Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Schäfer führt die Mitglieder des Integrationsrates der
Stadt Bergkamen in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur
gesetzesmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Sachdarstellung:
Die Mitglieder
des Integrationsrates der Stadt Bergkamen sind in feierlicher Form zur
gesetzesmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Dies ist für die Mitglieder des Integrationsrates nicht notwendig, die bereits
als Mitglied des Rates gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW verpflichtet
wurden. Die Verpflichtung der übrigen Mitglieder übernimmt in der
konstituierenden Sitzung des Integrationsrates der Bürgermeister.
Die
Verwaltungsvorschriften zur Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
empfehlen für die Verpflichtung folgende Formel:
„Ich
verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
|
stellv.
Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiterin Siebert |
|