Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen bestellt folgende Schriftführer:
Schriftführer: Stadtsozialamtsrat Udo Beckmann
Stellv. Schriftführer: Verwaltungsfachangestellter Udo Harder
Sachdarstellung:
Gem. § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Bürgermeister und einem/einer vom Rat zu bestellenden Schriftführer/in unterzeichnet. Gem. § 52 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW findet das Verfahren für den Rat in den Fachausschüssen entsprechende Anwendung. Dementsprechend wird die Niederschrift für den Jugendhilfeausschuss durch die/den Vorsitzende/n sowie durch die bestellten Schriftführer unterzeichnet.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass der Jugendhilfeausschuss vor Eintritt in die Beratung der Tagesordnung die Bestellung der Schriftführer vornimmt. Von der Verwaltung werden vorgeschlagen:
Schriftführer: Stadtsozialamtsrat Udo Beckmann
Stellv. Schriftführer: Verwaltungsfachangestellter Udo Harder
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
|
stellv.
Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiter Harder |
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