Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die in der Sachdarstellung vorgeschlagene
Vorgehensweise zur Einführung eines freiwilligen papierlosen Sitzungsdienstes.
Sachdarstellung:
Allgemeines
Das
Ratsinformationssystem der Stadt Bergkamen ermöglicht den Mitgliedern des Rates
und der Ausschüsse sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern, sich über die
Tätigkeit des Rates der Stadt Bergkamen und der Ausschüsse zu informieren. Auf
der Internetseite der Stadt Bergkamen können die Tagesordnungen, Vorlagen und
Niederschriften des Rates sowie der Ausschüsse ab September 2003 abgerufen
werden. Es wird unterschieden zwischen dem Zugang für Bürgerinnen und Bürger
und dem Zugang für Mandatsträger, da für Bürgerinnen und Bürgern aufgrund
gesetzlicher Vorgaben lediglich der öffentliche Teil zur Verfügung gestellt
werden darf.
Seit dem Erlass
der Geschäftsordnung der Stadt Bergkamen für den Rat und die Ausschüsse nach
der Kommunalwahl 2009 war es auf freiwilliger Basis möglich, auf die Zusendung
schriftlicher Dokumente zu verzichten. Stadtverordnete, die dieses entsprechend
erklärten, nutzen zu den Sitzungen dann eigene Hardware (Laptops, Netbooks,
Tablets), um die Sitzungsdokumente elektronisch zur Verfügung zu haben.
Inzwischen ist
die Technik in diesem Bereich so weit fortgeschritten, dass sogenannte Apps die
papierlose Sitzungsarbeit erheblich erleichtern. Aus diesem Grund wurde den
Mitgliedern des Rates der Stadt Bergkamen in einer Präsentation am 23.10.2014
die Sitzungsdienst-App „Mandatos“ vorgestellt, die aufgebaut ist wie das seit
Jahren bekannte Ratsinformationssystem. Die Vorteile bei der Nutzung der App auf
einem Tablet (z.B. iPad) im Vergleich zum bisherigen Ratsinformationssystem
können wie folgt festgehalten werden:
Automatische
Synchronisation
Mandatos
synchronisiert automatisch und sitzungsbezogen sämtliche Dokumente, ob
Vorlagen, Tagesordnungen, Einladungen oder andere Sitzungsdokumente auf dem
Tablet.
Offline-Fähigkeit
Alle abgerufenen
Daten und Dokumente werden zentral in einem gesicherten, geschützten und
verschlüsselten Verzeichnis des Tablets gespeichert. Ohne Internetverbindung
kann dann offline recherchiert und auf die Sitzung vorbereitet werden.
Kommentierungsfunktion
Dokumente können
mit elektronischen Kommentaren und Notizen versehen werden. Wichtige Passagen
können markiert und hervorgehoben werden.
Volltextrecherche
Durch die
Verwendung der lokalen Recherche lassen sich alle Dokumente auch
volltextbasiert schnell finden.
Versionsverwaltung
von Dokumenten
Durch die
integrierte Versionsverwaltung ist jederzeit leicht erkennbar, ob ein Dokument
bereits lokal vorhanden ist oder online verfügbar ist. Unterschiedliche
Versionsstände von Dokumenten werden automatisch sicher abgelegt,
gekennzeichnet und in der Recherche übersichtlich angeboten.
Mandantenfähigkeit
Die
Mandantenfähigkeit ermöglicht den parallelen Betrieb mehrerer Ratsinformationssysteme
in einer Anwendung. So können Mitglieder des Kreistages, die bereits diese
Anwendung nutzen, ihre kommunalpolitische Tätigkeit in einer einzigen Lösung
wahrnehmen.
Weitere
Vorgehensweise
Von Seiten der
Verwaltung wird nun vorgeschlagen, ab Januar 2015 mit der Einführung eines
freiwilligen papierlosen Sitzungsdienstes zu beginnen.
Aufgrund der
guten Erfahrungen in anderen Kommunen soll die iPad App „Mandatos 2“
angeschafft werden. Diese wird den Stadtverordneten kostenlos zur Verfügung
gestellt. Die Hardware zur Nutzung dieser App wird von den Stadtverordneten
privat beschafft (z.B. iPad Air), da diese das Endgerät dann sowohl für die
Gremienarbeit aber auch privat (Internet, E-Mail, Fotos, E-Book) nutzen können.
Der Support der
EDV der Stadtverwaltung bezieht sich lediglich auf die App. Für das Endgerät an
sich ist der Eigentümer verantwortlich. Hierdurch muss kein zusätzliches
Personal seitens der EDV bereitgestellt werden. In Anerkennung der Nutzung des
Endgerätes für die Gremiumsarbeit erhalten die Stadtverordneten einmalig einen
Zuschuss von 200,- Euro für die laufende Wahlperiode. Stadtverordnete erhalten
diesen Zuschuss, wenn sie den Verzicht auf Zusendung von Papierdokumenten bis zur
Mitte der Wahlperiode erklären.
Aus steuerlichen
Gründen wird der einmalige Zuschuss zum Ende des Jahres auf den jährlichen
Bescheinigungen zusätzlich zur erhaltenen Aufwandsentschädigung ausgewiesen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
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