Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt, die in den Betriebsabrechnungen 2013 dargestellten Unter- bzw.
Überdeckungen bis zum Kalkulationszeitraum 2017 in die entsprechenden
Kalkulationen vorzutragen.
Sachdarstellung:
Gemäß den
Vorschriften des § 6 KAG NRW sind Gewinne/Verluste aus kostenrechnenden
Einrichtungen innerhalb von 4 Jahren nach Beendigung des Kalkulationszeitraumes
Gebühren erhöhend bzw. mindernd zu berücksichtigen.
Folgende
Gewinne/Verluste wurden unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen für die unterschiedlichen kostenrechnenden Einrichtungen
festgestellt:
Einrichtung |
Jahr |
Über-/Unterdeckung |
Kostendeckung |
Friedhöfe |
2013 |
- 19.522,00 € |
94,53 % |
Märkte |
2013 |
- 30.159,27 € |
78,28 % |
Dieser Vorlage
sind folgende Betriebsabrechnungen beigefügt:
Anlage 1: Friedhöfe 2013
Anlage 2: Märkte
2013
Abweichungen
zwischen Kalkulation und Abrechnung sind den einzelnen Erläuterungsberichten zu
entnehmen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Gläser |
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