Beschlussvorschlag:
Der
Vorsitzende des Kulturausschusses führt die sachkundigen Bürger gemäß § 67 Abs.
3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.1994, S. 666) zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2013 (GV.NRW.S.878) in Verbindung mit §
58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW in ihre Ämter ein und verpflichtet sie in feierlicher
Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Sachdarstellung:
Gemäß § 67 Abs. 3
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666) zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2013 (GV.NRW.S. 878) in Verbindung mit § 58
Abs. 2 Satz 1 GO NRW sind die sachkundigen Bürger vom Ausschussvorsitzenden in
ihre Ämter einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Diese Verpflichtung
in feierlicher Form kann z. B. in der Weise vollzogen werden, dass die
sachkundigen Bürger durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit
folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte
mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Kulturreferentin Schmidt-Apel |
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