Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Vorlage – Drucksache
Nr. 11/0177 – zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der
städt. Ordnungsdienst (OD) gehört innerhalb des Bürgerbüros zum Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten / Feuerwehr und hat
bis zu der Form, in der er jetzt im Stadtgebiet Bergkamen präsent ist, eine längere
Geschichte und mehrere Entwicklungsstadien hinter sich.
1994 Erlass der Landesregierung zum Thema Kriminalprävention und zur
Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Ordnungsbehörden
1996 Arbeitskreis Kriminalprävention (AKP)
1998 Gemeinsame Streifen Polizei und Ordnungsamt sowie gemeinsame
Mobile Wache als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger bei Fragen an Polizei
und Verwaltung
2003 seit dem 1.9. ist der
Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen offiziell tätig
bestehend aus 3 Außendienstmitarbeitern
des Ordnungsamtes (OA), 2 Mitarbeitern
des Sozialamtes und aus 2
Mitarbeitern im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungs-
maßnahme (ABM)
2004 3 Außendienstler OA, Verlängerung /
Erweiterung ABM auf 3 Kräfte
2004
Einrichtung der ersten festen
Planstelle OD zum 1.11.
2005 Erweiterung der Befugnisse:
Fahrerlaubnis RVR (z. B. Beversee)
2008 Besetzung der neuen 2.
Planstelle „Streifenführer Ordnungsdienst“ ab 1.4.
2009 Ab Mai Einstellung der 1-€-Maßnahme (ARGE),
ab Juli bzw. November 2 Stellen für je 2 Jahre im Rahmen des SGB II-geförderten
Projektes „JobPerspektive“ (ARGE) eingerichtet
2011 ab November wird die erste, ab Dezember die
zweite Stelle „Bürgerarbeit“ in Kooperation mit dem Jobcenter als
Anschlussprojekt besetzt
2014 Ende August Auslaufen der ersten, Ende
Oktober der zweiten SGB II-geförderten Stelle „Bürgerarbeit“
Das
originäre Aufgabenfeld des Ordnungsdienstes ergibt sich aus der
„Ordnungsbehörd-lichen Verordnung der Stadt Berkamen“ (Ordnungsbehördliche
Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Bergkamen vom
27.09.2002 in der Fassung der 1. Änderung und Ergänzung vom 08.08.2003) und
besteht aus vielerlei Aufgaben.
Zu
den Schwerpunkten gehört, dass für Ordnung auf den öffentlich zugänglichen
Straßen, Wegen und Plätzen gesorgt wird. Dazu zählen z. B. der Marktplatz, der
Platz der Partnerstädte, die Plätze der Fußgängerzone und der Zentrumsplatz
ebenso wie die Parkanlagen, z.B. Wasserpark, Stadtwald und die Friedhöfe. Diese
im Zentrum liegenden Bereiche werden durch Fußstreifen abgegangen, weiter
entfernt gelegene Einsatzbereiche wie z. B. der Museumsplatz, der Römerbergwald
in Oberaden oder die Bereiche der Lippeauen und des Kanals in Rünthe, werden
mit dem städtischen Dienstwagen, bzw. mit den dienstlich anerkannten
Privatfahrzeugen der Streifenführer angefahren und anschließend fußläufig
kontrolliert.
Für
den Bereich des Beversee-Gebietes wurden der Stadt vom Regionalverband Ruhrgebiet
(RVR) Ausnahmegenehmigungen für das Befahren des Bereiches mit PKW erteilt.
Hier finden die Streifen wegen der Weitläufigkeit des Areals mit dem PKW und
darin dann punktuell als Fußstreife statt.
Folgende
Aufgaben sind Hauptaufgaben des OD in der Öffentlichkeit:
- Aufsuchen
von Personengruppen, die in störender Weise den normalen Betrieb auf
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen negativ beeinflussen
- Kontrollen
von Spiel- und Bolzplätzen (Altersgruppen)
- Kontrolle
und Belehrung von Hundebesitzern nach den Vorgaben der
Landeshundeverordnung und den weiteren Rechtsnormen (nicht angeleint,
Verkotung oder anderweitiges ordnungswidriges Verhalten)
- Begehung
der Naturschutzgebiete (z. B. Hetzjagden durch freilaufende Hunde)
- Kontrollen
in der Öffentlichkeit hinsichtlich Vermüllung und Verunreinigung in
Verbindung mit Zelten und Campieren an warmen Tagen z. B. im Bereich des
Kanals
- Begehung
der zurückgebauten bzw. umgestalteten Bahntrassen in Rünthe und Overberge
sowie der Kuhbachtrasse von Mitte über Weddinghofen nach Oberaden in Bezug
auf freilaufende Hunde und Vermüllung
- Schulwegsicherung
im Winterhalbjahr. Hier werden Schiller-, Pfalz-, Pestalozzi-, Jahn- und
Overberger Grundschule betreut, da es auf Grund des Bring- und Holdienstes
der Schulkinder mittels privater PKW regelmäßig zu Schwierigkeiten in den
engen bzw. viel befahrenen Straßen kommt.
Der
Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen ist etabliert und wird in seiner jetzigen
Form von den Bürgerinnen und Bürgern, von der Polizei und der Verwaltung für
effizient erachtet.
Rückmeldungen
aus der Bürgerschaft kommen in der Regel direkt über den Ordnungsdienst, da
diese z. B. von Müttern kleiner Kinder, denen der Zugang zu Spielplätzen wieder
geöffnet wurde, ausgesprochen werden oder aber von Passanten, die die Arbeit
des Ordnungs-dienstes auf öffentlichen Wegen, insbesondere auf den Friedhöfen,
miterleben. Aber auch Dankesschreiben per E-Mail oder in Papierform (Brief oder
Kummerkasteneintrag) an den Bürgermeister bestätigen diesen Stand.
Insgesamt
ist festzustellen, dass die durchgeführten Kontrollen nicht mehr so zahlreich
sind wie in den Vorjahren. Diese durch die personelle Ausstattung des OD
bedingte Veränderung hat allerdings nicht zwangsläufig zu einer schlechteren
Arbeit geführt, sondern es wurden die Prioritäten in der Arbeit umgestellt.
Tatbestand |
2013 |
2014 ( bis 15.10.) |
Gesamtkontrollen |
14.515 |
8.354 |
Bürgerkontakte |
1.406 |
1.569 |
Versammlungen |
150 |
12 |
Friedhöfe |
30 |
12 |
Wegwerfen
von Müll |
108 |
53 |
Spielplätze |
30 |
6 |
Unangeleinte
Hunde |
82 |
54 |
Rauchen
unter 18 |
145 |
39 |
Jugendliche
mit Alkohol |
1 |
2 |
Verkehrsordnungswidrigkeiten |
2.272 |
1.467 |
Keine
Vorkommnisse |
10.243 |
4.908 |
Abschließend
ist festzuhalten, dass durch die Vernetzung verschiedener Aufgaben und Zuständigkeiten
(Polizei – Ordnungsdienst – Streetwork) nicht nur eine Verbesserung im
Stadtbild eingetreten ist, sondern auch Problemlösungen erarbeitet werden
konnten.
Dazu
gehört auch, dass im November 2014 eine Kooperationsvereinbarung zwischen der
Stadt Bergkamen und dem Kreis Unna mit dem Ziel geschlossen wurde, die
bisherige Zusammenarbeit mit der Polizei als „Ordnungspartnerschaft“ zu
festigen und ein Miteinander zu intensivieren.
Nach Auslaufen aller geförderten Projekte besteht der
Ordnungsdienst der Stadt Bergkamen zurzeit nur aus den zwei unbefristet
Beschäftigten, so wie im Stellenplan der Stadt Berg-kamen beschlossen. Dadurch
bedingt kann das bislang praktizierte Zweischichtsystem nicht weiter umgesetzt
werden und es ist auf einen wochenweisen Wechsel von Frühschicht (7 – 14 Uhr)
und Spätschicht (14 – 22 Uhr) umgestellt worden.
Sollte
aufgrund der schwierigen kommunalen Finanzlage und ohne eine Nachfolgeregelung
für SBG II geförderte Maßnahmen auf längere Sicht die personelle Ausstattung so
Bestand haben, muss eine geringere Kontrollfrequenz in Kauf genommen werden.
Weitere
Informationen stellt das Sachgebiet Bürgerbüro - Ordnungsangelegenheiten /
Feuerwehr - auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
|
Amtsleiterin Höchst |
Sachgebietsleiter Brüggenthies |
|