stellungnahmen
entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung gemäß Anlage 3 zu entscheiden.
- Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 2 und 3.
3. Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. WD 103 / II
„Waldsiedlung Weddinghofen“ einschließlich Begründung mit
Umweltbericht entsprechend Anlagen 4 und 5 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Anlagen 2
bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Sachdarstellung:
Am 26.05.2011 hat der Rat der Stadt Bergkamen die
Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. WD 103 / II „Waldsiedlung Weddinghofen“
beschlossen.
Das Plangebiet
befindet sich in einem Teilbereich der ehemaligen Zeche Grimberg 3/4 in
Bergkamen-Weddinghofen. Die Lage des ca. 6 ha großen Gebietes ist in Anlage 1
dargestellt.
Ziel des
Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Erschließung eines neuen Wohnbaugebietes für
Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser auf der Fläche der ehemaligen
Schachtanlage Grimberg 3/4 zu schaffen.
Die Aufstellung
des Bebauungsplanes erfolgt im vollumfänglichen Verfahren entsprechend den §§ 1
– 10 Baugesetzbuch (BauGB).
Für die Belange
des Umweltschutzes fand bereits im Jahr 2006 ein Scopingtermin entspr. § 2 Abs.
4 Satz 2 BauGB statt, in dem der Umfang und Detaillierungsgrad der für die
Abwägung zu ermittelnden Belange festgelegt wurden. Die Ergebnisse wurden im
weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der
Verfahrensschritt „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ nach § 3 Abs.1
BauGB wurde am 14.06.2011 in Form einer Bürgerversammlung sowie durch
öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 15.06.2011 bis 29.06.2011
durchgeführt.
Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit
vom 26.11.2012 bis zum 14.01.2013 durchgeführt.
Vom
19.05.2014 bis 23.06.2014 erfolgte die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie der
umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Entscheidung
über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen aus der öffentlichen
Auslegung
·
Die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 19.05.2014
bis 23.06.2014 durchgeführt.
Durch Träger öffentlicher Belange wurden
in diesem Verfahrensschritt schriftlich Stellungnahmen vorgebracht.
Durch die Öffentlichkeit erfolgten zwei
schriftliche Stellungnahmen.
Die im Rahmen dieses Verfahrensschrittes
vorgebrachten Stellungnahmen einschließlich der vorgeschlagenen Abwägung als
Stellungnahme der Verwaltung sind in Anlage 3 dargestellt.
Gesamtabwägung
aller im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen
Für den Beschluss des Bebauungsplans als
Satzung ist die Gesamtabwägung aller eingegangenen Stellungnahmen erforderlich.
·
Der
Verfahrensschritt „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ nach § 3 Abs.1
BauGB wurde am 14.06.2011 in Form einer Bürgerversammlung sowie durch
öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 15.06.2011 bis 29.06.2011
durchgeführt. Bedenken oder Anregungen wurden in diesem Planungsschritt nicht
vorgebracht.
·
Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit
vom 26.11.2012 bis zum 14.01.2013 durchgeführt. Durch die Träger öffentlicher
Belange wurden in diesem Verfahrensschritt schriftlich Stellungnahmen
vorgebracht.
Das Ergebnis dieses Verfahrensschrittes
ist durch den Rat der Stadt Bergkamen am 03.04.2014 gebilligt worden. Die
Abwägung ist in Anlage 2 dargestellt.
Im Ergebnis dieses Verfahrensschrittes
wurden Ergänzungen bzw. Änderungen in der Begründung, im Umweltbericht, im
artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie im Textteil des Bebauungsplans
vorgenommen.
·
Die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 19.05.2014
bis 23.06.2014 durchgeführt.
Durch Träger öffentlicher Belange wurden
in diesem Verfahrensschritt schriftlich Stellungnahmen vorgebracht, durch die
Öffentlichkeit erfolgten zwei schriftliche Stellungnahmen.
Die im Rahmen dieses Verfahrensschrittes
vorgebrachten Stellungnahmen einschließlich der vorgeschlagenen Abwägung als
Stellungnahme der Verwaltung sind in Anlage 3 dargestellt.
Die
vorgebrachten Stellungnahmen im Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung
führen zu keiner Änderung des Planentwurfes. Es wurden lediglich einzelne
redaktionelle Ergänzungen durchgeführt.
Der Bebauungsplan kann nunmehr als
Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.
In der Anlage 5
befindet sich der Bebauungsplan und in der Anlage 6 die dazugehörige Begründung
mit Umweltbericht.
Im Zusammenhang
mit dem Bebauungsplan ist mit der RAG Montan Immobilien als Eigentümerin des
Plangebietes ein städtebaulicher Vertrag geschlossen worden über den Erhalt des
angrenzenden Waldes, die Anlage eines Bewirtschaftungsweges sowie eines
Waldsaumes. Der Vertrag wird zeitgleich dem Rat der Stadt Bergkamen zur
Genehmigungng vorgelegt, das Vertragsverhältnis soll mit Rechtskraft des
Bebauungsplanes beginnen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
5 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Kellermann |
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