Betreff
Gesamtabschluss der Stadt Bergkamen
hier: Richtlinie für den Gesamtabschluss der Stadt Bergkamen
Vorlage
11/0044
Aktenzeichen
gl-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Richtlinie für den Gesamtabschluss der Stadt Bergkamen wie in Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

§ 116 GO NRW bestimmt, dass die Gemeinde zum Abschlussstichtag 31.12. eines jeden Wirtschaftsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen hat.

 

Der Gesamtabschluss dient dazu, die Vermögensschulden, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Bergkamen darzustellen.

 

Um diese Aufgabe erfüllen zu können, sind umfangreiche stadtspezifische Regelungen notwendig, die in einer Gesamtabschlussrichtlinie festgelegt werden sollen.

 

Die Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Bergkamen (Anlage 1) stellt den Handlungsrahmen und die konkrete Arbeitsanleitung für die Gesamtabschlusserstellung dar.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Gläser