Betreff
Einführung und Verpflichtung der noch nicht verpflichteten Mitglieder des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren
Vorlage
11/0172
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Vorsitzende Plath verpflichtet die nicht dem Rat der Stadt Bergkamen angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben und führt sie in ihr Amt ein.

 

Sachdarstellung:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren des Rates der Stadt Bergkamen werden, sofern dies noch nicht im Rahmen einer Rats- oder einer anderen Fachausschusssitzung geschehen ist, in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese Verpflichtung übernimmt in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses die Vorsitzende Plath.

 

Die Verwaltungsvorschriften zur Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen empfehlen für die Verpflichtung folgende Formel:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Möllmann