Betreff
Bebauungsplan Nr. WD 103 / II "Waldsiedlung Weddinghofen"
hier: 1. Entscheidung über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen aus der Offenlegung
2. Gesamtabwägung aller im Rahmen des Verfahrens eingegangenen Stellungnahmen
3.Beschluss des Bebauungsplanes
Vorlage
11/0195
Aktenzeichen
61 kel
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die im Rahmen des Verfahrensschrittes „Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB“ vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung  gemäß Anlage 3 zu entscheiden.

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 2 und 3.

 

3.       Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. WD 103 / II „Waldsiedlung Weddinghofen“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht entsprechend Anlagen 4 und 5 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

 

 

Die Anlagen 2 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

Sachdarstellung:

 

Am 26.05.2011 hat der Rat der Stadt Bergkamen die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans  Nr. WD 103 / II „Waldsiedlung Weddinghofen“ beschlossen.

 

Das Plangebiet befindet sich in einem Teilbereich der ehemaligen Zeche Grimberg 3/4 in Bergkamen-Weddinghofen. Die Lage des ca. 6 ha großen Gebietes ist in Anlage 1 dargestellt.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung eines neuen Wohnbaugebietes für  Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser auf der Fläche der ehemaligen Schachtanlage Grimberg  3/4 zu schaffen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vollumfänglichen Verfahren entsprechend den §§ 1 – 10 Baugesetzbuch (BauGB).

Für die Belange des Umweltschutzes fand bereits im Jahr 2006 ein Scopingtermin entspr. § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB statt, in dem der Umfang und Detaillierungsgrad der für die Abwägung zu ermittelnden Belange festgelegt wurden. Die Ergebnisse wurden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

 

Der Verfahrensschritt „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ nach § 3 Abs.1 BauGB wurde am 14.06.2011 in Form einer Bürgerversammlung sowie durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 15.06.2011 bis 29.06.2011 durchgeführt.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 26.11.2012 bis zum 14.01.2013 durchgeführt.

 

Vom 19.05.2014 bis 23.06.2014 erfolgte die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie der umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. 

 

 

Entscheidung über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung

 

·         Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 19.05.2014 bis 23.06.2014 durchgeführt.

Durch Träger öffentlicher Belange wurden in diesem Verfahrensschritt schriftlich Stellungnahmen vorgebracht.

Durch die Öffentlichkeit erfolgten zwei schriftliche Stellungnahmen.

Die im Rahmen dieses Verfahrensschrittes vorgebrachten Stellungnahmen einschließlich der vorgeschlagenen Abwägung als Stellungnahme der Verwaltung sind in Anlage 3 dargestellt.

 

 

Gesamtabwägung aller im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen

 

Für den Beschluss des Bebauungsplans als Satzung ist die Gesamtabwägung aller eingegangenen Stellungnahmen erforderlich.

 

·         Der Verfahrensschritt „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ nach § 3 Abs.1 BauGB wurde am 14.06.2011 in Form einer Bürgerversammlung sowie durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 15.06.2011 bis 29.06.2011 durchgeführt. Bedenken oder Anregungen wurden in diesem Planungsschritt nicht vorgebracht.

 

·         Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 26.11.2012 bis zum 14.01.2013 durchgeführt. Durch die Träger öffentlicher Belange wurden in diesem Verfahrensschritt schriftlich Stellungnahmen vorgebracht.

Das Ergebnis dieses Verfahrensschrittes ist durch den Rat der Stadt Bergkamen am 03.04.2014 gebilligt worden. Die Abwägung ist in Anlage 2 dargestellt.

Im Ergebnis dieses Verfahrensschrittes wurden Ergänzungen bzw. Änderungen in der Begründung, im Umweltbericht, im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag sowie im Textteil des Bebauungsplans vorgenommen.

 

·         Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 19.05.2014 bis 23.06.2014 durchgeführt.

Durch Träger öffentlicher Belange wurden in diesem Verfahrensschritt schriftlich Stellungnahmen vorgebracht, durch die Öffentlichkeit erfolgten zwei schriftliche Stellungnahmen.

Die im Rahmen dieses Verfahrensschrittes vorgebrachten Stellungnahmen einschließlich der vorgeschlagenen Abwägung als Stellungnahme der Verwaltung sind in Anlage 3 dargestellt.

Die vorgebrachten Stellungnahmen im Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung führen zu keiner Änderung des Planentwurfes. Es wurden lediglich einzelne redaktionelle Ergänzungen durchgeführt.

 

 

 

Der Bebauungsplan kann nunmehr als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

In der Anlage 5 befindet sich der Bebauungsplan und in der Anlage 6 die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht.

 

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan ist mit der RAG Montan Immobilien als Eigentümerin des Plangebietes ein städtebaulicher Vertrag geschlossen worden über den Erhalt des angrenzenden Waldes, die Anlage eines Bewirtschaftungsweges sowie eines Waldsaumes. Der Vertrag wird zeitgleich dem Rat der Stadt Bergkamen zur Genehmigungng vorgelegt, das Vertragsverhältnis soll mit Rechtskraft des Bebauungsplanes beginnen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 5 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Kellermann