hier: Richtlinie für den Gesamtabschluss der Stadt Bergkamen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt die Richtlinie für den Gesamtabschluss der Stadt
Bergkamen wie in Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
§ 116 GO NRW
bestimmt, dass die Gemeinde zum Abschlussstichtag 31.12. eines jeden
Wirtschaftsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen hat.
Der
Gesamtabschluss dient dazu, die Vermögensschulden, Ertrags- und Finanzlage des
Konzerns Stadt Bergkamen darzustellen.
Um diese
Aufgabe erfüllen zu können, sind umfangreiche stadtspezifische Regelungen
notwendig, die in einer Gesamtabschlussrichtlinie festgelegt werden sollen.
Die Gesamtabschlussrichtlinie
der Stadt Bergkamen (Anlage 1) stellt den Handlungsrahmen und die konkrete
Arbeitsanleitung für die Gesamtabschlusserstellung dar.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Gläser |
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