Betreff
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991 in der Fassung der 16. Änderungssatzung vom .........................
Vorlage
11/0163
Aktenzeichen
67.31.02 ku-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 16. Änderungssatzung vom ………. zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

 

  1. Betriebsabrechnungen 2011 bis 2013


Gemäß den Änderungen der Bestimmungen des § 6 KAG mit Wirkung vom 21.12.2011 sind Gewinne innerhalb von maximal vier Jahren gebühren mindernd einzusetzen; Unterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.


In der Kalkulation der Gebühren für 2011, 2012 und 2013 wurden die Gebühren mit einem 100 %- igen Kostendeckungsgrad festgesetzt. Den Kosten werden die Erträge gegenübergestellt. Für die Jahre 2011, 2012 und 2013 wurden lt. Betriebsabrechnung folgende Ergebnisse erzielt:

2011
Erwerbsgebühren:  Unterdeckung                - 44.112,00 €
Bestattungsgebühren:  Gewinn                            1.145,00 €
Verwaltungsgebühren  Gewinn                                 33,00 €

2012
Erwerbsgebühren:  Unterdeckung                - 12.630,00 €
Bestattungsgebühren:  Unterdeckung                     - 313,00 €
Verwaltungsgebühren  Gewinn                               414,00 €

 

2013
Erwerbsgebühren:  Unterdeckung                - 21.642,00 €
Bestattungsgebühren:  Unterdeckung                  - 1.021,00 €
Verwaltungsgebühren  Gewinn                            3.131,00 €


Es ist anzumerken, dass diese Ergebnisse vor der Änderung der Kalkulationsgrundlagen (getrennte Betrachtung Parkfriedhof und Außenfriedhöfe) ab dem Jahr 2014 entstanden sind.

In der Kalkulation für das Jahr 2015 wurden 50 % der Verluste und jeweils 50 % der Gewinne bei den Bestattungs- und Verwaltungsgebühren aus dem Jahr 2011 fortgeschrieben. Bereits in der Kalkulation für das Jahr 2014 wurden 50 % der Gewinne und Verluste aus dem Jahr 2011 fortgeschrieben. Ohne die Fortschreibung der Verluste bei den Erwerbsgebühren würden die Erwerbsgebühren im Jahre 2015 um 9 – 10 % sinken.
Durch die Änderung der Kalkulationsgrundlagen wird erwartet, dass die Verluste ab dem Jahr 2014 weitaus geringer werden und somit nach Fortschreibung der Verluste aus den Jahren 2012 und 2013 weitere Senkungen der Gebühren zu erwarten sind.



 

  1. Gesamtergebnis der Gebührenkalkulation für 2015

    In der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung wurden die voraussichtlichen Kosten für das Jahr 2015, sowie aus der Betriebsabrechnung 2013 und aus den bisherigen Fallzahlen 2014 abgeleitete Fallzahlen für die Ermittlung der Gebührentarife mit 100 %-iger Kostendeckung zugrunde gelegt.


 

Bei den Erwerbsgebühren ergeben sich Senkungen von rund 1,00 %. Die Bestattungsgebühren erhöhen sich um 2 bis 4 %. Nachfolgend eine Aufstellung der Gesamterhöhung der Friedhofsgebühren bei Erwerb und Bestattung.

                  Die Friedhofsgebühren setzen sich zusammen aus Erwerbsgebühren, Bestattungsgebühren und Verwaltungsgebühren.

 

Friedhofsgebühren insgesamt

 

 

 

 

 

Bestattungsart

Erwerbsgeb.+Bestattungsgeb. +Pflegekosten je Grabstelle

 

Erhöhung

 

 

                         2014

       2015

in %

Reihengrab

1.595,00 €

1.595,00 €

  0,00

Reihengrab im Rasenfeld

1.800,00 €

1.835,00 €

+ 1,94

Urnenreihengrab

710,00 €

710,00 €

+ 0,00

Urnenreihengrab im Rasenfeld

685,00 €

690,00 €

+ 0,72

Urnenreihengrab im Rosenquartier

785,00 €

785,00 €

+ 0,00

Wahlgrab

2.445,00 €

2.450,00 €

 + 0,20

Wahlgrab im Rasenfeld

2.580,00 €

2.615,00 €

 + 1,35

Urnenwahlgrab

1.375,00 €

1.365,00 €

     - 0,73

Urnenwahlgrab im Rasenfeld

1.275,00 €

1.270,00 €

- 0,39

Urnenwahlgrab im Rosenquartier

1.450,00 €

1.440,00 €

- 0,69

Urnenbaumgrab

805,00 €

810,00 €

+ 0,62

 

Diese verändern sich im Einzelnen wie folgt:

 

Erwerbgebühren

 

 

Bestattungsart

Erwerbsgebühren

Gebührentarif

2014

Erwerbsgebühren

Kalkulation

2015

Rundung

Senkung

       in %

Wahlgrab

1.650,00 €

1.634,00 €

    1.635,00 €

- 0,91 %

Wahlgrab im Rasenfeld

1.505,00 €

1.488,00 €

    1.490,00 €

- 1,00 %

Reihengrab

990,00 €

977,00 €

       975,00 €

- 1,53 %

Urnenwahlgrab

1.255,00 €

1.241,00 €

    1.240,00 €

- 1,20 %

Urnenreihengrab

             590,00 €

585,00 €

585,00 €

- 0,85 %

Urnenwahlgrab im Rasenf.

          1.110,00 €

1.095,00 €

1.095,00 €

    - 1,36 %

Kindergrab

             745,00 €

735,00 €

735,00 €

- 1,36 %

Reihenrasen und anonym

             915,00 €

904,00 €

905,00 €

- 1,10 %

Urnenrasen und anonym

             520,00 €

512,00 €

515,00 €

- 0,97 %

Streufeld

             295,00 €

292,00 €

       290,00 €

- 1,72 %

Urnenbaumgrab

             590,00 €

585,00 €

       585,00 €

- 0,85 %

Kindergrab im Rasenfeld

             670,00 €

662,00 €

       660,00 €

- 1,51 %

Schmetterlingsfeld

             360,00 €

356,00 €

       355,00 €

    - 1,40 %

Urnenfamiliengrab

          1405,00 €

1.389,00 €

    1.390,00 €

    - 1,07 %

Urnenreihengrab Rosenquartier

             590,00 €

585,00 €

       585,00 €

    - 0,85 %

Urnenwahlgrab Rosenquartier

          1.255,00 €

1.241,00 €

    1.240,00 €

     - 1,20%

 

 

 

 

Bestattungsgebühren

 

Bestattungsart

Bestattungsgebühren

Gebührentarif

2014

BestattungsgebührenKalkulation

2015

Rundung

Steigerung

in %

Wahlgrab

795,00 €

816,00 €

815,00 €

+ 2,51 %

Reihengrab

605,00 €

618,00 €

620,00 €

+ 2,47 %

Urnengrab

120,00 €

124,00 €

125,00 €

 + 4,16 %

Kindergrab

265,00 €

272,00 €

270,00 €

+ 1,88 %

Urnenbaumgrab

                 170,00 €

173,00 €

175,00 €

+ 2,94 %

Schmetterlingsfeld

                 120,00 €

124,00 €

125,00 €

+ 4,16 %

 

 

 

Gebühren für die Pflege einer Grabstelle im Rasenquartier, im Rosenquartier, sowie

der anonymen Gräber

 

Zur Festsetzung der Gebühr für die Pflegekosten der anonymen Gräber und der Gräber im Rasenfeld wird ein Pflegekostenbetrag in Höhe von 3,32 € je qm Grabfläche/Jahr angesetzt. Seit der Errichtung der pflegefreien Rasengräber wurde der Pflegekostenbeitrag nicht verändert. Die Erfahrung zeigt, dass der bisherige Pflegekostenbeitrag von 3,00 € je m² für den Rasenschnitt nicht mehr ausreichend ist. Die Kosten für das Säubern des Gedenkplatzes, das Abstechen der Grasnarbe um die Grabplatten und das Abfegen der Grabplatten nach dem Rasenschnitt wurden nun hinzugerechnet.

Für die Pflegkosten im Quartier 32 wurde ein Pflegekostenbeitrag in Höhe von 5,00 € je qm Grabfläche/Jahr veranschlagt.



Pflegekosten                                                Gebührentarif 2014        Gebührentarif 2015
 

Rasenreihengräber/anonyme

Reihengräber (für 30 Jahre)                               280,00 €                                  310,00 €

Rasenurnenreihengräber/

anonyme Urnenreihengräber                                     45,00 €                                      50,00 €

(für 20 Jahre)

 

            Reihengräber im Rosenquartier                   315,00 €                                  315,00 €

            Urnenreihen-/Urnenwahlgräber                            75,00 €                                      75,00 €
            im Rosenquartier

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Friedhofsgebühren in der kalkulierten Höhe festzusetzen und die Friedhofsgebührensatzung entsprechend anzupassen (vgl. Anlage 1).

 

Die Verwaltung ist weiterhin bestrebt, mit den kirchlichen Friedhöfen in Bergkamen konkurrenzfähig zu bleiben.
Die Anlage des Rosenquartiers und die Errichtung von Urnenbaumgräbern unter einer großen Eiche haben weitere Bestattungsformen geschaffen. Diese werden von den Angehörigen Verstorbener gut angenommen (Vgl. Anlage 3).
Derzeit werden darüber hinaus Möglichkeiten zur Nutzung des nach Ablauf der Ruhezeit von 30 Jahren wieder zur Verfügung stehenden Quartier 1 berechnet und kalkuliert (z.B. Urnenwand, pflegefreier Ruhegarten).

3.              Aufstellung der gebührenrelevanten Kosten

 

Maßstab für die Berechnung der Friedhofsgebühren sind die in diesem  Zusammenhang entstehenden Kosten. Nachfolgend sind daher zunächst die gebührenrelevanten Kosten im Einzelnen dargestellt (vgl. dazu auch Anlage 2).

3.1              Kalkulationszeitraum

              Der Kalkulationszeitraum für die Friedhofsgebühren beträgt ein Jahr.


3.2        Personalkosten 94.157,00 €

Bei den Personalkosten der Verwaltung werden alle Personen berücksichtigt, die für die Friedhöfe ganz oder teilweise tätig sind. Diese Personalkosten werden prozentual, nach Tätigkeit für den Bereich Friedhöfe, aufgeteilt.

Bei den Kosten, die dem Erwerb zugeordnet sind, handelt es sich um Kosten für geringfügig Beschäftigte, die auf dem Parkfriedhof einen Schließ- und Wachdienst durchführen. Dieser Anteil wird zu 100 % dem Parkfriedhof angerechnet.


Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten des Jahres 2015 einschließlich der Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen.

 

 

3.3 Sachkosten


3.3.1 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen     3.000,00 €

Für die verbleibenden, dem Friedhofszweck dienenden Anlagen (z. B. Wasserstellen) wird mit Instandhaltungskosten in o. g. Höhe gerechnet. Die Verteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.



3.3.2 Unterhaltung der sonstigen unbebauten Grundstücke 70.900,00 €

Dieses Konto beinhaltet Kosten für die Unterhaltung und Ersatzbeschaffung sowie Bergschadensbeseitigung der Friedhofsanlagen. 
      
Auf die Erwerbsgebühren werden 65.900,00 € umgelegt; den Kriegsgräbern werden 5.000,00 € zugeordnet.

 

             

3.3.3          Erstattungen für Aufwendungen          32.850,00 €

Diese Kostenposition beinhaltet die Erstattung von Kosten für die Entsorgung von Abfällen auf den Friedhöfen. Die Erstattung erfolgt an den EBB. Durch die Umstellung des Abfallsystems (Mülltrennung, Änderung der Abfuhr) sind diese Kosten im Gegensatz zu den vergangenen Jahren geringer.
2012:  31.196,00 € zzgl. Kehrmaschineneinsatz 7.077,00 € = 38.273,00 €
2013:  29.764,00 € zzgl. Kehrmaschineneinsatz 5.996,00 € = 35.760,00 €

              2014 (Jan. bis Sept.): 15.489,00 €
2014 (Jan bis Juni): Kehrmaschineneinsatz 4299,00 €

Als Aufwand für das Jahr 2015 werden 24.250 € für die Entsorgung folgender Mengen in 12 Monaten berücksichtigt:

              Deponierung                                                              
Grünschnitt:            200 t          50,00 €/t        10.000,00 €       
Bauschutt:               120 t          75,00 €/t          9.000,00 € 
Bauschutt sauber:     70 t          15,00 €/t          1.050,00 €

              Bauschutt unsauber: 40 t          25,00 €/t          1.000,00 €

              Boden:                      60 t          20,00 €/t          1.200,00 €
Siedlungsabfälle:      10 t          200,00 €/t          2.000,00 €
                                 24.250,00 €

                                                                                         
Weiterhin wird damit gerechnet, dass seitens des EBB 8.600,00 € für maschinelle Reinigungsleistungen der Friedhofsanlagen berechnet werden.

             

3.3.4          Bewirtschaftung der Grundstücke                                                       11.600,00 €

              Hierunter sind die Kosten für Strom, Wasser, Grundbesitzabgaben, Reinigungsmittel und Versicherungen für die Friedhofsanlagen, sowie Reinigungskosten des Sozialtraktes zusammengefasst.


3.3.5 Sonstige Personal- und Versorgungsauszahlungen                                  750,00 €

Hierbei handelt es sich um Kosten für besondere Arbeitsbekleidung der Friedhofsgärtner/innen.

 

3.3.6  Mieten und Pachten                                                                                  9.400,00 €

 

              Nach dem Verkauf der Gebäude am Parkfriedhof ist für die Beschäftigten, die auf dem Parkfriedhof arbeiten, der Sozialtrakt zurückgemietet worden. Die erwarteten Kosten beinhalten die Kaltmiete sowie Betriebskosten.

3.3.7 Geschäftsaufwendungen     310,00 €

Hierbei handelt es sich um Kosten für Porto, Telefon sowie Dienstreisen, die zunächst dem Kostenträger Verwaltung zugerechnet werden.

 

3.3.8 Übrige sonstige Aufwendungen 250,00 €

Aus diesem Konto werden die Beiträge für die Kriegsgräberfürsorge beglichen.


3.3.9 Aufwendungen BBH 254.370,00 €
       

Der Baubetriebshof übernimmt im Wesentlichen die mit der Bestattungsgebühr bzw. Erwerbsgebühr abzugeltenden Leistungen.

Für die zu erwartenden Bestattungen werden insgesamt 684,25 Std. bei einem Stundensatz von 40,00 € berücksichtigt.


Für die Pflege der Kriegsgräber wird von einem Personalaufwand von 300 Std. ausgegangen.


Für Einebnungen der Reihengräber und nicht verlängerten Wahlgräber aus dem Sterbejahr 1985 werden 300 Stunden berücksichtigt.
Für die Verkehrssicherheit (Totholzentfernung; Schäden an den Wegen durch Wurzeln) werden 535 Stunden veranschlagt.

Die Pflegeleistungen sind zunächst auf 3.415 Std. beschränkt.

An Fahrzeugkosten werden voraussichtlich 45.000,00 € entstehen. Die Aufteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.



3.3.10              Interne Leistungsbeziehung              6.337,00 €

              Verwaltungskostenbeitrag
             

Mit diesem Verwaltungskostenbeitrag sind die Kosten zu begleichen, die in den 

Fachämtern für die Beschäftigung mit den Friedhöfen entstehen. Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personalschlüsseln.

 

 

 

3.4  Kalkulatorische Kosten

-

Abschreibungen

 17.001,00 €

-

Zinsen

88.295,00 €

 

              Basis für die Abschreibungen und Zinsen ist der Anschaffungswert.

              Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 5 %.

 

              Die kalkulatorischen Kosten wurden erhöht, da die Abschreibungen und Zinsen für die Drainage im Quartier 32 (Anschaffungskosten 15.813,00 €/Nutzungsdauer 30 Jahre) und 50 Abfallkörbe (Anschaffungskosten 22.493,00 €/Nutzungsdauer 15 Jahre) hinzugerechnet wurden. 

 

             

3.5 Ermittlung der Kostenstellenumlage Verwaltung        86.428,00 €

Die Verteilung dieser Kosten erfolgt anhand der in der Verwaltung durchschnittlich zu bearbeitenden Fallzahlen.
Die Kostenstellenumlage verteilt Kosten unabhängig von einer konkreten Leistungsinanspruchnahme, sondern anhand von Verrechnungsgrößen.
Die Kostenstellenumlage wird ermittelt aus den durchschnittlichen Fallzahlen der Hauptkostenstellen der vergangenen Jahre. Aus diesen Fallzahlen und der entsprechenden Äquivalenzziffer, die einmalig ermittelt wurde, wir eine Rechnungseinheit für die Hauptkostenstellen Erwerb, Bestattung, Kriegsgräber und Verwaltung gebildet.
Die Verwaltungskosten werden durch die Gesamtfallzahlen dividiert und ein Rechnungsbetrag wird ermittelt. Dieser wird mit der ermittelten Rechnungseinheit je Hauptkostenstelle multipliziert.

 

 

 

 

 

 

3.6  Öffentlicher Anteil Parkfriedhof 30% 103.668,00 €
Öffentlicher Anteil Außenfriedhöfe 90%                                          121.451,00 €

Mit Ratsbeschluss vom 12.12.2013 wurde der öffentliche Anteil der Kostendeckung für den Parkfriedhof auf 30 % reduziert. Von den in der Kalkulation getrennt zugeordneten Kosten für die Außenfriedhöfe wird ein öffentlicher Anteil von 90% berechnet.

 

3.7 Gewinn-/Verlustvortrag    

Wie bereits erwähnt sind Gewinne aus Betriebsabrechnungen gebührenmindernd einzusetzen. Verluste aus Betriebsabrechnungen können gebührenerhöhend eingesetzt werden.

Die Gewinn- bzw. Verlustvorträge aus dem Jahre 2011 wurden zu 50 % in die Kalkulation eingerechnet.
Das Jahr 2011 ist somit abgeschlossen.
Die Gewinne bzw. Verluste der Jahre 2012 und 2013 werden erst in den folgenden Jahren berücksichtigt.

 

3.8 Kriegsgräber

Kosten: 26.256,00 €

 

              Für die Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber erhält die Stadt Bergkamen vom Land NRW einen Zuschuss in Höhe von 9.022,00€. Der Differenzbetrag von 17.234,00 € wird durch den öffentlichen Anteil der Stadt beglichen, da die Pflege der Kriegsgräber im öffentlichen Interesse liegt. Sie wird daher auch nicht bei der Berechnung der Friedhofsgebühren berücksichtigt.

                     

4.              Gebührenkalkulation


Nachdem im vorhergehenden Kapitel die im Jahre 2015 voraussichtlich entstehenden Kosten dargestellt wurden, wird nachfolgend nun die daraus resultierende Gebührenkalkulation abgebildet (vgl. dazu auch Anlage 2).

 

 

4.1 Erwerbsgebühren

Kosten: 277.442,00 €

Die Ermittlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe von Äquivalenzziffern.

Bei der zu berücksichtigenden Anzahl an Erwerben wird unter Berücksichtigung der Entwicklung der vergangenen Jahre von Erfahrungswerten ausgegangen (siehe Anlage 3 zu dieser Vorlage).

 

 

 

 

 


Die Kalkulation 2015 berücksichtigt folgende Fallzahlen und führt zu folgenden kostendeckenden Gebühren:

 

 

Anzahl

Erwerbe

 Kalkulation 2015 gerundet

Wahlgrab

55

1.635,00 €

Wahlgrab im Rasen

 8

1.490,00 €

Reihengrab

 15

975,00 €

Urnenwahlgrab

30

1.240,00 €

Urnenreihengrab, Baumgrab

40

585,00 €

Urnenwahlgrab im Rasen

 20

        1.095,00 €

Kindergrab

 1

735,00 €

Reihenrasen und anonym

20

905,00 €

Urnenrasen und anonym

70

515,00 €

Streufeld

 7

290,00 €

Kindergrab im Rasenfeld

1

660,00 €

Schmetterlingsfeld

1

355,00 €

Urnenfamiliengrab

1

1.390,00 €

Urnenreihengrab im Rosenquartier

12

585,00 €

Urnenwahlgrab im Rosenquartier

10

1.240,00 €

 




4.2 Bestattungsgebühren

Kosten: 67.674,00 €

Der Stundenaufwand beträgt bei einer Bestattung im Wahlgrab 8,25 Std., im Reihengrab 6,25 Std., im Urnengrab 1,25 Std., im Kindergrab 2,75 Std., im Baumgrab 1,75 Std. und im Schmetterlingsfeld 1,25 Std.

Um bei der Ermittlung der Gebühr den unterschiedlichen Zeitanfall zu berücksichtigen, werden Äquivalenzziffern vergeben, die dem Zeitaufwand entsprechen.

Die Kalkulation ergibt auf- bzw. abgerundet folgende kostendeckende Gebühren:

 

Kalkulation 2015 gerundet

Wahlgrab

         815,00 €

Reihengrab

         620,00 €

Urnengrab

         125,00 €

Kindergrab

         270,00 €

Baumgrab

          17500 €

Schmetterlingsfeld

         125,00 €

 

 

 

 

 

 



4.3              Gebühren für sonstige Verwaltungsleistungen

              Kosten: 12.520,00 €

Im Durchschnitt ist jährlich von 195 Fällen von sonstigen Verwaltungsleistungen auszugehen:

Art der

Leistung

Anzahl

Äquivalenz- ziffer

Rechnungs-einheit

Betrag

Ergebnis nach Kalk.

Gebühr 2015

Grabmäler

170

4

680,00

17,450 €

69,80 €

70,00 €

Gewerbe

25

1,5

37,50

17,450 €

26,17 €

26,00 €

 

   175

 

637,50

 

 

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühr für die Ausstellung einer Grabmalgenehmigung von derzeit 71,50 € auf 70,00 € zu senken. Die Gebühr für die Berechtigungen der Gewerbetreibenden sollte von derzeit 27,00 € auf 26,00 € gesenkt werden.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Kupfer                      Gläser

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger