1. Änderungssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die 1. Änderung der Satzung für das Jugendamt der
Stadt Bergkamen vom ,,,, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage
beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Mit dem „Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze“ hat der Landtag NRW am 17.06.2014 auch eine Änderung des Artikels 2 des „Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes“ beschlossen, das im § 5 die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses regelt.
Als Folge des KiBiz-Änderungsgesetzes wurde die Aufnahme des Jugendamtselternbeirats als neues beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss notwendig. Bereits 2012 wurden aufgrund des „Gesetz zur gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW“ vom 25.02.2012 Vertreterinnen / Vertreter des Integrationsrates / Integrationsausschusses als beratende Mitglieder aufgenommen.
Der Integrationsrat der Stadt Bergkamen hat am 24.04.2012 zwar die Wahl eines Vertreters und eines Stellvertreters für den Jugendhilfeausschuss beschlossen, allerdings wurde eine Anpassung der Jugendamtssatzung bisher nicht vorgenommen.
Das Jugendamt schlägt deshalb vor, im § 4 der Jugendamtssatzung, der die Zusammensetzung des Ausschusses regelt, Absatz 3 wie folgt zu ändern:
(3) Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an:
……
h) eine Vertreterin
oder ein Vertreter des Integrationsrates, die oder der durch den
Integrationsrat gewählt wird.
i) eine Vertreterin
oder ein Vertreter aus dem Jugendamtselternbeirat.
Für die Mitglieder
nach den Buchstaben c) bis i) ist gleichzeitig je ein Vertreter/eine
Vertreterin zu
bestellen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Harder |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |
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