Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss
bestellt
Verwaltungsfachwirtin
Susanne Jonas
zur Schriftführerin
und
Verwaltungsfachangestellte Sandra Krzysko
zur stellvertretenden Schriftführerin.
Sachdarstellung:
Gemäß § 58 Abs. 7 in
Verbindung mit § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666)
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2013 (GV.NRW.S. 878)
ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese
Niederschrift wird vom Vorsitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden
Schriftführer unterzeichnet.
Die Bestellung des
Schriftführers und des Vertreters erfolgt notwendigerweise vor Eintritt in die
Beratung der Tagesordnung.
Von der Verwaltung
wird vorgeschlagen,
Verwaltungsfachwirtin
Susanne Jonas
zur
Schriftführerin
und
Verwaltungsfachangestellte Sandra Krzysko
zur stellvertretenden Schriftführerin
zu bestellen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Kulturreferentin Schmidt-Apel |
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