Sachdarstellung:
Gemäß § 4 Abs. 5
des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
(AG-KJHG) wird die bzw. der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und deren
bzw. dessen Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des
Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft angehören,
gewählt. Wer die konstituierende Sitzung bis zur Neuwahl der bzw. des
Vorsitzenden leitet, ist gesetzlich nicht ausdrücklich verankert. Gängige
Praxis der letzten Jahre war, dass die Sitzung durch den Bürgermeister bzw. den
Altersvorsitzenden geleitet wurde.
Da Bürgermeister
Schäfer an der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.09.2014 nicht
teilnehmen kann, wird vorgeschlagen, dem Altersvorsitzenden der
stimmberechtigten Mitglieder den Vorsitz in der Sitzung zu übertragen bis
zur Wahl der bzw. des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses.
Das an
Lebensjahren älteste stimmberechtigte Mitglied des
Jugendhilfeausschusses ist
Herr Karl-Heinz Chuleck, geboren am
18.07.1942.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
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stellv.
Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiter Harder |
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