Beschlussvorschlag:
Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.
Sachdarstellung:
Mit der ersten KiBiz-Revision 2011 wurde die integrative Förderung in Kindertageseinrichtungen modifiziert. Die Jugendämter können bis zum Stichtag 15. März nur KiBiz-Pauschalen für die integrative Förderung der Kinder beantragen, die bis zu diesem Zeitpunkt bei einer Tageseinrichtung angemeldet wurden. Für das Kindergartenjahr 2013/2014 wurden von den Bergkamener Kindertageseinrichtungen bis zum 15. März 40 Pauschalen angemeldet. Bis Anfang Juli 2014 wurden 20 weitere Integrationsanträge gestellt und vom Landesjugendamt bewilligt.
Abzüglich der Landesmittel entstehen dem Jugendamt pro Kind und Jahr Kosten in Höhe von 6.000,00 bis 10.000,00 € je nach Trägerschaft der beantragenden Einrichtung. Insgesamt entstehen für die integrative Betreuung von Kindern 2014 Mehraufwendungen in Höhe von 100.000,00 €.
Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden Ende November vollständig verausgabt sein. Mehrerträge bei den Elternbeiträgen werden nicht erwartet, die eingeplanten 1.270.600,00 € Elternbeitragsaufkommen dürften knapp erreicht werden. Um alle Zahlungen für die Leistungsperiode 2014 leisten zu können, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 100.000,00 € notwendig.
Gem. § 83
Abs. 1 GO NRW ist eine überplanmäßige Aufwendung nur zulässig, wenn eine
Deckung der Aufwendungen im lfd. Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die
Aufwendungen - wie im vorliegenden Fall - erheblich sind, ist der Kämmerer
verpflichtet, die vorherige Zustimmung des Rates einzuholen.
Die
überplanmäßige Aufwendung ohne Deckung ist zur Erfüllung einer Pflichtaufgabe
erforderlich. Die noch zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel reichen nicht aus, um die noch ausstehenden Zahlungen
bis Dezember 2014 leisten zu können.
Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW wird bei den genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter |
Mitunterzeichnung Busch Beigeordnete |
stellv.
Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiter Harder |
Sichtvermerk
StA 20 Marquardt |