Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte
Geschäftsordnung.
Sachdarstellung:
Die Grundsätze der Integrationsräte bezüglich ihrer Wahlen, Tätigkeiten,
Zuständigkeiten etc. sind im § 27 der Gemeindeordnung (GO) für das Land
Nordrhein-Westfalen festgelegt. § 27 Abs. 7 Satz 3 GO NRW bestimmt, dass die
Integrationsräte ihre inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung
regeln.
Ein Entwurf der Geschäftsordnung wurde durch die Verwaltung anhand der
bisherigen Geschäftsordnung des Bergkamener Integrationsrates der vorherigen
Wahlperiode und der Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW
erarbeitet und ist als Anlage 1 beigefügt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
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stellv.
Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiterin Siebert |
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