Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die 16. Änderungssatzung vom ………. zur
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bergkamen vom 18.12.1991, die der
Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
- Betriebsabrechnungen
2011 bis 2013
Gemäß den Änderungen der Bestimmungen des § 6 KAG mit Wirkung vom
21.12.2011 sind Gewinne innerhalb von maximal vier Jahren gebühren mindernd
einzusetzen; Unterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen
werden.
In der Kalkulation der Gebühren für 2011, 2012 und 2013 wurden die Gebühren mit
einem 100 %- igen Kostendeckungsgrad festgesetzt. Den Kosten werden die Erträge
gegenübergestellt. Für die Jahre 2011, 2012 und 2013 wurden lt.
Betriebsabrechnung folgende Ergebnisse erzielt:
2011
Erwerbsgebühren: Unterdeckung - 44.112,00 €
Bestattungsgebühren: Gewinn 1.145,00 €
Verwaltungsgebühren Gewinn 33,00 €
2012
Erwerbsgebühren: Unterdeckung - 12.630,00 €
Bestattungsgebühren: Unterdeckung - 313,00 €
Verwaltungsgebühren Gewinn 414,00 €
2013
Erwerbsgebühren: Unterdeckung - 21.642,00 €
Bestattungsgebühren: Unterdeckung - 1.021,00 €
Verwaltungsgebühren Gewinn 3.131,00 €
Es ist anzumerken, dass diese Ergebnisse
vor der Änderung der Kalkulationsgrundlagen (getrennte Betrachtung Parkfriedhof
und Außenfriedhöfe) ab dem Jahr 2014 entstanden sind.
In der Kalkulation für das Jahr 2015 wurden 50 % der Verluste und jeweils
50 % der Gewinne bei den Bestattungs- und Verwaltungsgebühren aus dem Jahr 2011
fortgeschrieben. Bereits in der Kalkulation für das Jahr 2014 wurden 50 % der
Gewinne und Verluste aus dem Jahr 2011 fortgeschrieben. Ohne die Fortschreibung
der Verluste bei den Erwerbsgebühren würden die Erwerbsgebühren im Jahre 2015
um 9 – 10 % sinken.
Durch die Änderung der Kalkulationsgrundlagen wird erwartet, dass die Verluste
ab dem Jahr 2014 weitaus geringer werden und somit nach Fortschreibung der
Verluste aus den Jahren 2012 und 2013 weitere Senkungen der Gebühren zu
erwarten sind.
- Gesamtergebnis der
Gebührenkalkulation für 2015
In der nachfolgenden Gebührenbedarfsermittlung wurden die voraussichtlichen Kosten für das Jahr 2015, sowie aus der Betriebsabrechnung 2013 und aus den bisherigen Fallzahlen 2014 abgeleitete Fallzahlen für die Ermittlung der Gebührentarife mit 100 %-iger Kostendeckung zugrunde gelegt.
Bei den Erwerbsgebühren ergeben
sich Senkungen von rund 1,00 %. Die Bestattungsgebühren erhöhen sich um 2 bis 4
%. Nachfolgend eine Aufstellung der Gesamterhöhung der Friedhofsgebühren bei
Erwerb und Bestattung.
Die Friedhofsgebühren setzen sich zusammen aus Erwerbsgebühren, Bestattungsgebühren und Verwaltungsgebühren.
Friedhofsgebühren insgesamt |
|
||
|
|
|
|
Bestattungsart |
Erwerbsgeb.+Bestattungsgeb.
+Pflegekosten je Grabstelle |
Erhöhung |
|
|
2014 |
2015 |
in % |
Reihengrab |
1.595,00 € |
1.595,00 € |
0,00 |
Reihengrab im Rasenfeld |
1.800,00 € |
1.835,00 € |
+ 1,94 |
Urnenreihengrab |
710,00 € |
710,00 € |
+ 0,00 |
Urnenreihengrab im Rasenfeld |
685,00 € |
690,00 € |
+ 0,72 |
Urnenreihengrab im Rosenquartier |
785,00 € |
785,00 € |
+ 0,00 |
Wahlgrab |
2.445,00 € |
2.450,00 € |
+ 0,20 |
Wahlgrab im Rasenfeld |
2.580,00 € |
2.615,00 € |
+ 1,35 |
Urnenwahlgrab |
1.375,00 € |
1.365,00 € |
- 0,73 |
Urnenwahlgrab im Rasenfeld |
1.275,00 € |
1.270,00 € |
- 0,39 |
Urnenwahlgrab im Rosenquartier |
1.450,00 € |
1.440,00 € |
- 0,69 |
Urnenbaumgrab |
805,00 € |
810,00 € |
+ 0,62 |
Diese verändern sich im Einzelnen wie folgt:
Erwerbgebühren
Bestattungsart
|
Erwerbsgebühren Gebührentarif 2014 |
Erwerbsgebühren Kalkulation 2015 |
Rundung |
Senkung in %
|
Wahlgrab |
1.650,00 € |
1.634,00 € |
1.635,00 € |
- 0,91 % |
Wahlgrab
im Rasenfeld |
1.505,00 € |
1.488,00 € |
1.490,00 € |
- 1,00 % |
Reihengrab |
990,00 € |
977,00 € |
975,00 € |
- 1,53 % |
Urnenwahlgrab
|
1.255,00 € |
1.241,00 € |
1.240,00 € |
- 1,20 % |
Urnenreihengrab
|
590,00 € |
585,00 € |
585,00 € |
- 0,85 % |
Urnenwahlgrab
im Rasenf. |
1.110,00 € |
1.095,00 € |
1.095,00 € |
- 1,36
% |
Kindergrab |
745,00 € |
735,00 € |
735,00 € |
- 1,36 % |
Reihenrasen
und anonym |
915,00 € |
904,00 € |
905,00 € |
- 1,10 % |
Urnenrasen
und anonym |
520,00 € |
512,00 € |
515,00 € |
- 0,97 % |
Streufeld |
295,00 € |
292,00 € |
290,00 € |
- 1,72 % |
Urnenbaumgrab |
590,00 € |
585,00 € |
585,00 € |
- 0,85 % |
Kindergrab
im Rasenfeld |
670,00 € |
662,00 € |
660,00 € |
- 1,51 % |
Schmetterlingsfeld |
360,00 € |
356,00 € |
355,00 € |
- 1,40
% |
Urnenfamiliengrab |
1405,00 € |
1.389,00 € |
1.390,00 € |
- 1,07
% |
Urnenreihengrab
Rosenquartier |
590,00 € |
585,00 € |
585,00 € |
- 0,85 % |
Urnenwahlgrab
Rosenquartier |
1.255,00 € |
1.241,00 € |
1.240,00 € |
- 1,20% |
|
|
Bestattungsgebühren
Bestattungsart
|
Bestattungsgebühren Gebührentarif 2014 |
BestattungsgebührenKalkulation
2015 |
Rundung
|
Steigerung in % |
Wahlgrab |
795,00 € |
816,00 € |
815,00 € |
+ 2,51 % |
Reihengrab |
605,00 € |
618,00 € |
620,00 € |
+ 2,47 % |
Urnengrab |
120,00 € |
124,00 € |
125,00 € |
+ 4,16 % |
Kindergrab |
265,00 € |
272,00 € |
270,00 € |
+ 1,88 % |
Urnenbaumgrab |
170,00 € |
173,00 € |
175,00 € |
+ 2,94 % |
Schmetterlingsfeld |
120,00 € |
124,00 € |
125,00 € |
+ 4,16 % |
Gebühren für die Pflege einer Grabstelle im Rasenquartier, im Rosenquartier, sowie
der anonymen Gräber
Zur Festsetzung der Gebühr für die Pflegekosten der anonymen Gräber und der Gräber im Rasenfeld wird ein Pflegekostenbetrag in Höhe von 3,32 € je qm Grabfläche/Jahr angesetzt. Seit der Errichtung der pflegefreien Rasengräber wurde der Pflegekostenbeitrag nicht verändert. Die Erfahrung zeigt, dass der bisherige Pflegekostenbeitrag von 3,00 € je m² für den Rasenschnitt nicht mehr ausreichend ist. Die Kosten für das Säubern des Gedenkplatzes, das Abstechen der Grasnarbe um die Grabplatten und das Abfegen der Grabplatten nach dem Rasenschnitt wurden nun hinzugerechnet.
Für die Pflegkosten im Quartier 32 wurde ein Pflegekostenbeitrag in Höhe von 5,00 € je qm Grabfläche/Jahr veranschlagt.
Pflegekosten Gebührentarif 2014 Gebührentarif 2015
Rasenreihengräber/anonyme
Reihengräber (für 30 Jahre) 280,00 € 310,00 €
Rasenurnenreihengräber/
anonyme Urnenreihengräber 45,00 € 50,00 €
(für 20 Jahre)
Reihengräber im
Rosenquartier 315,00 € 315,00
€
Urnenreihen-/Urnenwahlgräber 75,00 € 75,00 €
im Rosenquartier
Die
Verwaltung schlägt vor, die Friedhofsgebühren in der kalkulierten Höhe
festzusetzen und die Friedhofsgebührensatzung entsprechend anzupassen (vgl.
Anlage 1).
Die Verwaltung
ist weiterhin bestrebt, mit den kirchlichen Friedhöfen in Bergkamen
konkurrenzfähig zu bleiben.
Die Anlage des Rosenquartiers und die Errichtung von Urnenbaumgräbern unter
einer großen Eiche haben weitere Bestattungsformen geschaffen. Diese werden von
den Angehörigen Verstorbener gut angenommen (Vgl. Anlage 3).
Derzeit werden darüber hinaus Möglichkeiten zur Nutzung des nach Ablauf der
Ruhezeit von 30 Jahren wieder zur Verfügung stehenden Quartier 1 berechnet und
kalkuliert (z.B. Urnenwand, pflegefreier Ruhegarten).
3. Aufstellung der
gebührenrelevanten Kosten
Maßstab für die
Berechnung der Friedhofsgebühren sind die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten. Nachfolgend sind daher zunächst
die gebührenrelevanten Kosten im Einzelnen dargestellt (vgl. dazu auch Anlage
2).
3.1 Kalkulationszeitraum
Der Kalkulationszeitraum für
die Friedhofsgebühren beträgt ein Jahr.
3.2
Personalkosten 94.157,00 €
Bei den Personalkosten der Verwaltung werden alle Personen berücksichtigt,
die für die Friedhöfe ganz oder teilweise tätig sind. Diese Personalkosten
werden prozentual, nach Tätigkeit für den Bereich Friedhöfe, aufgeteilt.
Bei den Kosten, die dem Erwerb zugeordnet sind, handelt es sich um Kosten für
geringfügig Beschäftigte, die auf dem Parkfriedhof einen Schließ- und Wachdienst
durchführen. Dieser Anteil wird zu 100 % dem Parkfriedhof angerechnet.
Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten des Jahres
2015 einschließlich der Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen.
3.3 Sachkosten
3.3.1 Unterhaltung
der Grundstücke und baulichen Anlagen 3.000,00 €
Für die verbleibenden, dem Friedhofszweck dienenden Anlagen (z. B.
Wasserstellen) wird mit Instandhaltungskosten in o. g. Höhe gerechnet. Die
Verteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.
3.3.2 Unterhaltung
der sonstigen unbebauten Grundstücke 70.900,00
€
Dieses Konto beinhaltet Kosten für die Unterhaltung und Ersatzbeschaffung sowie
Bergschadensbeseitigung der Friedhofsanlagen.
Auf die Erwerbsgebühren werden 65.900,00 € umgelegt; den Kriegsgräbern werden
5.000,00 € zugeordnet.
3.3.3 Erstattungen für Aufwendungen 32.850,00 €
Diese Kostenposition beinhaltet die Erstattung von Kosten für die Entsorgung
von Abfällen auf den Friedhöfen. Die Erstattung erfolgt an den EBB. Durch die
Umstellung des Abfallsystems (Mülltrennung, Änderung der Abfuhr) sind diese
Kosten im Gegensatz zu den vergangenen Jahren geringer.
2012: 31.196,00 € zzgl.
Kehrmaschineneinsatz 7.077,00 € = 38.273,00 €
2013: 29.764,00 € zzgl. Kehrmaschineneinsatz
5.996,00 € = 35.760,00 €
2014 (Jan.
bis Sept.): 15.489,00 €
2014 (Jan bis Juni): Kehrmaschineneinsatz 4299,00 €
Als Aufwand für das Jahr 2015 werden 24.250 € für die Entsorgung folgender
Mengen in 12 Monaten berücksichtigt:
Deponierung
Grünschnitt: 200 t 50,00 €/t 10.000,00 €
Bauschutt: 120 t 75,00 €/t 9.000,00 €
Bauschutt sauber: 70 t 15,00 €/t 1.050,00 €
Bauschutt unsauber: 40 t 25,00 €/t 1.000,00 €
Boden: 60 t 20,00 €/t 1.200,00 €
Siedlungsabfälle: 10 t 200,00 €/t 2.000,00 €
24.250,00 €
Weiterhin wird damit gerechnet, dass seitens des EBB 8.600,00 € für maschinelle
Reinigungsleistungen der Friedhofsanlagen berechnet werden.
3.3.4 Bewirtschaftung der
Grundstücke 11.600,00 €
Hierunter sind die Kosten für
Strom, Wasser, Grundbesitzabgaben, Reinigungsmittel und Versicherungen für die
Friedhofsanlagen, sowie Reinigungskosten des Sozialtraktes zusammengefasst.
3.3.5 Sonstige
Personal- und Versorgungsauszahlungen 750,00 €
Hierbei handelt es sich um
Kosten für besondere Arbeitsbekleidung der Friedhofsgärtner/innen.
3.3.6 Mieten
und Pachten
9.400,00 €
Nach
dem Verkauf der Gebäude am Parkfriedhof ist für die Beschäftigten, die auf dem
Parkfriedhof arbeiten, der Sozialtrakt zurückgemietet worden. Die erwarteten
Kosten beinhalten die Kaltmiete sowie Betriebskosten.
3.3.7 Geschäftsaufwendungen
310,00 €
Hierbei handelt es sich um Kosten für Porto, Telefon sowie Dienstreisen,
die zunächst dem Kostenträger Verwaltung zugerechnet werden.
3.3.8 Übrige
sonstige Aufwendungen 250,00 €
Aus diesem Konto werden die Beiträge für die Kriegsgräberfürsorge
beglichen.
3.3.9 Aufwendungen
BBH 254.370,00 €
Der Baubetriebshof übernimmt im Wesentlichen die mit der
Bestattungsgebühr bzw. Erwerbsgebühr abzugeltenden Leistungen.
Für die zu erwartenden Bestattungen werden insgesamt 684,25 Std. bei einem
Stundensatz von 40,00 € berücksichtigt.
Für die Pflege der Kriegsgräber wird von einem Personalaufwand von 300 Std.
ausgegangen.
Für Einebnungen der Reihengräber und nicht verlängerten Wahlgräber aus dem
Sterbejahr 1985 werden 300 Stunden berücksichtigt.
Für die Verkehrssicherheit (Totholzentfernung; Schäden an den Wegen durch
Wurzeln) werden 535 Stunden veranschlagt.
Die Pflegeleistungen sind zunächst auf 3.415 Std.
beschränkt.
An Fahrzeugkosten werden voraussichtlich 45.000,00 €
entstehen. Die Aufteilung erfolgt anhand der zu leistenden Arbeitsstunden.
3.3.10 Interne Leistungsbeziehung 6.337,00 €
Verwaltungskostenbeitrag
Mit diesem Verwaltungskostenbeitrag sind die Kosten zu begleichen, die in den
Fachämtern für die Beschäftigung mit den Friedhöfen entstehen. Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personalschlüsseln.
3.4 Kalkulatorische
Kosten
- |
Abschreibungen |
17.001,00 € |
- |
Zinsen |
88.295,00 € |
Basis für die Abschreibungen und Zinsen ist der Anschaffungswert.
Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 5 %.
Die kalkulatorischen Kosten wurden erhöht, da die Abschreibungen und Zinsen für die Drainage im Quartier 32 (Anschaffungskosten 15.813,00 €/Nutzungsdauer 30 Jahre) und 50 Abfallkörbe (Anschaffungskosten 22.493,00 €/Nutzungsdauer 15 Jahre) hinzugerechnet wurden.
3.5 Ermittlung der Kostenstellenumlage Verwaltung
86.428,00 €
Die Verteilung dieser Kosten erfolgt anhand der in der Verwaltung
durchschnittlich zu bearbeitenden Fallzahlen.
Die Kostenstellenumlage verteilt Kosten unabhängig von einer konkreten
Leistungsinanspruchnahme, sondern anhand von Verrechnungsgrößen.
Die Kostenstellenumlage wird ermittelt aus den durchschnittlichen Fallzahlen
der Hauptkostenstellen der vergangenen Jahre. Aus diesen Fallzahlen und der
entsprechenden Äquivalenzziffer, die einmalig ermittelt wurde, wir eine
Rechnungseinheit für die Hauptkostenstellen Erwerb, Bestattung, Kriegsgräber
und Verwaltung gebildet.
Die Verwaltungskosten werden durch die Gesamtfallzahlen dividiert und ein
Rechnungsbetrag wird ermittelt. Dieser wird mit der ermittelten
Rechnungseinheit je Hauptkostenstelle multipliziert.
3.6 Öffentlicher Anteil Parkfriedhof 30% 103.668,00 €
Öffentlicher Anteil Außenfriedhöfe 90% 121.451,00 €
Mit Ratsbeschluss vom 12.12.2013 wurde der öffentliche Anteil der
Kostendeckung für den Parkfriedhof auf
30 % reduziert. Von den in der Kalkulation getrennt zugeordneten Kosten für die
Außenfriedhöfe wird ein öffentlicher Anteil von 90% berechnet.
3.7 Gewinn-/Verlustvortrag
Wie bereits erwähnt sind Gewinne aus Betriebsabrechnungen gebührenmindernd
einzusetzen. Verluste aus Betriebsabrechnungen können gebührenerhöhend
eingesetzt werden.
Die Gewinn- bzw. Verlustvorträge aus dem Jahre 2011 wurden zu 50 % in die
Kalkulation eingerechnet.
Das Jahr 2011 ist somit abgeschlossen.
Die Gewinne bzw. Verluste der Jahre 2012 und 2013 werden erst in den folgenden
Jahren berücksichtigt.
3.8 Kriegsgräber
Kosten: 26.256,00 €
Für die Pflege und
Unterhaltung der Kriegsgräber erhält die Stadt Bergkamen vom Land NRW einen
Zuschuss in Höhe von 9.022,00€. Der Differenzbetrag von 17.234,00 € wird durch
den öffentlichen Anteil der Stadt beglichen, da die Pflege der Kriegsgräber im
öffentlichen Interesse liegt. Sie wird daher auch nicht bei der Berechnung der
Friedhofsgebühren berücksichtigt.
4. Gebührenkalkulation
Nachdem im vorhergehenden Kapitel die im Jahre 2015 voraussichtlich
entstehenden Kosten dargestellt wurden, wird nachfolgend nun die daraus
resultierende Gebührenkalkulation abgebildet (vgl. dazu auch Anlage 2).
4.1 Erwerbsgebühren
Kosten: 277.442,00 €
Die Ermittlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe von Äquivalenzziffern.
Bei der zu berücksichtigenden Anzahl an Erwerben wird unter
Berücksichtigung der Entwicklung der vergangenen Jahre von Erfahrungswerten
ausgegangen (siehe Anlage 3 zu dieser Vorlage).
Die Kalkulation 2015 berücksichtigt folgende Fallzahlen und führt zu folgenden kostendeckenden
Gebühren:
|
Anzahl Erwerbe |
Kalkulation 2015 gerundet |
Wahlgrab |
55 |
1.635,00 € |
Wahlgrab
im Rasen |
8 |
1.490,00 € |
Reihengrab |
15 |
975,00 € |
Urnenwahlgrab |
30 |
1.240,00 € |
Urnenreihengrab,
Baumgrab |
40 |
585,00 € |
Urnenwahlgrab
im Rasen |
20 |
1.095,00 € |
Kindergrab |
1 |
735,00 € |
Reihenrasen
und anonym |
20 |
905,00 € |
Urnenrasen
und anonym |
70 |
515,00 € |
Streufeld |
7 |
290,00 € |
Kindergrab
im Rasenfeld |
1 |
660,00 € |
Schmetterlingsfeld |
1 |
355,00 € |
Urnenfamiliengrab |
1 |
1.390,00 € |
Urnenreihengrab im Rosenquartier |
12 |
585,00 € |
Urnenwahlgrab
im Rosenquartier |
10 |
1.240,00 € |
4.2 Bestattungsgebühren
Kosten: 67.674,00 €
Der Stundenaufwand beträgt bei einer Bestattung im Wahlgrab 8,25 Std., im
Reihengrab 6,25 Std., im Urnengrab 1,25 Std., im Kindergrab 2,75 Std., im
Baumgrab 1,75 Std. und im Schmetterlingsfeld 1,25 Std.
Um bei der Ermittlung der Gebühr den unterschiedlichen Zeitanfall zu berücksichtigen,
werden Äquivalenzziffern vergeben, die dem Zeitaufwand entsprechen.
Die Kalkulation ergibt auf- bzw. abgerundet folgende kostendeckende Gebühren:
|
Kalkulation 2015 gerundet |
Wahlgrab |
815,00 € |
Reihengrab |
620,00 € |
Urnengrab |
125,00 € |
Kindergrab |
270,00 € |
Baumgrab |
17500 € |
Schmetterlingsfeld |
125,00 € |
4.3 Gebühren für sonstige
Verwaltungsleistungen
Kosten: 12.520,00 €
Im Durchschnitt ist jährlich von 195 Fällen von sonstigen Verwaltungsleistungen
auszugehen:
Art
der Leistung |
Anzahl |
Äquivalenz- ziffer |
Rechnungs-einheit |
Betrag |
Ergebnis nach Kalk. |
Gebühr 2015 |
Grabmäler |
170 |
4 |
680,00 |
17,450 € |
69,80 € |
70,00 € |
Gewerbe |
25 |
1,5 |
37,50 |
17,450 € |
26,17 € |
26,00 € |
|
175 |
|
637,50 |
|
|
|
Die Verwaltung schlägt vor,
die Gebühr für die Ausstellung einer Grabmalgenehmigung von derzeit 71,50 € auf
70,00 € zu senken. Die Gebühr für die Berechtigungen der Gewerbetreibenden
sollte von derzeit 27,00 € auf 26,00 € gesenkt werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Kupfer Gläser |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |