Betreff
Einführung und Verpflichtung der Migrantenvertreter im Integrationsrat der Stadt Bergkamen
Vorlage
11/0048
Aktenzeichen
si
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Bürgermeister Schäfer führt die Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Bergkamen in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzesmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Bergkamen sind in feierlicher Form zur gesetzesmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Dies ist für die Mitglieder des Integrationsrates nicht notwendig, die bereits als Mitglied des Rates gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW verpflichtet wurden. Die Verpflichtung der übrigen Mitglieder übernimmt in der konstituierenden Sitzung des Integrationsrates der Bürgermeister.

 

Die Verwaltungsvorschriften zur Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen empfehlen für die Verpflichtung folgende Formel:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Siebert