hier: Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Stadt Bergkamen und einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters
Beschlussvorschlag:
Vertreterin bzw. Stellvertreterin bzw.
Vertreter: Stellvertreter:
.......................................................... ...........................................................
Sachdarstellung:
Durch Beschluss
des Evangelischen Perthes-Werkes e.V. in Münster kann die Stadt Bergkamen in
das Kuratorium der Werkstatt Martin-Luther-King/Friedrich-Pröbsting-Haus in
Kamen ein Mitglied entsenden. Außerdem ist eine Stellvertreterin bzw. ein
Stellvertreter zu wählen.
Gemäß § 50 Abs.
2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Wahl, wenn das
Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene
Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die
vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten
hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die
Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten
Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in
dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
|