Betreff
Die Entwicklung und der derzeitige Stand des Ordnungsdienstes der Stadt Bergkamen
Vorlage
11/0177
Aktenzeichen
brü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Vorlage – Drucksache Nr. 11/0177 – zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Der städt. Ordnungsdienst (OD) gehört innerhalb des Bürgerbüros zum Sachgebiet  Ordnungsangelegenheiten / Feuerwehr und hat bis zu der Form, in der er jetzt im Stadtgebiet Bergkamen präsent ist, eine längere Geschichte und mehrere Entwicklungsstadien hinter sich.

 

1994     Erlass der Landesregierung zum Thema Kriminalprävention und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ordnungsbehörden

 

1996       Arbeitskreis Kriminalprävention (AKP)

 

1998       Gemeinsame Streifen Polizei und Ordnungsamt sowie gemeinsame Mobile Wache als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger bei Fragen an Polizei und Verwaltung


2003     seit dem 1.9. ist der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen offiziell tätig
            bestehend aus 3 Außendienstmitarbeitern des Ordnungsamtes (OA), 2 Mitarbeitern
            des Sozialamtes und aus 2 Mitarbeitern im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungs-
            maßnahme (ABM)

 

2004     3 Außendienstler OA, Verlängerung / Erweiterung ABM auf 3 Kräfte

2004             Einrichtung der ersten festen Planstelle OD zum 1.11.

 

2005            Erweiterung der Befugnisse: Fahrerlaubnis RVR (z. B. Beversee)
           
2008     Besetzung der neuen 2. Planstelle „Streifenführer Ordnungsdienst“ ab 1.4.

2009     Ab Mai Einstellung der 1-€-Maßnahme (ARGE), ab Juli bzw. November 2 Stellen für je 2 Jahre im Rahmen des SGB II-geförderten Projektes „JobPerspektive“ (ARGE) eingerichtet

2011     ab November wird die erste, ab Dezember die zweite Stelle „Bürgerarbeit“ in Kooperation mit dem Jobcenter als Anschlussprojekt besetzt

 

2014     Ende August Auslaufen der ersten, Ende Oktober der zweiten SGB II-geförderten Stelle „Bürgerarbeit“

 

Das originäre Aufgabenfeld des Ordnungsdienstes ergibt sich aus der „Ordnungsbehörd-lichen Verordnung der Stadt Berkamen“ (Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Bergkamen vom 27.09.2002 in der Fassung der 1. Änderung und Ergänzung vom 08.08.2003) und besteht aus vielerlei Aufgaben.

Zu den Schwerpunkten gehört, dass für Ordnung auf den öffentlich zugänglichen Straßen, Wegen und Plätzen gesorgt wird. Dazu zählen z. B. der Marktplatz, der Platz der Partnerstädte, die Plätze der Fußgängerzone und der Zentrumsplatz ebenso wie die Parkanlagen, z.B. Wasserpark, Stadtwald und die Friedhöfe. Diese im Zentrum liegenden Bereiche werden durch Fußstreifen abgegangen, weiter entfernt gelegene Einsatzbereiche wie z. B. der Museumsplatz, der Römerbergwald in Oberaden oder die Bereiche der Lippeauen und des Kanals in Rünthe, werden mit dem städtischen Dienstwagen, bzw. mit den dienstlich anerkannten Privatfahrzeugen der Streifenführer angefahren und anschließend fußläufig kontrolliert.

 

Für den Bereich des Beversee-Gebietes wurden der Stadt vom Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) Ausnahmegenehmigungen für das Befahren des Bereiches mit PKW erteilt. Hier finden die Streifen wegen der Weitläufigkeit des Areals mit dem PKW und darin dann punktuell als Fußstreife statt.

 

Folgende Aufgaben sind Hauptaufgaben des OD in der Öffentlichkeit:

 

  • Aufsuchen von Personengruppen, die in störender Weise den normalen Betrieb auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen negativ beeinflussen

  • Kontrollen von Spiel- und Bolzplätzen (Altersgruppen)

  • Kontrolle und Belehrung von Hundebesitzern nach den Vorgaben der Landeshundeverordnung und den weiteren Rechtsnormen (nicht angeleint, Verkotung oder anderweitiges ordnungswidriges Verhalten)

  • Begehung der Naturschutzgebiete (z. B. Hetzjagden durch freilaufende Hunde)

  • Kontrollen in der Öffentlichkeit hinsichtlich Vermüllung und Verunreinigung in Verbindung mit Zelten und Campieren an warmen Tagen z. B. im Bereich des Kanals

  • Begehung der zurückgebauten bzw. umgestalteten Bahntrassen in Rünthe und Overberge sowie der Kuhbachtrasse von Mitte über Weddinghofen nach Oberaden in Bezug auf freilaufende Hunde und Vermüllung

  • Schulwegsicherung im Winterhalbjahr. Hier werden Schiller-, Pfalz-, Pestalozzi-, Jahn- und Overberger Grundschule betreut, da es auf Grund des Bring- und Holdienstes der Schulkinder mittels privater PKW regelmäßig zu Schwierigkeiten in den engen bzw. viel befahrenen Straßen kommt.

Der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen ist etabliert und wird in seiner jetzigen Form von den Bürgerinnen und Bürgern, von der Polizei und der Verwaltung für effizient erachtet.

Rückmeldungen aus der Bürgerschaft kommen in der Regel direkt über den Ordnungsdienst, da diese z. B. von Müttern kleiner Kinder, denen der Zugang zu Spielplätzen wieder geöffnet wurde, ausgesprochen werden oder aber von Passanten, die die Arbeit des Ordnungs-dienstes auf öffentlichen Wegen, insbesondere auf den Friedhöfen, miterleben. Aber auch Dankesschreiben per E-Mail oder in Papierform (Brief oder Kummerkasteneintrag) an den Bürgermeister bestätigen diesen Stand.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass die durchgeführten Kontrollen nicht mehr so zahlreich sind wie in den Vorjahren. Diese durch die personelle Ausstattung des OD bedingte Veränderung hat allerdings nicht zwangsläufig zu einer schlechteren Arbeit geführt, sondern es wurden die Prioritäten in der Arbeit umgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tatbestand

2013

2014 ( bis 15.10.)

Gesamtkontrollen

14.515

8.354

Bürgerkontakte

1.406

1.569

Versammlungen

150

12

Friedhöfe

30

12

Wegwerfen von Müll

108

53

Spielplätze

30

6

Unangeleinte Hunde

82

54

Rauchen unter 18

145

39

Jugendliche mit Alkohol

1

2

Verkehrsordnungswidrigkeiten

2.272

1.467

Keine Vorkommnisse

10.243

4.908

 

Abschließend ist festzuhalten, dass durch die Vernetzung verschiedener Aufgaben und Zuständigkeiten (Polizei – Ordnungsdienst – Streetwork) nicht nur eine Verbesserung im Stadtbild eingetreten ist, sondern auch Problemlösungen erarbeitet werden konnten.

Dazu gehört auch, dass im November 2014 eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Bergkamen und dem Kreis Unna mit dem Ziel geschlossen wurde, die bisherige Zusammenarbeit mit der Polizei als „Ordnungspartnerschaft“ zu festigen und ein Miteinander zu intensivieren.

 

Nach Auslaufen aller geförderten Projekte besteht der Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen zurzeit nur aus den zwei unbefristet Beschäftigten, so wie im Stellenplan der Stadt Berg-kamen beschlossen. Dadurch bedingt kann das bislang praktizierte Zweischichtsystem nicht weiter umgesetzt werden und es ist auf einen wochenweisen Wechsel von Frühschicht (7 – 14 Uhr) und Spätschicht (14 – 22 Uhr) umgestellt worden.

 

Sollte aufgrund der schwierigen kommunalen Finanzlage und ohne eine Nachfolgeregelung für SBG II geförderte Maßnahmen auf längere Sicht die personelle Ausstattung so Bestand haben, muss eine geringere Kontrollfrequenz in Kauf genommen werden.

 

Weitere Informationen stellt das Sachgebiet Bürgerbüro - Ordnungsangelegenheiten / Feuerwehr - auf Anfrage gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Brüggenthies