Betreff
Eröffnung der Sitzung und Feststellung des Altersvorsitzenden
Vorlage
11/0076
Aktenzeichen
ha-dö
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) wird die bzw. der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren bzw. dessen Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören, gewählt. Wer die konstituierende Sitzung bis zur Neuwahl der bzw. des Vorsitzenden leitet, ist gesetzlich nicht ausdrücklich verankert. Gängige Praxis der letzten Jahre war, dass die Sitzung durch den Bürgermeister bzw. den Altersvorsitzenden geleitet wurde.

 

Da Bürgermeister Schäfer an der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.09.2014 nicht teilnehmen kann, wird vorgeschlagen, dem Altersvorsitzenden der stimmberechtigten Mitglieder den Vorsitz in der Sitzung zu übertragen bis zur Wahl der bzw. des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses.

 

Das an Lebensjahren älteste stimmberechtigte Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist

 

Herr Karl-Heinz Chuleck, geboren am 18.07.1942.

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Harder