Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende des
Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung führt die sachkundigen Bürger
gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.1994, S. 666)
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2013 (GV.NRW, S. 878)
in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW in ihre Ämter ein und verpflichtet
sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben.
Sachdarstellung:
Gemäß § 67 Abs. 3
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.1994, S. 666) zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2013 (GV.NRW, S. 878) in Verbindung mit
§ 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW sind die sachkundigen Bürger vom
Ausschussvorsitzenden in ihre Ämter einzuführen und in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Diese Verpflichtung
in feierlicher Form kann z. B. in der Weise vollzogen werden, dass die
sachkundigen Bürger durch Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit
folgender Formel bekunden:
"Ich
verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde."
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
|
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiter Osterwald |
|