Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der
Verwaltung, Drucksache Nr. 11/0159, zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Übergänge auf weiterführende Schulen im
Schuljahr 2014/15
1. Ausgangslage
Im Schuljahr 2013/14 haben 479
Schülerinnen und Schüler die vierten Klassen der neun Bergkamener Grundschulen
besucht. Diese Zahl ist der Statistik des Landesbetriebs IT.NRW entnommen.
Zu Beginn des Schuljahres 2014/15 sind
diese Schülerinnen und Schüler auf eine weiterführende Schule gewechselt. Im
Vorjahr waren es 475 Schülerinnen und Schüler.
In den nächsten Jahren wird sich die Zahl
der Schülerinnen und Schüler, die eine weiterführende Schule besuchen werden,
wie folgt entwickeln:
Schuljahr |
Übergänge auf
weiterführende Schulen |
2015/16 |
455 |
2016/17 |
418 |
2017/18 |
430 |
2018/19 |
428 |
2019/20 |
408 |
2020/21 |
396 |
2021/22 |
486 |
Das Anmeldeverfahren zu den
weiterführenden Schulen wird durch die Verwaltungsvorschrift zu § 1 der
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I geregelt. Danach
umfasst der Zeitraum zur Durchführung des Anmeldeverfahrens insgesamt sechs
Wochen. Er beginnt mit dem Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse an den
Grundschulen. Im Jahr 2014 war dies der 7. Februar. Nach den Verwaltungsvorschriften
wird das Anmeldeverfahren für Schulen, die kein vorgezogenes Anmeldeverfahren
durchführen, in der dritten bis sechsten Woche des Anmeldezeitraumes
durchgeführt. In Bergkamen ist dies die Zeit ab dem 24. Februar 2014 gewesen.
Ein vorgezogenes Anmeldeverfahren wird in
Bergkamen seit einigen Jahren nicht mehr durchgeführt, weil an der
Willy-Brandt-Gesamtschule seit einiger Zeit keine Abweisungen mehr vorgenommen
werden mussten.
Um Doppelanmeldungen und Ähnliches zu
vermeiden, erhalten die Eltern aller Viertklässler mit Aushändigung des
Zeugnisses einen Anmeldeschein, auf dem auch die Empfehlung der Grundschule
vermerkt ist. Wird das Kind an einer weiterführenden Schule angenommen,
erhalten die Erziehungsberechtigten eine Durchschrift des Anmeldescheins mit
dem Aufnahmevermerk. Im Falle einer Abweisung erhalten die Eltern den
Anmeldeschein zurück und können ihn an einer anderen weiterführenden Schule
erneut vorlegen. Der Schulträger erhält eine Durchschrift und kann so die
Einhaltung der Schulpflicht der Viertklässler überprüfen. Über die Aufnahme an
einer Schule entscheidet gem. § 46 Abs. 1 Schulgesetz NRW die Schulleiterin
oder der Schulleiter.
Von den insgesamt 479 Schülerinnen und
Schülern haben 16 Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf, die im Rahmen
des gemeinsamen Lernens an einer weiterführenden Schule in Bergkamen
unterrichtet werden sollen.
2. Anmeldezahlen
a) Realschulen
Im Schuljahr 2014/15 besuchen insgesamt
158 Schülerinnen und Schüler den 5. Jahrgang der beiden Bergkamener
Realschulen. Bezogen auf die Empfehlungen der Grundschulen sieht die Verteilung
wie folgt aus:
Empfehlung |
Freiherr-vom-Stein- Realschule |
Realschule Oberaden |
||
absolut |
prozentual |
absolut |
prozentual |
|
Hauptschule |
0 |
0 |
2 |
2,5 |
Hauptschule/ Realschule eingeschränkt |
19 |
24,36 |
19 |
23,75 |
Realschule |
47 |
60,26 |
48 |
60 |
Realschule/ Gymnasium eingeschränkt |
10 |
12,82 |
5 |
6,25 |
Gymnasium |
0 |
0 |
4 |
5 |
ohne |
2 |
2,56 |
2 |
2,5 |
gesamt |
78 |
100 |
80 |
100 |
Bei den Empfehlungen ist immer
anzumerken, dass in jedem Fall auch die Empfehlung für die
Gesamtschule/Sekundarschule ausgesprochen wird.
Beide
Schulen konnten mit den Anmeldungen jeweils drei Eingangsklassen bilden. Eine
Dreizügigkeit entspricht genau dem, was von den Gebäuden her vorgesehen
ist.
Insgesamt werden beide Schulen im 5.
Jahrgang von je 6 Schülerinnen und Schülern besucht, die am Gemeinsamen Lernen
teilnehmen; also ist es möglich, den Klassenfrequenzhöchstwert auf 27 Kinder je
Klasse zu reduzieren. Davon haben beide Schulen Gebrauch gemacht.
b) Städt.
Gymnasium Bergkamen
Im laufenden Schuljahr 2014/15
besuchen insgesamt 125 Schülerinnen und Schüler den fünften Jahrgang des
Städtischen Gymnasiums Bergkamen. Es konnten damit wieder fünf Eingangsklassen
gebildet werden. Im Vorjahr waren es 118 Schülerinnen und Schüler. Die neu
aufgenommenen Schülerinnen und Schüler haben folgende Empfehlung der
Grundschulen:
Hauptschule:
1
Hauptschule/Realschule
eingeschränkt: 0
Realschule: 10
Realschule/Gymnasium
eingeschränkt: 22
Gymnasium: 90
Ohne Empfehlung: 2
Da die Empfehlungen der
Grundschulen für die Eltern bei der Anmeldung im 5. Jahrgang der
weiterführenden Schule nicht bindend sind, können Eltern ihr Kind auch mit
einer Hauptschulempfehlung an der Schule anmelden. Es hat selbstverständlich
ein Beratungsgespräch durch die Schulleitung stattgefunden.
c) Willy-Brandt-Gesamtschule
Die Willy-Brandt-Gesamtschule
Bergkamen hat insgesamt 139 Schülerinnen und Schüler im fünften Jahrgang. Damit
konnten sechs relativ kleine Klassen gebildet werden. Die Schülerinnen und
Schüler haben folgende Empfehlungen:
Empfehlung |
Willy-Brandt-Gesamtschule |
|
absolut |
prozentual |
|
Hauptschule |
80 |
57,55 |
Hauptschule/Realschule eingeschränkt |
29 |
20,86 |
Realschule |
20 |
14,39 |
Realschule/Gymnasium eingeschränkt |
3 |
2,16 |
Gymnasium |
2 |
1,47 |
ohne |
5 |
3,6 |
gesamt |
139 |
100 |
Auch hier gelten neben den
Empfehlungen immer die Empfehlung für die Schulform "Gesamtschule"
und "Sekundarschule".
Insgesamt
ist festzuhalten, dass knapp 80 % der Schülerinnen und Schüler des fünften
Jahrgangs der Willy-Brandt-Gesamtschule Bergkamen eine Hauptschulempfehlung
bzw. eine Empfehlung "Hauptschule/eingeschränkt Realschule" haben.
Insgesamt sind nur zwei Schülerinnen und Schüler mit einer reinen
Gymnasialempfehlung an der Gesamtschule angemeldet worden. Im Vergleich dazu
sind zum Beispiel an der Realschule Oberaden vier Schülerinnen und Schüler mit
einer reinen Gymnasialempfehlung angemeldet worden.
3. Ausblick
Insgesamt ist zunächst einmal festzuhalten, dass die
Anmeldezahlen für das Schuljahr 2014/15 an den weiterführenden Schulen in
Bergkamen den Zügigkeiten der jeweiligen Schulen entsprechen. Es stehen keine
Klassenräume in den Schulen leer und es kommt auch nicht zu räumlichen
Engpässen.
In den nächsten fünf Jahren wird es aufgrund sinkender
Schülerzahlen dazu kommen, dass mehr als zwei Züge an Grundschülern weniger an
den weiterführenden Schulen angemeldet werden.
Die Schulen selbst müssen sich inhaltlich gut aufstellen, um
genügend Anmeldungen zu erhalten. Auf der anderen Seite wächst die Zahl der
Schülerinnen und Schüler, die im Gemeinsamen Lernen (Inklusion) an den
weiterführenden Schulen unterrichtet werden. Demzufolge werden in den Schulen immer
mehr Räume für die Differenzierung innerhalb der Klassen bzw. Jahrgänge
benötigt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
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