Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung billigt den
städtebaulichen Rahmenplan zur Bebauung der Fläche zwischen Büscher-, Landwehr-
und Geschwister-Scholl-Straße als Ausgangsbasis für die weitere städtebauliche
Entwicklung der vom Rahmenplan umfassten Flächen.
Sachdarstellung:
Die Freifläche
zwischen Büscherstraße, Landwehrstraße und Geschwister-Scholl-Straße ist im
Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen größtenteils als Wohnbaufläche
dargestellt. Ausnahmen davon bilden die
Kuhbachtrasse, die als Grünfläche dargestellt ist, sowie das Eckgrundstück
Landwehr-/Geschwister-Scholl-Straße, das als Grünfläche mit der Zweckbestimmung
„Bolzplatz“ dargestellt ist.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung
am 17.05.2011 den Rahmenplan für die Freifläche zwischen Büscher-, Landwehr-, und Geschwister-Scholl-Straße
gebilligt, der als Anlage 1 beigefügt ist.
Dieser Rahmenplan
stellt die Grundlage für die Ansiedelung des Aldi-Marktes auf dem Eckgrundstück
Landwehr-/ Geschwister-Scholl-Straße dar (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.
BK 121 „VEP Nahversorgungsstandort Geschwister-Scholl-Straße“). Bereits im
damaligen Konzept sollte der Bolzplatz an seinem derzeitigen Standort im
südlichen Bereich der Fläche erhalten bleiben und das Eckgrundstück
Landwehr-/Geschwister-Scholl-Straße als Nahversorgungsstandort ausgewiesen
werden. Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird
der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung entsprechend angepasst.
Die weiteren zu
bebauenden Flächen wurden im Rahmen dieses städtebaulichen Konzeptes im Sinne
des Flächennutzungsplanes für eine Wohnbebauung ausgewiesen.
Hervorgerufen durch
Interessenten für die Bebauung der weiteren Grundstücke in diesem Bereich und
unter Berücksichtigung der grundlegenden Ziele des Rahmenplanes vom 17.05.2011
hat die Verwaltung ein modifiziertes Konzept mit folgenden Inhalten erarbeitet
(s. Anlage 2):
- Der bestehende Grünzug entlang des
Kuhbaches und die bereits vorhandenen Wegeverbindungen über die
Kuhbachtrasse sollen erhalten bleiben. Die neu entstehenden Nutzungen
entlang des Kuhbaches sollen entsprechend angebunden werden.
- Im südlichen Bereich wird der vorhandene
Bolzplatz erhalten.
- Auf dem Eckgrundstück
Landwehr-/Büscherstraße soll aufgrund der Lage Wohnbebauung in höherer
Verdichtung (3-geschossig) entstehen. Abhängig von Höhe und Anordnung der
Gebäude sind aus lärmschutztechnischen Gründen möglicherweise
Lärmschutzmaßnahmen zur Landwehrstraße notwendig.
- Südlich des Eckgrundstückes im Norden
und dem Bolzplatz im Süden soll Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern
(max. 2-geschossig) entstehen. Als Abgrenzung zum angrenzenden Bolzplatz
ist aus lärmschutztechnischen Gründen ein Lärmschutzwall zu errichten.
- Südlich des geplanten Aldi-Marktes
(B-Plan Nr. BK 121) soll unter Berücksichtigung des östlich angrenzenden
Gewerbes und Einzelhandels eine gemischte Nutzung entstehen. Mögliche
Lärmschutzmaßnahmen sind abhängig von der zukünftigen Nutzung sowie der
Platzierung und Höhe der Baukörper.
- Die Büscherstraße wird entsprechend der
zukünftigen Nutzung ausgebaut und dabei auf der östlichen Straßenseite um
einen Parkstreifen und einen Gehweg erweitert.
- Mit verkehrslenkenden Maßnahmen sowie
durch die städtebauliche Anordnung und verkehrliche Erschließung der
Grundstücke sollen Mehrverkehre im Südabschnitt der
Geschwister-Scholl-Straße vermieden werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Brandherm |
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