Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt
das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bergkamen für das
Haushaltsjahr 2012 nebst Anhang und Lagebericht durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen stellt
gem. § 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss der Stadt Bergkamen für das
Haushaltsjahr 2012 nebst Anhang und Lagebericht fest.
Der Jahresfehlbetrages für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von
– 1.458.078,61 € wird durch die Reduzierung der Allgemeinen Rücklage gedeckt.
3. Die Mitglieder des Rates der Stadt
Bergkamen beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des
Bürgermeisters.
4. Der zusätzliche Bericht der
örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2012 wird zur Kenntnis
genommen.
Sachdarstellung:
Die
Stadt Bergkamen hat zum 01.01.2007 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement
(NKF) umgestellt. Zu diesem Stichtag wurde die Eröffnungsbilanz erstellt und
vom Rat in seiner Sitzung am 17.06.2009 festgestellt.
Seither
besteht somit gem. § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Verpflichtung, zum Schluss eines
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Bestandteile des Jahresabschlusses
sind die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz
und der Anhang. Zudem ist ein Lagebericht beizufügen.
Die
Jahresabschlüsse zum 31.12.2007, zum 31.12.2008, zum 31.12.2009, zum 31.12.2010
und zum 31.12.2011 sind vom Rat der Stadt Bergkamen bereits festgestellt
worden.
Den mit
Datum vom 14.05.2014 vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2012 einschließlich Anhang und
Lagebericht der Stadt Bergkamen hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner
Sitzung am 03.07.2014 (Drucksache Nr. 11/0043) zur Kenntnis genommen und zur
Prüfung gem. § 101 Abs. 1 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Örtliche Prüfung
Gem. § 101 Abs. 1 GO
NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zur prüfen, ob er ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung vermittelt. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob
die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung sind die
Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtliche Nutzungsdauern
der Vermögensgegenstände einzubeziehen. Der Lagebericht ist darauf hin zu
prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat über Art und Umfang der
Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfbericht zu erstellen. Das
Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk (uneingeschränkt,
eingeschränkt, Versagung) zusammenzufassen (§ 101 Abs. 3 GO NRW). Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk
über seine Versagung ist in den Prüfbericht aufzunehmen.
In
Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur
Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW).
Die
Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung erfolgte mit Unterbrechungen in der
Zeit von Juli bis Oktober 2014.
Die
während der Prüfung getroffenen Feststellungen wurden der Kämmerei umgehend
mitgeteilt. Diese wurden bis auf eine Ausnahme (Derivate) akzeptiert und
umgesetzt. Der zur Beschlussfassung vorgelegte Jahresabschluss beinhaltet
bereits die durch die Umsetzung angepassten Werte. Die nicht umgesetzte
Feststellung wird im Bericht erläutert.
Über die
Prüfung wurde ein Bericht gefertigt, der allen Mitgliedern des Rates der Stadt
Bergkamen zugeleitet wurde.
Bestätigungsvermerk
Nach
Abschluss der örtlichen Prüfung wurde gem. § 101 Abs. 8 in Verbindung mit Abs.
5 GO NRW ein eingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt.
Danach
darf ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk nur dann erteilt werden, „wenn der
geprüfte Jahresabschluss unter Beachtung der vom Prüfer vorgenommenen, in ihrer
Tragweite erkennbaren Einschränkung ein den tatsächlichen Verhältnissen im Wesentlichen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt“. Der
Bericht sowie das Prüfergebnis werden in der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses erläutert.
Der
Bestätigungsvermerk wurde gem. § 101 Abs. 5 GO NRW um die Einschränkung
bezüglich der Abbildung der Derivate im Jahresabschluss ergänzt.
Gem. §
101 Abs. 3 i.V.m. Abs. 7 GO NRW fasst der Rechnungsprüfungsausschuss das
Ergebnis seiner Prüfung ebenfalls in
einem Bestätigungsvermerk zusammen.
Dieser
ist vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und
Tag zu unterzeichnen (§ 101 Abs. 7 GO NRW).
Der
Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen wird in seiner Sitzung
am 18.11.2014 über den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk beraten. Der
Beschlussvorschlag dieser Vorlage wird unter der Prämisse unterbreitet, dass
sich der Rechnungsprüfungsausschuss den vorgelegten Prüfbericht einschließlich
des eingeschränkten Bestätigungsvermerkes zueigen macht.
Feststellung
Gem. §
96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die
Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der zur
Beschlussfassung vorgelegte Jahresabschluss 2012 nebst Anlagen und Lagebericht
mit Stand vom 25.09.2014 beinhaltet
bereits die aufgrund der Prüfungsergebnisse angepassten Werte und ist
Bestandteil des Ihnen vorliegenden Prüfberichtes der örtlichen
Rechnungsprüfung.
Aufgrund der angepassten Werte hat sich die Bilanzsumme von
347.411.594,50 € (Stand des zur Prüfung zugeleiteten Jahresabschlusses vom
14.05.2014) auf 347.405.569,50 € und das Jahresergebnis von – 1.424.499,45 €
(Stand 14.05.2014) auf – 1.458.078,61 € verändert.
Entlastung des
Bürgermeisters
Gem. §
96 Abs. 1 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des
Bürgermeisters. Die Entlastung besagt, dass auf Grund des vorgelegten
Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die
Haushaltsführung des Bürgermeisters erhoben werden (vgl. Ziff. 1.4.1 der
Handreichung des Innenministeriums zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement in
Nordrhein-Westfalen zu § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW, 5. Auflage, S. 869).
Entgegen
den bisherigen Ausführungen in der 4. Handreichung des Innenministeriums zum
Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen kann mit der
Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Bürgermeisters intern
die Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Jahres noch nicht als abgeschlossen
betrachtet werden. Aus der Anzeige des Jahresabschlusses an die Aufsichtsbehörde
sowie durch die überörtliche Prüfung können sich zu einem späteren Zeitpunkt
noch Maßnahmen ergeben, die haushaltswirtschaftliche Auswirkungen entfalten
können (vgl. I Ziff. 1.1 der Handreichung des Innenministeriums zum Neuen
Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen zu § 96 GO NRW, 5. Auflage,
S. 851).
Bericht der örtlichen
Rechnungsprüfung
Über die
weiteren Prüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung nach Maßgabe des § 103 GO NRW
in Verbindung mit der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Bergkamen, die über
die Prüfung des Jahresabschlusses hinaus gehen, liegt ein separater Bericht
vor, der ebenfalls allen Mitgliedern der Rates der Stadt Bergkamen zugeleitet
wurde.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiterin von Depka |
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