Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule, Sport und Weiterbildung bestellt folgende Schriftführer:
1. Schriftführer Stadtoberverwaltungsrat
Andreas
Kray
1. stellv. Schriftführer Stadtamtsrätin
Gabriele
Hörstrup
2. stellv. Schriftführer Stadtamtsinspektor
Heiko Rahn
Sachdarstellung:
Gemäß § 52 Abs. 1
Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
zurzeit gültigen Fassung wird die Niederschrift über die im Rat gefassten
Beschlüsse vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer
unterzeichnet. Gem. § 52 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO
NRW findet das Verfahren für den Rat in den Fachausschüssen entsprechend
Anwendung. Die Bestellung des Schriftführers und der Vertreter erfolgt
notwendigerweise vor Eintritt in die Beratung der Tagesordnung.
Von der Verwaltung
werden vorgeschlagen:
1. Schriftführer Stadtoberverwaltungsrat
Andreas
Kray
1. stellv. Schriftführer Stadtamtsrätin
Gabriele
Hörstrup
2. stellv. Schriftführer Stadtamtsinspektor
Heiko Rahn
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiter Osterwald |
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